Hallo!

FME mit Mithörfunktion hätten eh keine Zulassung nach TR-BOS,
somit ergibt schon daraus, das KEINER! eine Mithörfunktion haben dürfte, bei einer Anschaffung von mehreren Geräten an eine FW oder HiOrg diese nur nach TR-BOS ausgestattet sein dürften, nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre, selbst das Mithören mit einem im Einsatzfahrzeug eingebauten Funkgerätes auf einem anderen Kanal, aus nicht dienstlichem Anlass wäre nach TKG bereits strafbar ...

Merkt ihr was ? : dürfte eigentlich ... wäre normalerweise ... könnte man

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.. wer es für sich daheim im stillen Kämmerlein tut, und nicht nach draußen hin sich aufspielen möchte weil er bestimmte Informationen hat, die normal kein anderer Wissen kann, der wird auch kaum was zubefürchten haben .

MfG