Dieser Antrag auf Blaulichtfahren *lol*
Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage das eine angefahrene Katze mit Blaulicht gerettet wird.
Oder Wuffi mit Magenkrämpfen (nach 12 Stck. Streuselkuchen - selbst gebacken!)
einen Einsatz mit Sonderrechten nötig macht.
Sicherlich ist es für die Tierhalter schwer und traurig wenn ihrem Liebling etwas zustösst, aber
wir sollten auf dem Boden bleiben!
Ich hoffe wenn mal einer bei uns auf diese hirnverbrannte Idee kommt
und das eintragen lassen will,
dass der mit Schrotladungen ausm Amt gejagt wird. ;-)
»Ein völlig nutzloses Produkt«
Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)