Erstmal Glückwunsch! (Wir "ahnen" ja, wer der Feuerwehrmann war ;-))

Zweitens zeigt das mal wieder, auch die Juristen schießen oft über das Ziel hinaus.... ( ich hoffe meine Frau prügelt mich jetzt nicht...) , sonst wäre ja eine Einstellung nach §170II StGB (Mangel an Beweisen) nicht möglich gewesen...

Drittens: Immer auf die Sendeleistung/Reichweite der Testsender achten!!!