@Alex22

Dann entschuldige bitte. Wer lesen kann ist natürlich klar im Vorteil! Das Alter schlägt eben erbarmungslos zu!! Originalfrage war doch "Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben?", und da wurde ja dank dieses genialen bayerischen Erlasses festgestellt, daß in Bayern scheinbar jeder BOS-Angehörige Melder mit Mithörfunktion haben darf. Mag ja so sein.
Zwischendurch ging es aber um die Frage ob es irgendwo steht daß "ich nen Melder in der Öffentlichkeit zumachen muß", und genau das ist durch das TKG §89 eindeutig geregelt, nämlich ganz klar ja und daran ändert auch ein bayerischer Erlaß nichts.
Ein Landeserlaß kippt kein Bundesrecht. Das TKG gilt für ALLE BOS-Angehörige, wer sich nicht dran hält muß ganz klar mit Konsequenzen rechnen.

Gruß, Peter