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Thema: Personal RTW

  1. #16
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    Also wenn ich euch so höre, dann habe ich die zwei Jahre Ausbildung und das Staatsexamen völlig umsonst gemacht.

    Glaubt Ihr denn wirklich, daß der Unterschied zwischen RA und RS nur darin besteht Zugänge zu legen??

    Popeln wir denn 46 Wochen in der Schule und 48 Wochen im Praktikum nur in der Nase?

    Reicht es uns wirklich bei Medikamenten nur die ungefähre Wirkweise anstatt Indikation, Kontraindikation, Wechselwirkung, Dosierung zu kennen, wenn wir uns überhaupt dafür interessieren. Ist ja auch Sache des Notarztes.

    Brauchen wir wirklich ein besseres Berufsbild mit dreijähriger Ausbildung?

    Wollen wir und unsere Arbeit wirklich von den Ärzten und der Bevölkerung mehr akzeptiert werden???

    Und jetzt lest euch bitte nochmal die vorangestellten Beiträge durch und beantwortet mal für euch diese Fragen.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  2. #17
    Statussetzer Gast
    ...hier in Hannover fahren schon seit längerem auch mit 2x RS (zumindest den ehrenamtlichen) RTW.

    Das kann m.M. n. reichen.

    Es gibt ja Kompetente und Flaschen - überall: bei RS, RA , Notarzt ...

    Solange sich das Team ausgleicht solls ja reichen.

    Ich bin zwar u.a. RA, kenne mich aber auch nicht in jedem Fachgebiet gleich gut aus, sodaß ich dann und wann froh bin, wenn sich ein RS da besser auskennt.

    Alles in allem mache ich (und viele andere) in der Praxis keinen Unterschied wegen Kompetenzen etc.

    Wir sind ein Team.
    Wir sind nicht besser oder schlechter als der Kollege !

  3. #18
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    @Statussetzer

    Da ist was wahres dran.

    Und wer sagt denn, dass eine Ausbildung -egal ob RS oder RA- mit der Prüfung/dem Examen abgeschlossen ist. Auch der RS hat das Recht und die Pflicht, genauso wie der RA, sicher weiterhin fortzubilden. Wenn die Motivation und Begabung vorhanden ist, kann ein RS sicherlich auch so zu einer besseren Qualifikation kommen, als sie so mancher RA hat.

    Davon abgesehen stehe ich natürlich trotzdem dazu, dass es gesetzlich eindeutig geregelt sein muss, wer welches Auto besetzt.

  4. #19
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    Original geschrieben von Maik H.
    @ Kreuz50
    ...
    So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.
    Es ist aber schon klar, dass der §34 mehr Freiheiten lässt, bzw mehr Handlungen "legalisiert" als die Notkompetenz? Laut NK gibt es nur 7 NF-Medis, laut §34 kann ich alles tun, "worin ich mit sicher bin, es beherrsche und mit der Erfordernis sicher bin". Anders gesagt, wenn ich (übertrieben gesagt) mich genauestens mit Morphin auskenne und ich bin mir sicher der Pat braucht es jetzt, weil alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind , dann MUSS ich es sogar nach §34 StGB geben! Laut NK ist es nicht "erlaubt" (Die Anführungsstriche weil die NK "nur" eine Empfehlung ist und KEINE gesetzliche Grundlage)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
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    1.) Notkompetenz gibt es nicht. Das ist ein Modewort ohne Definition.

    2.) Der Bergiff ärztliche Maßnahme ist weder In Deutschland noch in der EU irgendwo rechtlich verbindlich definiert.

    3.) Es gibt kein Gesetz das sagt, daß Rettungspersonal keine ärztlichen Maßnahmen durchführen darf.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  6. #21
    Statussetzer Gast
    Original geschrieben von happyrescue

    3.) Es gibt kein Gesetz das sagt, daß Rettungspersonal keine ärztlichen Maßnahmen durchführen darf.
    Ach ja ?

    Es gibt aber ärztliche Tätigkeiten die nicht delegiert werden dürfen ... folglich darf sie auch niemand anderes als ein Arzt durchführen ...

  7. #22
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    Ach ja und welches GESETZ regelt das??
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  8. #23
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    ähm,
    mal so ne vermutung.

    das heilpraktikergesetz, oder wie immer das heisst...
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #24
    goofy_s Gast
    @ akkonhaland

    morphin ist leider ein schlechtes Beispiel da es wie alle BTM´s dem Arzt vorbehalten sind und wenn man es streng nimmt nicht einmal delegiert werden dürften. Das ganze ist so im Betäubungsmittelgesetz verankert.

    BTM´s sind aber tatsächlich die einzige Medikamentengruppe die dem Arzt vorbehalten sind.

    @segbetreuung

    ob das Heilpraktigergesetz auf das Rettungsdienstpersonal zutrifft ist sehr umstritten und noch nicht gerichtlich geklärt. (zum Nachlesen die aktuelle "Notfallmedizin" oder die Stellungnahme des BVRD zur Notkompetenz)

    http://www.bvrd.org/index.php?module...display&pid=31

    Es wird davon ausgegangen das der RA/RS keine Heilkunde ausübt da er jeden Pat. einem Arzt zukommen lässt.

    euer goofy
    Geändert von goofy_s (17.06.2005 um 12:51 Uhr)

  10. #25
    Statussetzer Gast
    ärtzliche Tätigkeit ist z.B. das Anhängen von Bluttrasfusionen, das darf nicht delegiert werden -> Transfusionsgesetz.

    Auch sind Therapien regelmässig den Arzt vorbehalten; erst Recht invasive (Operationen z.B.) Diese Sachen ergeben sich allerdings schon aus der Ausbildung; in viele Dinge werden halt nur Ärzte ausgebildet ... ausserdem ist der Standesdünkel in der Ärzteschaft derart ausgeprägt, dass es schon irgendwo (gesetzlich) geregelt sein wird ...

    Nun frag mich nich nach dem Gesetz, es wird wahrscheinlich hier und dort was stehen ...

  11. #26
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    Solange du kein Geld verlangst und dein gegenüber einverstanden ist, darfst du in good old Germany so ziemlich alles machen.

    Erst wenn es Sittenwidrig wird, oder man Geld dafür verlangt verstößt man gegen Gesetzte.


    Aber ich denke wir lassen die Diskussion ab jetzt. War ja auch eigentlich nicht das Thema des Threads, oder`???
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  12. #27
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    Original geschrieben von Statussetzer
    ...
    Auch sind Therapien regelmässig den Arzt vorbehalten; erst Recht invasive (Operationen z.B.) Diese Sachen ergeben sich allerdings schon aus der Ausbildung;
    Setzen einer Venenverweilkanüle, Intubation, Defibrilation, etc . sind übrigens auch INVASIVE MASSNAHMEN! Macht die nur der Arzt oder hat auch jemand anders die Ausbildung auf dem RTW? (Mal provokant gefragt zum Nachdenken-Wenn das nur ein Arzt darf, warum habe ich dann die Ausbildung zum RA gemacht und warum wird jeder RA/RS vom NA gesteiligt, wenn beim Eintreffen des Arztes keine VVK liegt? --> Sonderformen wie z.B. in einigen Teilen NRWs, wo ein LRA nicht mal den Blutdruck messen darf ohne dass der Arzt daneben steht, mal absichtlich "übersehen")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #28
    Statussetzer Gast
    Moin AkkonHaland

    ich habe zwar von invasiven Massnahmen gesprochen, aber auch die "Operationen" angeführt, um es zu konkretisieren.

    Natürlich sind Viggos etc. invasive Massnahmen; aber Du wirst auch wissen, wie stiefmütterlich solche Themen mancherorts behandelt werden und welcher Kampf es war, solche Maßnahmen in den RA-Katalog aufzunehmen.

    Übrigens: ist man nicht überall vorsorgungstechnisch so verwöhnt wie wir hier :-))

  14. #29
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    Ivasive Maßnahme???

    Bohren mit spitzer Stahlnadel durch intakte Haut und Gefäßwand?? Ja

    Einführen eines Schlauches 23 cm Tief in die Luftröhre?? Ja

    Kompression des Thorax um 1/3 seines Durchmessers??? ???

    Einführen eines 12 cm langen Schlauchs in die Atemwege (Güdeltubus) ??? ???

    Wo fängt invasiv an wo hört es auf??


    Außerdem darf ich auch als privatmann operieren. Darf nur nix dafür verlangen, sonst Verstoße ich gegen das Heilpraktikergesetz. Welcome to Germany
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  15. #30
    Statussetzer Gast
    Original geschrieben von happyrescue
    Einführen eines Schlauches 23 cm Tief in die Luftröhre?? Ja
    Wirklich 23 cm tief in die Luftröhre ?

    Ich darf korrigieren: 23 cm ab Zahnreihe !

    Ausserdem: darf man wirklich alles machen - nur wenn man kein Geld verlangt ?

    Also ein Arzt definiert sich durch das "Geld nehmen" ?

    Interessant !

    Dann sind ja sämtliche Dienstanweisungen im KH hinfällig :-)

    Dann gehe ich heute mal zu meiner PDL und sage dass ich ab heute alles mache - ich will nur kein Geld dafür haben :-))

    Dann bin ich der Held des Tages :-)))

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