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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

  1. #61
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    Hallo !

    Gut bin ausreichend überzeugt worden;

    Damit ist das Mithören einem bestimmten Personenkreis gem. TR-BOS-C 5.4.2 u.u. erlaubt.

    Nähere Definitionen des " bestimmten " Personenkreises treffen dann die Länder in ihren Internen Regelungen, siehe Bayern !

    MfG

  2. #62
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    und wíeso?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #63
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo !

    Nähere Definitionen des " bestimmten " Personenkreises treffen dann die Länder in ihren Internen Regelungen, siehe Bayern !

    MfG
    Richtig
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #64
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    Original geschrieben von Alex22
    und wíeso?
    ich denke, Du meinst mich...?
    Weil ich als Befürworter einer alternativen Zusatzalarmierung immer wieder das Argument bekomme, dass eine Alarmierung nach TR-BOS die einzig zuverlässige und somit erstrebenswerte sei... Und siehe da, da stehts plötzlich ganz anders :-)
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  5. #65
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    Original geschrieben von Duffy73
    ich denke, Du meinst mich...?
    Weil ich als Befürworter einer alternativen Zusatzalarmierung immer wieder das Argument bekomme, dass eine Alarmierung nach TR-BOS die einzig zuverlässige und somit erstrebenswerte sei... Und siehe da, da stehts plötzlich ganz anders :-)
    Bloß auf was die hinauswollen spirch (Sirenenalarmierung) ist was als was du wahrscheinlich meinst (SMS Alarmierung).

    Sms ist ja noch viel unzuverlässiger als FME
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #66
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    Original geschrieben von Alex22

    Sms ist ja noch viel unzuverlässiger als FME
    Ich denke, das wurde schon oft genug diskutiert und muss nicht zum x. Mal aufgerollt werden. IMO muss das jeder nach den eigenen Gegebenheiten entscheiden; ich jedenfalls seh's anders.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  7. #67
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    Original geschrieben von Duffy73
    Ich denke, das wurde schon oft genug diskutiert und muss nicht zum x. Mal aufgerollt werden. IMO muss das jeder nach den eigenen Gegebenheiten entscheiden; ich jedenfalls seh's anders.
    Stimmt ... trotzdem bezieht sich das Schreiben nicht auf SMS Alarmierung sondern auf Sirnenealarmierung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #68
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    Wenn man als Funkwart seine Kameraden als verantwortungsbewusst genug hält, ist Mithören doch ein nützliches Zusatzinstrument, ich sag nur Personensuche...

  9. #69
    zärtl Gast
    also bei uns im lks werden melder, welche die mithörmöglichkeit haben, von der lks-führung geduldet.
    allerdings auf eigene verantwortung.

    die setzen da sehr stark auf den "lerneffekt" ( ja bei uns wird gefunkt unter aller sau ;-) )

    das ganze ist aber eben auch nur gedacht, zuhause oder im einsatz mitzuhören.

    bin aber auch der meinung, welche "daueroffen" rum rennen, denen sollte er schon abgenommen werden. (also den supermarkttypen)

    auch hatten wir im lks schon den fall, dass ein feuerwehrmann einer wehr, seinen kommandanten, nach einem streit, angezeigt hat, weil er einen "offenen" melder hat. der kommandant hat dann eine sehr hohe geldstrafe bekommen.

  10. #70
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    Original geschrieben von zärtl
    auch hatten wir im lks schon den fall, dass ein feuerwehrmann einer wehr, seinen kommandanten, nach einem streit, angezeigt hat, weil er einen "offenen" melder hat. der kommandant hat dann eine sehr hohe geldstrafe bekommen.
    Des is ja mal voll assi. Bei so Kameraden braucht man ja keine Feinde mehr... So Leute gehn mir net in den Kopp

  11. #71
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    Hallo Leute,

    hier im LK hat es diesbezüglich jetzt auch richtig geknallt :

    - eine Runde sitzt zum Stammtisch zusammen, der Melder ist natürlich offen weil man doch nichts verpassen darf... Ein Polizist in der selben Wirtschaft ( er war nicht im Dienst ) hat sich die Sache eine gewisse Zeit mit angehört und dann die Herren gebeten, den Funk abzustellen. Aus der Diskussion resultierte dann letzendlich eine Anzeige , denn einer der Herrschaften, nämlich der Besitzer des FME, wollte sich ums Verrecken nichts von dem Polizisten sagen lassen. Ob sich der Scherriff zu erkennen gegeben hat weiss ich leider nicht . Auf jeden Fall wird nun eine Anzeige wegen Vertsosses gegen das TK-Gesetz kommen, beauflagt mit einer saftigen Geldstrafe. Ob er den Melder noch hat oder ob das Gerät zur Beweissicherung ( fremde Schleifen drauf? ) sichergestellt wurde weiss ich nicht, wenn ich noch was zu dem Thema erfahre werde ich es Euch natürlich nicht vorenthalten.

    Meine Meinung dazu:

    Recht so, Melder einziehen wenn es ein privater ist, denn wer so doof ist, ist selber schuld.

    ~Joe~

  12. #72
    FFW Pietling 2 Gast
    Original geschrieben von Alex22
    sicher sicher
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...20_03_2001.pdf

    unter Punkt 6.2
    Da ja dieses Schreiben schon seit 2001 öffentlich ist, würde mich interessieren, ob es mit der Neufassung des TKG (2004?) ungültig wurde.

    Genauer gesagt interessiert mich der Zusammenhang dieser beiden Regelungen (TKG und dieses Schreiben). Ist es wie oben, dass das Schreiben ,mit dem neuen TkG keine Gültigkeit mehr hat. Oder ist das Schreiben eine Art Ergänzung zu diesem (im Forum oft diskutierten) Paragraphen im TKG, das sozusagen genauer auf den Fall der FMEs eingeht.

    Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.

    Ich gehe hier nur vom Bundesland Bayern aus!


    Könnt ihr mir folgen?


    mfg Christoph

  13. #73
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    Servus!

    Bist Du schon wieder dabei Dir geltende Bestimmungen für Deinen Vorteil auszulegen? :-)

    Das vorliegende Schreiben hat nichts mit dem TKG an sich zu tun und behält so lange Gültigkeit, bis es ausdrücklich aufgehoben wird, was aber bisher nicht der Fall ist.
    Da ist es völlig unerheblich, ob das Schreiben von 2004 oder von 1951 ist...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  14. #74
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    Also das kann man (...in solch allgemeiner Darstellung...) nicht stehen lassen ohne rechtlich unsauber zu werden; wenn ein Schreiben einer Behörde etc. sich auf einen bestimmten, in diesem Schreiben zitierten/erwähnten/genannten Gesetzes-/Verordnungstext/Paragraphen etc. bezieht und dieser wird später in seinem Wesensgehalt geändert, so entfaltet natürlich und folgerichtig dieses ursprüngliche Schreiben/Erlaß keine unmittelbare Rechtswirkung mehr.

    [in krasser Ausprägung/Beispiel: Wenn es einmal ne Todesstrafe gegeben hat und in einem ministeriellen Erlaß wird geregelt wie diese (praktisch/technisch etc.) vollzogen werden muß dann ist natürlich.....wenn die Todesstrafe abgeschafft wird ... auch dieser Vollzugserlaß hinfällig ! Sorry wegen dem Beispiel aber daran wirds vielleicht besonders verständlich]

    Werner
    Geändert von WernerG (30.09.2005 um 21:26 Uhr)

  15. #75
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    Original geschrieben von FFW Pietling 2

    Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.
    mfg Christoph
    Dies betrifft auch im Bundesland Bayern nur einen ganz eng begrenzten Personenkreis.
    Das TKG ist Bundesrecht... und auch Bayern kann Bundesrecht nicht beugen.
    Vor einiger Zeit war mal hier im Forum ein Beitrag über eine Feuerwehr aus Bayern, die alle durchgeschaltete Melder hatten.
    Und da wurde zum großen Rundumschlag ausgeholt. Alle, einschließlich des Wehrführers (Ortsbrandmeister ?) wurden angeklagt wegen Verstoß gegen das TKG. Leider wurde nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet.
    Ebi

    ---
    so, Beitrag gesucht und nochmal zur Diskussion gestellt.
    Ach so.. das was da passierte, passierte im ach so freizügigen B a y e r n

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...hlight=sauerei
    Geändert von Ebi (30.09.2005 um 22:12 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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