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Thema: [Sammelthread] Kurioses bei eBay & Co.

  1. #436
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    Vor allem diese Artikelbeschreibung ist einmal wieder grandios

  2. #437
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Vor allem diese Artikelbeschreibung ist einmal wieder grandios
    Gut, dass Meldungen an ebay im Ausgangsordner unter "Meine Nachrichten" gespeichert werden...

  3. #438
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    und täglich grüßt das Murmeltier
    jetzt wollte ich mir die SW für einen euro ersteigern und dann ihn verklagen wegen wucher
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #439
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    es gibt ein urteil mit recht auf selbstabholung

  5. #440
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Vor allem diese Artikelbeschreibung ist einmal wieder grandios
    http://cgi.ebay.de/Software-Swisspho...QQcmdZViewItem



    Quattro 96 Software.

    auch andere vorhanden. bitte anfragen



    wieder so ein held oder ist es der selbe mit weiterem account???

  6. #441
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    Entweder der selbe oder ein Trittbrettfahrer...

    Aber: Wie sieht das eigendlich aus, kann ich bei der SP Software die Lizenz übernehmen?
    Ich meine z.B. folgenden Fall:
    Mir hat man diese Woche ein SP komplett Set angeboten:
    Also ein paar ET´s zwei originale Progschalen Quattro und eine MEMO,
    Dazu die Serviceunterlagen und SW.
    Die SW ist dabei komplett incl.Originaldisketten, ALLEN Unterlagen incl. Rechnung usw. Dazu auch den Prog-Lappi auf dem die SW installiert ist.
    Das ganze von einer Behörde und Hochoffiziell!
    Ich nehme also alles! mit wasauch nurnach SP richt.
    Währe ich dann Rechtmäßiger nutzer dieser Lizenz(en)???

    Gruß
    Carsten

  7. #442
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    Scheint tatsächlich ein Zweitaccount meines Freundes Norberts zu sein...

  8. #443
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Scheint tatsächlich ein Zweitaccount meines Freundes Norberts zu sein...
    Melde das an Ebay, zweitaccounts sind ebenfalls verboten... dann werden beide gelöscht!

  9. #444
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    Zitat Zitat von arnolde
    Melde das an Ebay, zweitaccounts sind ebenfalls verboten... dann werden beide gelöscht!
    Hi,

    Nee, ist so nicht ganz richtig!

    Mehrfachaccounts, auch mehr als zwei, sind zulässig!
    Nur dürfen diese nicht miteinander agieren.

    Solange er also nicht mit dem einen Account bei einer Auktion des anderen bietet, ist das also KEIN Beschwerdegrund.

    Das ganze kann ja sogar Sinn machen. So habe ich ja auch zwei Accounts.
    Einen zum Kaufen, den aber hauptsächlich meine Freundin nutzt (und ich darf bezahlen) sowie einen zum Verkaufen ;-)

    Die Auktionsgegenstand selbst, also die SW, ist natürlich trotzdem höchst merkwürdig und zumindest eine Nachfrage bei SP Wert!

    Gruß
    Carsten

  10. #445
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    hmmm dannn haben sie die agb's dahingehend geändert... es war zumindest mal so daß jede person nur ein account haben darf.

    worin liegt der sinn, 2 zu haben? privat und geschäftliche trennung, seh ich noch ein, aber sonst...?

  11. #446
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    Hi,

    Das hat mehrere Gründe:
    Zum einen die Übersichtlichkeit. Der eine Account ist ein reiner Kaufaccount über den aber hauptsächlich meine Freundin irgendwelchen Krams kauft, meistens Kleidung, Schuhe, Schmuck, aber auch sonstiges Zeugs.
    Ca. 400 pos. Bewertungen! Davon sind vieleicht 10% auf meinen Mist gewachsen.

    Der andere Account ist halt mein reiner "Technik" Account über den ich meistens verkaufe, aber nicht viel (30 Auktionen in 4 Jahren! Darunter aber auch Ankäufe) Nur sind das halt alles Bewertungen wo schon was anderes hintersteht als ein paar Centartikel.

    Neben der Übersichtlichkeit bezwecke ich natürlich auch folgendes:
    Einerseits gehen die wenigen Bewertungen für Aufwendige Artikel nicht in der puren Menge des Kleinkrams unter.
    Ausserdem vermeide ich so das negative Bewertungen(Rachebewertungen), die gerade bei kleinkram wie in meine Freundin kauft eher vorkommen,als bei meinen Dingen, den Schnitt trüben. (und wenn etwas als "kaum gebraucht" angepriesen wird und tatsächlich total verschlissen ist, dann gebe ich eine schlechte Bewertung!)

    Und der vieleicht wichtigste Grund:
    Mittlerweile zählt die Bewertungszahl als Kriterium für Gewerblich/Privat bei den Gerichten. Es gibt mehrere Urteile, die bei einer Bewertungszahl von um die 100 ganz klar von gewerblich sprechen, egal was dahinter steckt.

    Und ich habe keine Lust, meine wenigen stattfindenden Auktionen als Gewerblich einstufen zu lassen, nur weil meine Holde wieder meinte allerlei Klamotten kaufen zu müssen, die Sie eh nie trägt ;-)

    Bei den meisten dürfte es ähnlich sein!

    Gruß
    Carsten

  12. #447
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Und ich habe keine Lust, meine wenigen stattfindenden Auktionen als Gewerblich einstufen zu lassen, nur weil meine Holde wieder meinte allerlei Klamotten kaufen zu müssen, die Sie eh nie trägt ;-)
    *Klugscheissmodus an*
    Naja hier wird aber klar differenziert ob die 100 Bewertungen durch Käufe oder Verkäufe entstanden sind, also nur weil deine Freundin 100 Klamottenbewertungen hat, heißt das nicht, daß wenn du jetzt mal ein FUG versteigerst als gewerblicher Verkäufer zählst.
    *Klugscheissmodus aus*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #448
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    Zitat Zitat von Alex22
    ... also nur weil deine Freundin 100 Klamottenbewertungen hat, heißt das nicht, daß wenn du jetzt mal ein FUG versteigerst als gewerblicher Verkäufer zählst.
    Sehe ich ähnlich, kann mir kaum vorstellen daß ein Gericht ohne jede Unterscheidung des Zeitraums + der Artikelbeschaffenheit so ein schwerwiegendes Urteil abgibt...

    Was die Bewertungen angeht, kann ich nachvollziehen, aber ich finde das ganze Bewertungsthema bei Ebay von den meisten maßlos übertrieben. Jeder kriegt mal neutrale oder negative Bewertungen, wer gleich beleidigt ist weil er nicht mehr 100% positive hat, hat das System m.E. nicht verstanden... keiner ist nunmal perfekt... die Wertung ist doch kein Auto an dem kein Kratzer sein darf... ich vergebe durchaus auch mal neutrale BW's wenn der Ablauf mittelmäßig war, positiv gibts eben nur wenn alles wirklich hochzufriedenstellend war (binnen 3-4 Tagen geliefert, zügige kommunikation, keine Mißverständnisse, etc.) - klar hab ich auch meine 3 oder 4 negative BW's bekommen, mal aus Rache, mal aus Sicht des Partners wohl begründet, aber wenn man sich deren Kommentar anguckt weiß man auch von wem's kommt und was es wert ist - hab ich keine Probleme mit...

    Was mich wirklich ärgert, ist daß Leute (wie z.B. Leinfunk) ihr Bewertungsprofil "privat" schalten können und so jede Einsicht verhindern können... bei solchen Leuten bin ich sehr vorsichtig und vermeide möglichst mit denen zu handeln, aber es gibt genug Ebay-Anfänger die da nicht so bescheid wissen... da gehört m.E. seitens Ebay ein dicker roter Warnhinweis bei Gebotsabgabe, nach dem Motto "Achtung, dieser User hat was zu verstecken, überlegen Sie es sich gut!"

  14. #449
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Entweder der selbe oder ein Trittbrettfahrer...

    Aber: Wie sieht das eigendlich aus, kann ich bei der SP Software die Lizenz übernehmen?
    Ich meine z.B. folgenden Fall:
    Mir hat man diese Woche ein SP komplett Set angeboten:
    Also ein paar ET´s zwei originale Progschalen Quattro und eine MEMO,
    Dazu die Serviceunterlagen und SW.
    Die SW ist dabei komplett incl.Originaldisketten, ALLEN Unterlagen incl. Rechnung usw. Dazu auch den Prog-Lappi auf dem die SW installiert ist.
    Das ganze von einer Behörde und Hochoffiziell!
    Ich nehme also alles! mit wasauch nurnach SP richt.
    Währe ich dann Rechtmäßiger nutzer dieser Lizenz(en)???

    Gruß
    Carsten
    Normalerweise wenn es sich um die Orignal Lizenzen handelt ja, bei ner Behörde würde ich jetzt auch nicht vermuten dass diese sich alles noch kopiert haben vorher und in irgendeiner Form doch noch behalten.

  15. #450
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Normalerweise wenn es sich um die Orignal Lizenzen handelt ja, bei ner Behörde würde ich jetzt auch nicht vermuten dass diese sich alles noch kopiert haben vorher und in irgendeiner Form doch noch behalten.

    Und selbst wenn sie es kopiert hätte ... Das ist dann nicht das Problem des Käufers sondern des Verkäufers.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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