Man darf einen Scanner besitzen aber nicht nutzen.
Auch ein FW Mann dürfte keine Sendung im Scanner abhören.
Sollte man dennoch ein Sendung mitbekommen darf man es keinem Dritten weiter sagen oder gar eine Audio-Aufnahme machen.
Man darf einen Scanner besitzen aber nicht nutzen.
Auch ein FW Mann dürfte keine Sendung im Scanner abhören.
Sollte man dennoch ein Sendung mitbekommen darf man es keinem Dritten weiter sagen oder gar eine Audio-Aufnahme machen.
MfG
HLF 49/1
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)