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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

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  1. #1
    Mampfred Gast

    Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

    Hallo!

    In unserer Wehr (Bayern) ist mal wieder die Diskussion aufgekommen wer Melder mit Mithörfunktion haben darf und wer nicht.
    Ab was für einem Dienstrang bzw. für welchen Personenkreis ist das lt. BOS genehmigt?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Mampfred

  2. #2
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    987
    Hallo,
    was Ritsch da angehängt hat sind aber nur Empfehlungen. Also nicht relevant.

    Ich hab den Gesetzestext jetzt zwar nicht zur Hand aber deine fragstellung würde ich ändern. Welchen Dienstrang eine Person hat ist doch unrelevant. Entweder dürfen die Feuerwehrleute mithören oder nicht. Ob jetzt einer Feuerwehrmann ist Unterbrandmeister oder Hauptbrandmeister ist doch egal.

    greetings
    Tower911

  3. #3
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    385
    Benutzt doch mal die Suchfunktion, dazu gab es schonmal einen großen Thread
    Pikachu

  4. #4
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    Mir wurde gesagt, dass rein gesetzlich man nur im Einsatz mithören darf. Und auch nur, wenn daraus Informationen für die Einsatztaktik o.ä. ableitbar sind. Deshalb dürfen bei uns nur Zugführer mithören, alle anderen leider nicht. Früher konnte jeder seinen Melder auf mithören stellen. Doch die Melder wurden wg. einer Gesetzesänderung umgerüstet.

    Gruß
    löschhund

  5. #5
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    Toll, und wer trotzdem mithören will, der legt sich eben einen scanner zu. Wo ist da jetzt das Problem??

    Zudem, ich sags einfach mal so, was der kommandant nicht weiss, das macht ihn auch nicht heiss! Also bei uns ist des in der hinsicht egal. Weil da hört selbst der kommandant den ganzen tag mit!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  6. #6
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    3.902
    Im Feuerwehrfunk werden ja nicht ständig persönliche Daten (Patientendaten beim Rettungsdienst) durchgegeben, daher finde ich es nicht schlimm wenn man zu Hause den Funk mithört. Man kann ja mithören, wenn man nicht gerade im Supermarkt an der Kasse steht, sollte eigentlich niemand stören.

    Bei uns hören die meisten, die einen Melder haben, zu Hause den Funk mit.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
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    683

    hi

    Mal ganz erhlich:
    in diesem Forum hört doch keinen den Bos Funk ab.
    Die meißten haben den scanner doch aus versehen gekauft und wie durch ein Wunder waren da auf eimal BOS frequenzen drinn. Anderen ist Wasser in den Melder gelaufen da hat's einen kurzschluss gegeben und jetzt hört man immer den funk.
    :-)
    kann man nix machen.
    an sonsten würden wir ja so was illegales nicht machen
    ooooooooder????


    MfG Firebuster-t

  8. #8
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    245
    Ich habe keinen Scanner, will mir aber bald einen kaufen (wenn mal wieder Kohle da ist). Bin halt noch unentschlossen, da es eine Straftat ist den BOS-Funk abzuhören. Aber wenn man sich irgendeinen FME mit Mithörfunktion kauft merkt das eh niemand.

    Gruß
    löschhund

  9. #9
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    5.256
    naja beim fme is das besser ...denn fme sind ja für den bos empfang gebaut ... scanner hingegen nicht. also seh ich das rechtlich nicht ganz so schlimm.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:

    - das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
    - es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
    - die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    - die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
    - das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!

    Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
    Registriert seit
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    2.651
    JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:

    1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben

    2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden

    3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden

    4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)

    5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!

    Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

    (Bevor jetzt wer meckert:
    Wenn die Polizei jemanden mit Scanner im Auto erwischt, bei dem BOS-Kanäle programmiert sind, oder mit dem gerade ein solcher abgehört wird, der verstößt gegen o.g. Nummer 3, denn er gibt damit den Beamten bekannt, dass er diese Funkbereiche empfängt!)

    ... und das wiederum ist Strafbar!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
    Registriert seit
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    514
    Original geschrieben von AkkonHaLand

    Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

    (
    Also es darf sich mal prinzipiel nicht jeder nen FME kaufen. Streng genommen nur Behörden oder eben mit erlaubnis.

  13. #13
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Original geschrieben von HFT Reichert
    Also es darf sich mal prinzipiel nicht jeder nen FME kaufen. Streng genommen nur Behörden oder eben mit erlaubnis.
    Wer sagt denn sowas? Ich kann doch zu einem Funkhändler gehen und dem sagen ich brauche den Melder "Funkwerk Kleinkleckersdorf, Modell FME 4711" (Ich hoffe hier keine Werbung zumachen-jede Übereinstimmung ist Zufall!), lege das nötige Geld auf den Tisch und nehme den Melder mit!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2003
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    3.902
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
    Was soll das in Deutsch heißen??
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  15. #15
    Registriert seit
    04.06.2003
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    514
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Wer sagt denn sowas? Ich kann doch zu einem Funkhändler gehen und dem sagen ich brauche den Melder "Funkwerk Kleinkleckersdorf, Modell FME 4711" (Ich hoffe hier keine Werbung zumachen-jede Übereinstimmung ist Zufall!), lege das nötige Geld auf den Tisch und nehme den Melder mit!
    Also ich halte das anders. Ohne Nachweis, Bestätigung usw. geht bei mir da mal nix. Hatt alles schon mal genug Ärger gegeben.
    Und wenn jemand wirklich bei einer HiOrg ist sollte es kein Problem sein von seinem Kappo einen wisch zu besorgen.

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