Ich hab da noch einen kapitalen Fehler:
Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Mit ..., auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (dies ist bei Privatgeschäften üblich!) ...
Die Mängelhaftung nach 433ff BGB kann NIE ausgeschlossen werden!
Das frecheste finde ich noch den Satz: "dies ist bei Privatgeschäften üblich!"....

.. das erinnert mich mal wieder schwer an das "Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - ´Haftung für Links´ " vom Landgericht (LG) Hamburg http://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/73.html