Ja,so denk ich auch.

So gesehn,jeder kann die Mithörfunktion drauf haben,ob er sie anwenden darf,ist halt die andere Frage. Ich weis soweit,das man es aus Dienstlichen Gründen bzw. an Einsatzstellen (Nur eigener Einsatz) machen darf,wenn man z.B. kein 4m Funkgerät Vorort hat...
Selbst wenn man z.B. mit einen FW-Fahrzeug unterwegs ist und in der Leitstelle sich nicht abmeldet oder so,darf man es auch nicht einschalten...
Hab sowas gehört.

Wie gesagt,falls was falsch ist,dann einfach berichtigen.Man kan nur draus lernen--- ;)