Im Buch von Michael Marten ( sehr zu empfehlen) steht.
Das BOS Angehörige auch mit der dazugehörigen Prüfung nicht berechtigt sind mit dem Scanner den Funkverkehr abzuhören.
BOS Beteiligte dürfen nur aus dienstlichen Gründen mit den TR BOS genehmigten Funkgeräten ihren Funkkreis "überwachen".