Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 29

Thema: Sinn von Fahrzeugbeflaggung

  1. #1
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668

    Sinn von Fahrzeugbeflaggung

    Welchen Sinn soll die beflaggung der Fahrzeuge in einer kolonnenfahrt eigendlich erfüllen?
    Das man sich als Kolonne kenntlich machen soll ist mir ja schon klar.
    blau = Kolonnenanfang
    grün = letztes Fahrzeug der Kolonne
    orange = liegengebliebens KFZ mit defekt?
    rot = ziehendes / abschleppendes KFZ ?
    Ab wieviel Fahrzeugen wird es Pflicht?
    Was gibt es noch dazu?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Die Beflaggung dient dazu, andere Teilnehmer im Straßenverkehr, kenntlich zu machen, das man ein Verband ist.

    StVO §27

    Ansonsten ist zu beachten, das man den Verband beim zuständigen Kreis/Stadt anmeldet.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Ein Genehmigungspflichtiger Verband ist ab 30 Kraftfahrzeuge oder mehr ...

    Stellt sich die Frage wer außer den Besonderen Diensten und Behörden weiß schon die Bedeutung von Flaggenfarben ... und trägt sie zur allg. Sicherheit im Straßenverkehr bei ? Wohl kaum.

    MfG

  4. #4
    Christian Gast
    Hallo,


    die Flaggen sind im Sinne der StVO Verkehrszeichen. Man sollte das in der Fahrschule oder beim Bund gelernt haben.

    Zum Fahren im Verband gehört auch noch das im Verband grundsätzlich mit Licht gefahren werden sollte und das das erste/letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren sollte (Feuerwehr, THW) beim Bund natürlich mit Gelblicht, es sei denn es handelt sich um Feldjäger oder Sanitätseinheiten die auch über Blaulicht verfügen.

  5. #5
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    stimmt es, dass man zum Teil der Kolonne wird, wenn man als privater PKW zwischen die Fahrzeuge gerät?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Wer hat die Flaggenbedeutung in der Fahrschule gelernt? Hier wohl kaum einer ... wenn jetzt schon das Rückwärtseinparken nicht mehr geschult wird ... dann soll man aber wissen was bunte Stoffreste für Bedeutung haben !?

    MfG

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hey... das würde ja bedeuten..wenn wir es schaffen bei einem Alarm mehr wie fünf PKW als geschlossener Verband zum Gerätehaus fahren ... dann könnten wir Blaulicht einsetzen !? oder wie :-)

    Gute Nacht

  8. #8
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    aber nur der erste und der letzte. Alle anderen müssten Platz machen, um das letzte wg SoSi vorbei zu lassen, oder ...?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Original geschrieben von Christian
    die Flaggen sind im Sinne der StVO Verkehrszeichen. Man sollte das in der Fahrschule oder beim Bund gelernt haben.

    wo genau findet man das denn in der StVO? Ich habe bisher leider vergeblich gesucht...

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    681
    § 27 StVO

    §27 Verbände

    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

    (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelben Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich von einander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

    (5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

  11. #11
    Registriert seit
    15.06.2003
    Beiträge
    665
    Also kann quasi jeder einen Verband bilden? 1. Ab wieviel Fahrzeugen gilt das und 2. muss man das nicht anmelden?

  12. #12
    Registriert seit
    09.12.2003
    Beiträge
    101
    Es muss doch nur der 1. die StVo beachten.
    Man hat uns gesagt, wenn das 1.Fhz an der Ampel rot hat, muss der Verband stehen bleiben. Wenn aber die Ampel wärend der Überfahrt umschaltet darf man weiterfahren.

    d.h. ja, wenn man als Privater PKW zwischen einer Kolonne fährt, muss man über Rot fahren, um die nicht zu behindern.
    Gibt es etwas schöneres,
    als ein leben zu retten???!!!

  13. #13
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Nein, anmeldepflichtig sind Verbände mit mehr als 30 Kraftfahrzeugen !

    MfG

  14. #14
    Registriert seit
    22.12.2001
    Beiträge
    933
    Also jetzt nur noch im Verband zum Fwhaus fahren ;-)
    MfG
    HLF 49/1

  15. #15
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Genehmigungspflichtig ist der Verband also ab 30 Fahrzeugen; ab wieviel ist man aber ein Verband? Und ab wieviel Fhz. muß das erste/letzte Kfz Blaulicht einzuschalten?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •