Hallo zusammen.
Im Falle von PMR wäre zwar die Reichweite leicht eingeschränkt (vgl. Betriebsfunk), was aber bei einer lokal begrenzten Verwendung (Parkplatz usw.) nicht weiter dramatisch sein sollte. Problem hier: Im Falle von PMR können auch Dritte einfach so dazwischen funken.
Zum Thema Events und BOS:
Hier hat trotz aller Kritik Ebi ganz klar Recht. Sofern es sich nicht um Aufgaben handelt, die den BOS laut Gesetz explizit aufgetragen sind, ist eine Verwendung von BOS-Funkanlagen rechtswiedrig. Und - z.B. Parkplatzwächterdienste gehören nun mal nicht dazu.
Hier gilt jedoch wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter ...
Gruß - die LeiDstelle
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !