Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo !

Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !!
sorry, aber das stimmt nicht.

TR-BOS:
C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung manuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. (...)
Wobei der berechtigte Personenkreis hierbei nicht definiert wird.