Auch das glaube ich so absolut dargestellt nicht !

Es mag vielleicht bei den Ausnahmereglungen oder im Rahmen der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sondersignalen (aber das wäre schon wieder StvZO nicht StVO!) andere Auslegungen geben aber diese sind eben durch sog. Verweisungsermächtigungen (an die/auf die obersten/oberen zuständigen Landesbehörden) gesetzlich legitimiert; kein BL würde hier aus eigenem "Trieb" sich Änderungen erlauben wenn es vom Gesetzgeber nicht gewollt/zugelassen worden wäre!

Gruß

Werner

Und nun war dies zum absoluten(!!!) OT-Thema Straßenverkehr(!) mein letzter Hinweis an dieser Stelle/in diesem Forum!
Dafür gibt es andere interessante Foren; wir "reden" hier über "Funk".......im weitesten Sinne ! :-))