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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

  1. #16
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    Original geschrieben von HFT Reichert
    Also ich halte das anders. Ohne Nachweis, Bestätigung usw. geht bei mir da mal nix. Hatt alles schon mal genug Ärger gegeben.
    Und wenn jemand wirklich bei einer HiOrg ist sollte es kein Problem sein von seinem Kappo einen wisch zu besorgen.
    Des hört sich ja so an als ob jeden Tag 50 Leute in Deutschland nen FME kaufen, obwohl sie in keine HiOrg sind.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #17
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:
    - das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
    - es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
    - die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    - die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
    - das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
    Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!
    Hi,
    das stimmt nicht so ganz.
    Christian hat die neue rechtslage umfassend in seinen Beiträgen:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&highlight=TKG
    erläutert.
    Und das ist die momentane Rechtslage.
    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #18
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    166

    wer darf mithören?

    also bei uns is das so
    die besonderen führungsdienstgrade (der kreisbrandrat, die 3 kreisbrandinspektoren sowie die 17 kreisbrandmeister) haben die mithörfunktion auf ihrem melder.
    wie es in den andren wehren is weis ich net aber meistens nur die komandanten

    bei uns in der wehr is es so mithörfunktion haben nur:
    - 1. und 2. komandant
    - die gruppenführer
    - das personal der leitstelle (nast)
    ansonsten niemand ausser wer nen privaten melder hat. seit die quattro 96 bzw. jetzt die M und die XL im Dienst sind is das thema "basteln" am melder eh vom tisch

    früher beim bosch fme 85 bzw. aeg telesignal E wars ja kein problem den melder auf mithören zu bekommen! einfach ohne zu löten zu müssen ein stück alu folie oder nen mettall stecknadel kopf auf den lötpunkt c und tesafilm drüber und fertig. ein oder 2 so idioten ham halt auch mitn 100 W lötkolben im melder gelötet.
    wie gesagt nur 1 mal . . .

  4. #19
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    245
    Bei meinem BMD wär's ja auch kein Problem, aber wenn das die Funkwerkstatt mitkriegt kann ich einpacken.

    Gruß
    löschhund

  5. #20
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    683
    Original geschrieben von AkkonHaLand

    1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
    2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
    3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
    5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
    1. OK halt ich ein
    2. ooops! schauben festspannungsregler einbauen
    3. ooops! in der FW weiß jeder das ich einen scanner hab
    4. OK halt ich ein
    5. ooops! was ist wenn ich ihn als Testsender benutze?


    soviel zum Thema legal :-)

    MfG firebuster-t
    Geändert von firebuster-t (03.08.2004 um 19:26 Uhr)

  6. #21
    Registriert seit
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    Original geschrieben von firebuster-t
    1. OK
    2. ooops!
    3. ooops!
    4. OK
    5. ooops!
    soviel zum Thema legal :-)
    MfG firebuster-t
    Hi,
    kannst du dein OK und ooops mal näher erklären ?
    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #22
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    Also der Scanner ist ja nun mehr oder weniger illegal.
    Was ist aber mit dem FME?
    In unserer Wehr wurde das Thema auch im Mai mal sehr kritisch angestimmt.
    Angeblich nur noch Gruppenfüher, NaSt Mitglieder und der 1.-2. Kdt dürfen durchschalten.
    Nun haben natürlich viele Mitglieder schlechte Laune da einige am Sonntag mal rein hören was im Landkreis los ist.
    Ok kann man noch verstehen das dieses unterbinden werden sollte, aber wir haben noch einen kleinen Vorteil durch das Mithören erfahren.
    Unsere Erstalarm auslösende Stelle vergisst leider oft das nach 30 sec. der lautsprecher des FME zu macht.Und somit können wir nicht verfolgen ob wir zB zu einem Vu raus sollen oder zu einer Ölspur.
    Durch das Mithören kann man aber sehr gut unterscheiden und entscheiden wie brisant die lage ist.
    Vielleicht sollten die Herren im Innenministerum dies mal beachten.
    MfG
    HLF 49/1

  8. #23
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    Mit was für ner Begründung hat eure NaSt die Mithörfunktion?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #24
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    Die NaSt Leute bekommen dann auf der Anfahrt zum Gerätehaus schon mit ob in unserer Funkkabine jemand sitzt und ob bereits andere Wehren ausgerückt sind.
    Ich persönlich würde sagen die brauchen das nicht.
    Ach genau ich habe vergessen das auch die Zugführer Mithörfunktion haben.
    MfG
    HLF 49/1

  10. #25
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    JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:
    1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
    2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
    3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
    5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
    Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!
    Hi, nochmal zu dem Beitrag:

    1.) es gibt keine deutsche (!) Bauartzulassung mehr.
    Das Gerät muss eine CE Prüfung haben ! (Aufkleber CE)
    2.) bei Bastelarbeiten in dem Gerät erlischt die CE Zulassung !
    3.) mit einem Scanner (gilt auch für FMEs) dürfen keine Aussendungen empfangen werden, die nicht für den Empfänger bestimmt sind. Sollte man zufällig :-) was empfangen, darf die Tatsache des Empfangs nicht weitergegeben werden.
    4.)ergibt sich aus 3.
    5.) Nur Scanner, die mindestens ein Rundfunkband empfangen können, erhalten die in 1. angegebene CE Kennzeichnung.
    Fazit: Nicht jeder Scanner, der in Deutschland gekauft werden kann, darf auch in Deutschland legal betrieben werden.
    Für Funkamateure gelten Sonderregelungen.
    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  11. #26
    Murmel Gast
    Also bei uns ist das Mithören allen "Melder-Trägern" erlaubt. Sind allerdings auch nur 7 Leute (kleine Wehr).
    Melder haben eh nur die Leute die evtl. ausserhalb arbeiten oder aber die Sirene nicht hören können (wir haben nur eine im Ortskern).
    Da bei einem Alarm am Tage eigentlich nur sehr wenige aus dem Ort kommen, zählen wir auf die Melder. Da die Leute aber evtl. einen etwas längeren Anfahrtsweg haben (kommen dann von der Arbeit) können die Leute den Funk mithören und somit direkt zum Einsatzort kommen und müssen nicht erst zum Gerätehaus um auf die Tafel zu schauen was wo los ist.
    Das macht vor allem Sinn wenn wir eine Nachbahrwehr unterstützen müssen. Wenn der Kollege dann erst zum Gerätehaus fährt und dann liest das er eigentlich gerade auf seinem Anfahrtsweg durch den Nachbarort, am Einsatzort schon fast vorbeigefahren ist :-)

  12. #27
    Registriert seit
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    245
    Aber man muss doch sowieso ins Gerätehaus, um Helm, Handschuhe, Stiefel und Einsatzjacke zu holen.

    Gruß
    löschhund

  13. #28
    Murmel Gast
    Wir haben garnicht die Möglichkeit unsere Einsatzkleidung im Gerätehaus zu lagern (zu klein), daher haben alle Kameraden ihre Sachen im Auto (die mit den Meldern) und alle anderen im Dorf haben die Sachen zu Hause.

  14. #29
    Registriert seit
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    245
    Oje. Was habt ihr den für ein Gerätehaus? Wohl eher ein Schuppen.

    Gruß
    löschhund

  15. #30
    Registriert seit
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    @ Murmel:

    Was habt ihr den für ein Fahrzeug??
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

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