Auch wenn es langsam OT wird:
Es gibt aber eine sog. Rechtsnormenhierarchie und ein nieder"wertigeres" Recht (also z.b. ein Landesgesetz gegenüber einem Bundesgesetz oder eine Verordnung gegenüber einem "richtigen" Gesetz) kann niemals contra legem höherwertigerem Recht sein ......also entfaltet eine rechtswidrige oder rechtsfehlerhafte Verordnung (weil sie eben ggf. gegen höherwertiges REcht verstößt) nie die gleiche Rechtswirksamkeit.
Werner