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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

  1. #31
    Murmel Gast
    Wir haben ein TSF-W (Baujahr:2002) und als Extra eine HDL-250 drinne. Und das passt super in unser Gerätehaus. Und das ist KEIN Schuppen ! Hat sogar ein Rolltor :-)

    Allerdings ist ein neues Gerätehaus schon im Gespräch. Aber das "Gespräch" dauert wohl noch etwas :-)

    Ansonsten ist das TSF eine Sonderanfertigung nach unseren Wünschen. Mit Frontblitzer (und ganz viel Blaulicht), 4xPA, Schnellangriff, 500 Liter Tank, TS, Stromerzeuger, Schlauchfach für 13 Längen B (tolle Sache: einfach ankuppeln und losfahren, geht super fix), ansonsten noch jede Menge B und C Schläuche und das andere übliche Material.

    Wir haben bei uns auch nur Saugbrunnen und keine Hydranten, so dass wir immer heftig "rödeln" müssen bis wir unser Wasser haben. Aber sind ja ein eingespieltes Team, geht alles super schnell.

    Tolle Truppe unsere kleine Wehr !!!!!!!!!

  2. #32
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    Hallo,

    so was is genau richtig. Ich denke ihr habt auch sicher eine super Kameradschaft.
    Habt ihr eventuell eine Homepage.

    Krauser
    Gruß Krauser

    Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
    Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)

  3. #33
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    Original geschrieben von Krauser
    [...] Ich denke ihr habt auch sicher eine super Kameradschaft. [...]
    Denk ich auch. Aber wieviel Einsätze habt ihr denn da ungefähr? Nur so zur Info...

    Bei uns hat im gesamten Kreisgebiet jeder die Mithörfunktion auf dem FME programmiert und das sind nicht wenig Leute. Ich finde das auch nicht immer so schlecht. Mir hat es oft geholfen, wenn ich von weiter her direkt zur Einsatzstelle gefahren bin (was in Dresden, wo ich studiere, übrigens verboten ist), dann konnte ich schon umkehren oder zumindest Tempo und damit Gefahr wegnehmen, wenn die Meldung Einsatzabbruch kam. Und das bringt meiner Meinung nach schon sehr viel.
    Aber ich kenne noch einen ranghohen Feuerwehrkamerad aus meiner Heimat, der, wenn ich ihn frecher Weise auf seine Mithöraktivitäten anspreche (ich bin zwar auch nicht besser...), wenn er gerade im Garten liegt und eben mithört, sagt, "ich darf mithören". Deswegen hatte ich mir auch schon die Frage gestellt, wer das nun darf oder ob er das einfach nur so sagt.

    Aber im Garten liegen und zuhause mithören oder auf der Einsatzfahrt ist schon in Ordnung, doch es gibt halt auch Idioten, die man im Kaufland trifft und an deren Seite es klingelt. Das wiederum ist Mist.

    Max.
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  4. #34
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    Hallo!

    FME mit Mithörfunktion hätten eh keine Zulassung nach TR-BOS,
    somit ergibt schon daraus, das KEINER! eine Mithörfunktion haben dürfte, bei einer Anschaffung von mehreren Geräten an eine FW oder HiOrg diese nur nach TR-BOS ausgestattet sein dürften, nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre, selbst das Mithören mit einem im Einsatzfahrzeug eingebauten Funkgerätes auf einem anderen Kanal, aus nicht dienstlichem Anlass wäre nach TKG bereits strafbar ...

    Merkt ihr was ? : dürfte eigentlich ... wäre normalerweise ... könnte man

    Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.. wer es für sich daheim im stillen Kämmerlein tut, und nicht nach draußen hin sich aufspielen möchte weil er bestimmte Informationen hat, die normal kein anderer Wissen kann, der wird auch kaum was zubefürchten haben .

    MfG

  5. #35
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    [...] nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre [...]
    Und was ist wiederum ein dienstlicher Anlass? Darf z. Bsp. ein Kreisbrandmeister mithören, damit er "einfach mal so" informiert ist? Oder darf er das erst dann, wenn er einen Alarm empfängt und seine Nachalarmierung befürchtet (die haben ja eh mehrere Schleifen)?
    Dann könnte man aber auch wieder sagen: Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...

    Max.
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  6. #36
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    Original geschrieben von [Mc_C]
    ... Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...

    Max.
    Genau so ist es. Nur weil einer KBI ist hat er noch lange nicht das Recht mitzuhören, aber selbst dafür gibts ab bestimmten Dienstgraden in manchen BL's Sondergenehmigungen.

    Aber solange eine solche nicht vorliegt, gilt auch für ihn das Mithörverbot.

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  7. #37
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    Genau so.
    Das Problem ist halt daß es kaum Kontrollen gibt und ja teilweise schon komplett offen bestellt und auch so geliefert wird. Ich kenne keinen Händler der das nicht so macht wie bestellt wird. Auch wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, von bedingt erlaubt bis generell verboten. Das wäre ja auch alles nicht weiter problematisch wenn es die oberwichtigen "Personen" nicht geben würde die permanent mit offenem FME rumlaufen müssen. Davon gibts leider genug.

    Peter

  8. #38
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Funkfreund
    [...] Das wäre ja auch alles nicht weiter problematisch wenn es die oberwichtigen "Personen" nicht geben würde die permanent mit offenem FME rumlaufen müssen. [...]
    Es mag zwar bei vielen auf Unverständnis stoßen, aber solange das in geregeltem Maße passiert, sehe ich darin eigentlich auch kein gravierendes Problem. Wer machts nicht gern... ;-)
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  9. #39
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    Ich sehe darin schon ein gravierendes Problem. Wie sicher bekannt ist hat(sollte) jeder, der sich aktiv am BOS-Funk beteiligt, eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, daß alle Informationen, die einem nicht selbst betreffen, unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden dürfen. (Verschwiegenheitsverpflichtung) Das gilt selbstredend auch für Funkmeldeempfänger. Nicht umsonst öffnet sich nach TR BOS der Lautsprecher nur für eine bestimmte(festgelegte) Zeit wenn ein Alarm ist und eine Durchsage kommt die gezielt für diesen Personenkreis gedacht ist. Es hat einfach niemand z.B. von den Leuten im Supermarkt zu interessieren daß z.B. ein RTW zu nem Suizid nach XYZ in die Straße... Nummer 5 fährt und jemand aus dieser Familie von dort zufällig grad im Supermarkt einkaufen ist. Solche Fälle sind mir bekannt.
    Was jeder zu Hause in seinen 4 Wänden macht hat keinen zu interessieren. Wenn sich alle wenigstens einigermaßen dran halten würden.
    In der Öffentlichkeit hat ein FME ganz klar geschlossen zu sein.
    Was ist ein geregeltes Maß?? Wo hört das auf?
    Ich kenne einige neue Kameraden, deren erste Frage war "Ich fange aber nur an wenn ich auch so nen Piepser bekomme wo man alles mitbekommt was so in der Gegend los ist!" Da macht man sich schon so seine Gedanken.

    Gruß, Peter

  10. #40
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    Original geschrieben von Funkfreund
    [...] Es hat einfach niemand z.B. von den Leuten im Supermarkt zu interessieren daß z.B. ein RTW zu nem Suizid nach XYZ in die Straße... Nummer 5 fährt [...] In der Öffentlichkeit hat ein FME ganz klar geschlossen zu sein.
    Was ist ein geregeltes Maß?? Wo hört das auf?
    Da stimme ich dir zu! Wahrscheinlich hast du mich falsch verstanden bzw. ich habe mich da etwas irreführend auf ein ungeeignetes Zitat berufen. Natürlich hat ein FME in der Öffentlichkeit nicht offen zu sein. Aber was man eben "für sich alleine" macht, wenn man so mithört und auch zum Beispiel auf der Einsatzfahrt, das finde ich nicht als das Problem schlechthin. Und DAS habe ich mit geregeltem Maß gemeint! Geregelt - also für sich alleine (kontrolliert/sensibel), nicht in Anwesenheit anderer, das ist dann ungeregelt ;-)
    Fortsetzung:
    Ich kenne einige neue Kameraden, deren erste Frage war "Ich fange aber nur an wenn ich auch so nen Piepser bekomme wo man alles mitbekommt was so in der Gegend los ist!" [...]
    Echt? Sowas extremes ist bei uns noch nicht vorgekommen!? Solche Leute würden nach diesen Äußerungen bei uns garantiert auch nicht aufgenommen werden!

    Max.
    Geändert von Leitstelle_V (29.09.2005 um 23:53 Uhr)
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  11. #41
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    Also bei uns ist das ganze relativ easy geregelt:

    Keiner hat seinen Melder offen zu haben - egal wann! Weder der Kommandant, noch die Gruppenführer noch andere Leute. Allerdings gilt hald: Was der andere nicht weiß, macht ihn nicht heiß. (Unser kommandant hat seinen auch ständig offen)

    Meiner Meinung nach haben offene Piepser in der Öffentlichkeit nichts zu suchen! Allein schon wegen der Gefahr, dass jemand das ganze an die Behörden weiterleitet, was ja mörder Arger geben kann!

    Was mich noch interessieren würde ist, wer eigentlich dran ist, wenns an die Behörden geht und die da was unternehmen? Der Melderträger oder die Wehr, die den Melder offen ausgegeben hat??
    MFG Flo

  12. #42
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    Auf jedenfall der FME Träger.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #43
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    1.502
    Die Frage ist bloß, ob die Behörden da wirklich was unternehmen. An der Einsatzstelle laufen wir oft mit offenem FME rum, um über den aktuellen Stand über Funk informiert zu sein und da regt sich die Polizei z. Bsp. auch nicht. Wie gesagt, man muss es ja auch nicht übertreiben (siehe Supermarkt).
    Aber sicher, dass nur der FME-Träger dran ist, wenn wirklich mal was passiert? Gut, er hat die "Straftat" begangen, aber die Wehr hat ein Gerät ohne TR-BOS-Zulassung ausgegeben, oder spielt das keine Rolle?
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  14. #44
    Registriert seit
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    Original geschrieben von [Mc_C]
    Aber sicher, dass nur der FME-Träger dran ist, wenn wirklich mal was passiert? Gut, er hat die "Straftat" begangen, aber die Wehr hat ein Gerät ohne TR-BOS-Zulassung ausgegeben, oder spielt das keine Rolle?
    Nur weil man einen Melder durchschalten kann verliert er nicht automatisch seine BOS-Zulassung. Und vom Träger erwartet man entsprechend verantwortungsvolles Verhalten. Die FW ist doch beispielsweise auch nicht mitschuldig, wenn jemand mit seinem Feuerwehr-Messer jemanden verletzt...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  15. #45
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Duffy73
    Nur weil man einen Melder durchschalten kann verliert er nicht automatisch seine BOS-Zulassung. Und vom Träger erwartet man entsprechend verantwortungsvolles Verhalten. Die FW ist doch beispielsweise auch nicht mitschuldig, wenn jemand mit seinem Feuerwehr-Messer jemanden verletzt...
    Hallo !

    Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !!

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