Moin moin,
Original geschrieben von Freakmaster
@ FiReFiGhTeR--OD

Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)
Soweit man hier im Forum immer wieder lesen kann, sind Feuerwehrler doch sonst nicht so zimperlich. Wenn jemand mit für sich Sonderrechte auf der Wachenanfahrt in Anspruch nehmen kann, kann er doch auch aus gerechtfertigtem Notstand den Kanal wechseln.

[Kopf schüttel]

Gruß, Mr. Blaulicht