Original geschrieben von DG3YCS
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
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Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen der neuen BOS-Funkrichtlinie beschlossen, dass alle Geräte, die im BOS-Funk eingesetzt werden, gemäß TR zugelassen sein müssen. Im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5. heißt es:

"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"