Hallo,
wie bereits beschrieben steht ja in der Norm, was als Ausstattung / Beladung vorhanden sein muss. Ihr müsstet ja selbst am besten wissen, was ihr braucht, bzw. was ihr in der Vergangenheit vermisst habt.
Die grundsätzliche Überlegung sollte z.B. sein, wie der ELW genutzt werden soll. Wird oftmals eine stabsmäßige Einsatzleitung gebildet, sollte man Funkplätze und Besprechungsraum so anordnen, dass die Funker schnell die Meldungen weitergeben können (Durchreiche). Hier werden wohl 2 Funkplätze ausreichen, dafür sollte man entsprechende Kommunikationsmittel im Besprechungsraum vorsehen (Fax, Telefonanlage etc.) Außerdem sollte dann im Besprechungsraum ein PC vorhanden sein, um das ETB und ggf. weitere Unterlagen zu führen.
Soll der Bus z.B. bei Großveranstaltungen (z.B. Marathon / Triathlon mit mehreren RTW / NEF, Sanstationen etc.) genutzt werden, sind mehr Funkplätze nötig, als bei einer stabsmäßigen EL. Hier arbeitet der Helfer am Funkplatz ja wie ein Sachbearbeiter in der Leitstelle, d.h. er entscheidet und gibt weiter. In einer Stabs-TEL nimmt er nur Meldungen an und gibt sie weiter. Entscheidungen trifft der Sachgebietsleiter im Stab. Dazu braucht man mehrere Funkplätze, bei denen auch getrennt die Kanäle geschaltet werden können. Ferner sind dann an den Funkplätzen PCs nötig (wenn es nicht über Papier laufen soll), da der Funker natürlich auch selbst das ETB führen muss.
Ein weiterer Gesichtspunkt könnte die autarke Versorgung sein, d.h. evtl. "Teeküche", damit man nicht auf die Verpflegung von außen angewiesen ist. Ein Aufenthaltsraum (oder wird z.B. ein SG-30(0) mitgeführt, ggf. WC (wird in Linienbussen schwierig) sollte die Ausstattung abrunden.
Abschließend muss man sagen, dass sich die Ausstattung vorwiegend an zwei wichtigen Gesichtspunkten orientiert:
1. der finanziellen Möglichkeiten (BOS-Funkgeräte sind schon nicht billig)
2. der Norm
3. Einsatzzweck
Bei der Norm ist es vor allem wichtig, ob das Fahrzeug in den Kats eingebunden werden soll. Entspricht das Fahrzeug nicht der Norm werden evtl. keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Von daher würde ich mich zu Beginn an die untere Katastrophenschutzbehörde wenden, ob das Fahrzeug von deren Seite in Alarmpläne eingebunden werden soll (dazu wären natürlich u.U. Absprachen mit anderen Behörden (z.B. Polizei/BGS,...) nötig. Wird der ELW im Kats eingesetzt, kann er ggf. mit Landes- oder Bundesmitteln unterstützt werden. Dann muss man sich aber an die Norm halten (darüber natürlich kein Problem, nur nicht darunter).
Die Aussage "was ihn von anderen unterscheiden würde" stört mich irgendwie... Wollt ihr ein Einsatzfahrzeug bauen oder einen Wettbewerb austragen?
Viele Grüße
Tobias
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Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph