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Thema: RTW Praktikum mit San A,B

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  1. #6
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    Wenn der Leiter RD nicht möchte das du für ein Schulpraktikum mitfährst, kannst du dagegen nichts machen, du hast keinerlei rechtliche Handhabe oder Anspruch auf ein Praktikum. Das entscheidet alleine der Leiter RD, wen er da haben möchte oder auch nicht.

    Meinst du "2. Beifahrer" oder "2. Mann" ???

    Als zweiter Beifahrer brauchst du bei uns San A,B und musst aktiv einer RK-Gemeinschaft angehören (HvO, Wasserwacht, Bereitschaft,etc.) oder ein Ausbildungspraktikum z.B. für den RS oder RA machst.

    Als "zweite(r) Mann (oder Frau)" ist die abgeschlossene RS-Ausbildung zwingend erforderlich.
    Geändert von Joevo82 (14.07.2004 um 20:41 Uhr)

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