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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

  1. #136
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    um nochmal auf die leitstellen zu kommen, wir in bamberg haben auch eine leitstelle und ich kenn auch gar nix anderes

  2. #137
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    Tja wie ich schon gesagt habe streiten sich die BF und der RD (im Raum Augsburg) noch darum, wer jetzt die ILS übernehmen darf und die dazugehörigen Zuschüsse bekommt. Aber es soll bald ne Einigung geben.
    MFG Flo

  3. #138
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    um die Spekulationen, wieso weßhalb es so einen Erlass gibt zu beenden .. es kann doch einfach einer das Innenministerium von Bayern anmailen ...

    @ DG3YCS ...
    Mit dem nur zuhören wenn zB ein Unwetter kommt und die generelle Durchschalten nicht zulässig wäre, dann wäre in meinen Augen der Begriff Überwachungsmelder falsch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #139
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    sorry, kann leider nicht 24h online sein...

    Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
    Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
    Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
    Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!

    Peter

  5. #140
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    Original geschrieben von Funkfreund
    sorry, kann leider nicht 24h online sein...

    Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
    Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
    Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
    Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!

    Peter
    In Bayern ist die Pol nur für die Erstalarmierung zuständig ... Danach klinkt sich zumindest meißt die Pol bei uns aus.
    Soll ja nicht mehr lange gehen, bald werden ja die IlSt Bayernweit eingeführt.
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  6. #141
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    Servus!

    Es gibt in Bayern viele Landkreise, die keine eigene Feuerwehr-Einsatz-Zentrale haben.
    Diese haben zwei Möglichkeiten:
    • Sie werden von einer anderen FEZ (erst-)alarmiert und eine NASt (Nachalarmierende Stelle, meist bei grösseren Feuerwehren im betroffenen Landkreis untergebracht) übernimmt die Disponierung und evtl. weitere Alarmierung. Diese NASt ist, sobald sie auf Empfang ist, dann Ansprechpartner für die alarmierten Wehren. Wenn keine NASt besetzt ist können sich Feuerwehren bei Bedarf bei der Erstalarmierenden Stelle (die 24/7 besetzt ist) über Funk (evtl. nach Drücken einer Tonruftaste, um den Wachen-Lautsprecher bei der FEZ aufzuschalten) melden. Da braucht's bestimmt keinen Überwachungsempfänger um jemanden zu erreichen :-)
    • Sie werden von einer Polizei-Inspektion (erst-)alarmiert. Weitere Vorgehensweise ähnlich zum ersten Punkt. Auch hier ist die zuständige PI 24/7 besetzt und über Funk erreichbar. Und auch hier muss niemand einen Überwachungsempfänger betreiben.


    Wir haben hier eine eigene FEZ, die für die Stadt und den Landkreis zuständig ist und zusätzlich EASt für den Nachbarlandkreis ist. Dieser wurde bis vor einigen Jahren durch eine PI alarmiert, was aber immer wieder zu Problemen geführt hat. Seit der Übernahme der EASt sind viele dieser Probleme beseitigt.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #142
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    Man lernt nie aus! :-)
    Aber das ist doch m.E. keine richtig brauchbare Lösung um Rettungskräfte zu alarmieren bzw. zu disponieren?
    Warum wird denn an dieser Lösung so festgehalten? Die FEZ haben sich doch so ziemlich in ganz Deutschland durchgesetzt?
    Jetzt ist mir erstmal der Sinn dieses Erlasses richtig klar, obwohl ich trotzdem der Meinung bin daß ich deswegen den Funkverkehr nicht ständig mithören muß, wie Quietschphone schon schreibt.

    Peter

  8. #143
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    Also in unserem Bereich ist die Pol die erstalarmierende Stelle und auch - sofern keine EZ alarmiert wurde, was nur bei größeren Einsätzen passiert - die EZ, die die Aufgaben einer Leitstelle übernimmt. (es wird noch über 5-ton alarmiert)
    Es gibt immer wieder Probleme, zumindest bei der alarmierung so z.B. ist es bei uns -erst letztens- vorgekommen, dass der Polizist der am Funk sitzt gesagt hat:

    Zitat: "Ich finde den Knopf für die Sirene nicht"

    als wir bei nem Wohnhausbrand ne Nachalarmierung angefordert haben aber sonst geht eigentlich alles reibungslos.


    Aber nochmal zu der Sache mit dem Überwachungsempfänger: Das ganze ist absoluter Schwachsinn!!

    @Alex22 will dich hier jetzt nicht beleidigen aber dieses Beispiel entspricht nicht der Realität!!
    und bitte entschuldigt meine Wortwahl!!
    Geändert von Freakmaster (04.10.2005 um 22:30 Uhr)
    MFG Flo

  9. #144
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    Und mir kommts langsam so vor als ob manche neidisch sind, das es welche gibt die legal einen Melder mit Monitorfunktion haben dürfen.

    PS: Meine persönliche Meinung
    PPS: Ich habe keinen "Überwachungsmelder"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  10. #145
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    @Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!
    MFG Flo

  11. #146
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    Original geschrieben von Freakmaster
    @Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!
    Das war ne reine Vermutung ...
    Deswegen hab ich auch geschrieben, wers genau wissen will der soll das stmi Bayern anschreiben und nachfragen.
    Kannst ja mal ne Mail schreiben. Hab ich extra rausgesucht.
    presse@stmi.bayern.de
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  12. #147
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    @Alex22

    Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
    Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.

    Peter

  13. #148
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    Guten Morgen!

    Wenn man sich die Zulassungsrichtlinien für dir TR-BOS ansieht dann wirft dies Fragen auf!

    Wo soll bitteschön stehen, dass ein BOS zugelassener Meldeempfänger und dessen Träger ständig mithören darf?

    Nein vielmehr ist es nur logisch, dass genau diese Funktion nicht zulässig ist! Die Melder laufen meist Zwangsweise mit auf der regulären Funkfrequenz, niemand geht doch wirklich freiwillig hin und plättet sich mit ZVEI den Kanal.

    Der Funkverkehr nach TR-BOS / DV ist wie der Name schon sagt den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestattet.
    Mal davon abgesehen, dass die HiOrgs nur noch über den Zivil- bzw. "Katastrophenschutz" in diesen Bereich fallen.

    Es gibt auch eine genaue Regelung, wie und wann Funk gestattet ist. Also ist meine feste Überzeugung:

    1. Mithören ist nicht gestattet, weil der Mithörende in diesem Moment keinen Auftrag im Rahmen der BOS erfüllt oder wahrnimmt.

    2. Leider wird dieses noch viel zu wenig verfolgt! Es gibt immer wieder das Schauspiel, dass irgendwo eine Gruppe übermotivierter rumhängt und aus deren Mitte ein FME rauscht.
    Da es leider in manchen Funkverkehrskreisen gang und gäbe ist Patientennamen über Funk mitzuteilen - manchmal geht es nicht anders (Alarmierung des Fz. unterwegs) - sehe ich hier die Verletzung der Vorschriften gegeben, wenn dies abgehört wird und somit in der "Gruppe" die Runde macht.

    3. Wer Funkverkehr mithört oder bewusst abhört disqualifiziert sich in seiner Eignung als Einsatzkraft. - Meine Meinung!

    so long
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  14. #149
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    Original geschrieben von Funkfreund
    @Alex22

    Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
    Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.

    Peter
    Wer hat behauptet das ich nen Melder offen habe?
    Mein Melder ist zu und das ist bei allen bei uns in der Wehr so, außer bei den Leuten bei uns in der Wehr auf die der Erlass zutrifft, bei uns haben die GF und ZF oder VF keine Monitorfunktion!!!
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