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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

  1. #121
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    Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.

    @alex22

    Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
    Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!

    Gruß, Peter

  2. #122
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    Original geschrieben von Funkfreund
    Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.

    @alex22

    Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
    Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!

    Gruß, Peter
    Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...
    (Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
    wir jetzt mal außer acht)
    Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
    In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
    In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
    Kapiert???
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #123
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Hi,
    wie wäre es dannn wenn du auf den Kanal der Rettunsleistelle schaltest die anspricht und einen RTW oder was duauch immer benötigst bei denen direkt anforderst?

  4. #124
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    4.289
    Moin moin,

    (bin auch wieder da!)
    Original geschrieben von Alex22
    Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...
    (Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
    wir jetzt mal außer acht)
    Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
    In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
    In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
    Kapiert???
    Das heisst, dass die Überlebenschancen in Bayern indirekt davon abhängen, wie oft der KBR aufs Klo geht und in dieser Zeit NICHT mithört...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #125
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    @ FiReFiGhTeR--OD

    Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
    Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)
    MFG Flo

  6. #126
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    also mal ganz erlich bevor ich einen sterben lasse bzw dringend ein RTW oder so brauche schreie ich auch ins FUG wegem mir ich brauche ein RTW und ich denke mal das ist immer noch besser als zu hoffen das der KBM grade mein hilfespruch mitbekommt
    Geändert von FiReFiGhTeR--OD (03.10.2005 um 22:46 Uhr)

  7. #127
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    Also das mit dem, dass der KBM durch Mithören das ganze mitkriegt und den RD alarmiert ist echt absoluter Schmarn! Wenn, dann funke ich hald z.B. Lech21 an (is bei uns die Polizei) und fordere nen RTW an!
    Es wird nun wirklich Möglichkeiten geben, den RD zu alarmieren.
    Geändert von Freakmaster (03.10.2005 um 23:02 Uhr)
    MFG Flo

  8. #128
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    Moin moin,
    Original geschrieben von Freakmaster
    @ FiReFiGhTeR--OD

    Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
    Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)
    Soweit man hier im Forum immer wieder lesen kann, sind Feuerwehrler doch sonst nicht so zimperlich. Wenn jemand mit für sich Sonderrechte auf der Wachenanfahrt in Anspruch nehmen kann, kann er doch auch aus gerechtfertigtem Notstand den Kanal wechseln.

    [Kopf schüttel]

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #129
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    Hallo,

    das der KBM oder wer auch immer mithört um bei einen evtl. Unfall per Telefon die Rettung zu Alarmieren ist natürlich Scharrn.

    Die Durchschaltmöglichkeit soll den Berechtigen halt nur die möglichkeit geben auch ohne FuG den Funkverkehr mithören zu können, um zb. einen Einsatz ihrer LEute auch ohne direkte Anwesenheit zu verfolgen. Oder halt bei einen bekannten oder vermuteten größeren Ereignis wo ein späterer Einsatz für die eigenen Jungs zu erwarten ist, um dadurch einen Taktischen Vorteil durch Information zu haben.

    DIESE Funktion ist nicht zum ständigen Mithören ohne Anlass gedacht. Daher kommt das Hilfeersuchen über den KAnal erst gar nicht in Frage.
    Im Normalfall sollte jeder Funker doch auch die anderen Kanäle seines Bereiches kennen. Wo die Handys noch nicht so verbreitet waren hatten wir zusätzlich noch einen Aufkleber mit den KAnälen für Landespolizei und Feuerwehr an den FuG´s um darüber Notfallmeldungen absetzen zu können.

    Gruß
    Carsten

  10. #130
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    Mal ne Frage zum (eigenen Verständnis):

    Lese hier (kopfschüttelnd....muß ich zugeben) daß es in Bayern keine Leistellen gibt an die sich die FW (per Funk) wenden kann?!?!

    Das kann ich mir nicht vorstellen!
    Zum einen weiß ich aus meiner Tätigkeit im FA 5 des DFV das in Bayern ja schon geraume Zeit integrierte Leitstellen eingeführt werden/wurden.........diese wäre also der absolut richtige (und auch ständig empfangsbereite) Empfänger soclher Funksprüche (und damit auch für die Funküberwachung zuständig ohne dass ein KBI/KBR ständig den FME "offen" haben muß ;-) )
    und zum anderen muß es auch in den Kreisen die noch keiner ILS zugehörig sind einen Ansprechpartner über Funk geben oder lieg ich da soooo sehr falsch ?!

    Werner

  11. #131
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    Hi,

    wie ichs schon gesagt habe, es GIBT einen Ansprechpartner über den Funk und das ist in unserem Bereich Lech21 das is die Polizei, die uns auch alarmiert. Bei uns wird noch gestritten, wer die ILS machen soll. Und wie ich schon gesagt habe, funke ich die hald an, wenn ich nen RTW brauche, was auch gut hinhaut. Da brauche ich nicht auf den RD-Kanal umschalten, damit das n höllen durcheinander gibt, weil da jemand reinschreit, dass er nen RTW braucht.
    MFG Flo

  12. #132
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    Hallo,

    also ich kann ebenfalls bestätigen, dass es in Bayern:
    1. ILS gibt (wenn auch nur sehr wenige...)
    2. natürlich IMMER einen Ansprechpartner gibt. Sei es die POL oder wie bei uns eine ständig besetzte Wache (Erlangen).

    Es gibt aber auch Lkr, die wirklich "weit ab vom Schuss" sind und keine besetzten Leitstellen explizit für Feuerwehren haben. Dort ist dann die POL die "erstalarmierende Stelle" und die kann auch ein oben genanntes Szenario abarbeiten. Und btw was ist schon dabei kurz auf den POL-Kanal zu schalten um eine Notfall-Meldung abzusetzen???
    Greetz

    Benni

  13. #133
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    Ich persönlich fände es auch nicht so schlim, auf den Pol-Kanal umzuschalten und einen Notfallmeldung abzusetzen allerdings finde ich, dass es recht sinnlos ist, auf den umzuschalten, wenn die polizei sowieso schon auf meinem eingestellten Kanal ist!

    Mal ne zwischenfrage: ist es rechtsmäßig einfach auf nen anderen Kanal umzuschalten (auch wenn ich nen grund dazu habe!)??
    MFG Flo

  14. #134
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    @Freakmaster
    EINFACH Umschalten ist nicht rechtens, aber wenn du einen wichtigen Grund dazu hast schon!

    Dieses fällt dann unter "dringende dienstliche Zusammenarbeit".

    Wobei im Falle eines Unfalles mit Verletzten oder einens anderen "Notfalles" währe dies sowieso egal, würde auch bei Verbot unter den Paragraphen des rechtfertigenden Notstandes fallen.

    Gruß
    Carsten

  15. #135
    Registriert seit
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    @DG3YCS

    Achso! Danke für die Info. Schon wieder was gelernt!
    MFG Flo

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