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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    24.03.2004
    Beiträge
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    Original geschrieben von AkkonHaLand

    1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
    2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
    3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
    5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
    1. OK halt ich ein
    2. ooops! schauben festspannungsregler einbauen
    3. ooops! in der FW weiß jeder das ich einen scanner hab
    4. OK halt ich ein
    5. ooops! was ist wenn ich ihn als Testsender benutze?


    soviel zum Thema legal :-)

    MfG firebuster-t
    Geändert von firebuster-t (03.08.2004 um 18:26 Uhr)

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