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Thema: Personal RTW

  1. #1
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    Personal RTW

    Welchen ausbildungstandt muss das Personal auf einem RTW
    in Niedersachsen laut Rettungsdienstgesetz haben??

    RS / RS oder RA / RS

    MFG der Commander

  2. #2
    Maik H. Gast
    Tja NDS ist da so eine Sache.... Die haben da keine Regelung, es heisst laut NDS RettG nur geeignetes Personal.
    Also wenn man mal in einige Wachen auf die Fzg. Besatzungen schaut findet man auf nen RTW schon mal RH/RS oder RS/RS sitzen.
    Meiner Meinung nach völlig unzureichend ! Nicht umsonst haben andere Bundesländer feste Regelungen in punkto qualitative Fzg. Besatzung.
    Des weiteren sollte man auch dieses bei SEG'en überlegen. Nicht einfach einen RTW in die Halle stellen und sagen jetzt können wir retten sondern auch das Personal (min. RA/RS) in ausreichender Form vorhalten, die dieses Fzg. dann auch im Einsatzfall qualitativ besetzen.

  3. #3
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    Hallöchen...

    also bei uns im LK findet sich die Kombination RA/ RS. Welche ich auch völlig ausreichend empfinde. Dazu muss man jedoch sagen das der Sani (fast) die gleichen Sachen machen darf wie der Assi. So wie Zugänge legen usw. Weil wann sollen sie es auch lernen?! Nur wenn ein Doc dabei ist oder gar im KKH......Da finde ich es so wie bei uns ganz gut...

    CU

    Aber ansonsten ist es so wie "Maik H." geschrieben hat...
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  4. #4
    KugelFish Gast
    Wenn Euer ÄLRD das mitmacht... Glückwunsch.

  5. #5
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    Mahlzeit….

    In der Regel sollte es schon so sein, dass -auch in Bezug auf evtl. vorhandene QM-Vorgaben- mindestens ein RA auf dem Auto sitzt.
    Allerdings ist es meiner Meinung nach auch so, dass sich die Tätigkeiten im Einsatzdienst nur minimal unterscheiden.
    Ich bin seit 7 Jahren RS und ich stecke so manchen (frischen) RA in die Tasche. Und trotzdem ist es gesetzlich so geregelt, dass er mehr Befugnisse hat.!?
    RS und RS auf einem Fahrzeug: Das ist nur vor dem Gesetzgeber ein Problem. In der Praxis sieht man keinen Unterschied, wenn zwei erfahrene RS zusammen eingesetzt werden.


    Des weiteren sollte man auch dieses bei SEG'en überlegen. Nicht einfach einen RTW in die Halle stellen und sagen jetzt können wir retten sondern auch das Personal (min. RA/RS) in ausreichender Form vorhalten, die dieses Fzg. dann auch im Einsatzfall qualitativ besetzen.

    Hmm…schlechte Erfahrungen gemacht in Nienburg?
    Ich kenne nur SEGen die solche Fahrzeuge auch mit dem entsprechenden Personal besetzen. Und selbst wenn mal ein RA mit einem SH raus fährt, ist es
    a) wohl ein SEG-Alarm, da muss das auch mal passen und
    b) …so what??...der RA ist doch perfekt ausgebildet, kann (fast) alles und der SH muss doch eh nur zuarbeiten, genauso wie der RS!!!

    Gell?

    Grüße…

  6. #6
    Maik H. Gast
    @ Kreuz50

    sagen wir mal so es gibt Organisationen und Verbände die das nicht so eng sehen. Da kommt des öfteren schon mal vor das ein RTW von einem Sanitätshelfer und einem RS besetzt wird. Seih es als Status 2 bzw. 1 an der Wache oder auf dem Weg zum SEG Einsatz.
    Ich denke mal das jeder LNA/OrGl/Ltd.RD an der E-Stelle davon ausgeht, wenn ein RTW kommt das da auch Qualifiziertes Personal drauf sitzt so das man denen auch ein schwer Verletzten Patienten übergeben kann.
    Des weiteren kenne ich es von dem Landkreis wo ich arbeite, das SEG RTW's auch zur Unterstützung des regulären Rettungsdienstes alarmiert werden bzw. hinzugerufen werden. Da geht auch jeder Leitstellendisponent von einer qualifizierten Fzg. Besatzung aus.

    Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.

  7. #7
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    Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.
    Das ist wohl richtig, da stimme ich Dir zu.
    Aber ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass es beim Patienten irrelevant ist, ob man mit Not- oder Regelkompetenz bzw. aus gerechtfertigtem Notstand handelt.
    Hinten kommt das Gleiche raus: Ein versorgter Patient.

  8. #8
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    Original geschrieben von KugelFish
    Wenn Euer ÄLRD das mitmacht... Glückwunsch.
    Tja wenns den mal geben würde...

    Wäre für so manche Sachen und so wie ich es von meiner RA-Schule kenne ein tolles Ding. Jedoch ohne gibt es nicht so die Neuerungen und Pflichten für so manchen Provinznotarzt<--diese meinen nämlich sie wären die Besten. Meiner Meinung die besten Pfeifen die es gibt. Gehen zu keiner RD-Fortbildung und haben genauso wenig Ahnung von der Materie...
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  9. #9
    otis112 Gast
    In Niedersachsen ist ein Taxifahrer auch geeignetes Personal.
    Muß Nur noch n RS dabeisein .

    Ich hoffe das Ändern sie bald

  10. #10
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    Na, das kannst Du Dir aber mal schön von der Backe putzen.
    Diese Zeiten sind vorbei.
    Bei einer wirklich gewollten Änderung des Landes, würde selbiges von den Rettungsdienstträgern (also die Kreise und Städte) so viel Druck bekommen, dass das ganz schnell wieder in den Schubladen verschwindet. So schnell kannst Du gar nicht "Regelkompetenz" sagen.
    Die meisten Kreise haben ihre Mindestanforderungen aus Kostengründen - natürlich "in Absprache mit den Krankenkassen" - auf RS/RS-Besatzungen gesenkt. Warum sollte man auch für Assistentenstellen Geld ausgeben, wenn auch Sanitäter fahren können??!
    So ist es zumindest in der Region Hannover.

    Und soweit ich gehört habe, rudern doch die anderen Länder hinsichtlich der vorgeschriebenen Fahrzeugbesatzungen auch schon zurück.

    Na dann...

  11. #11
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    Morgen @all,

    also bei uns in Bayern muss min 1 RA auf einem RTW sein ob der Fahrer jetzt ein RS oder ein RH ist bleibt sich gleich!

    Das finde ich auch gut so.

    Was die SEG´s angeht da sehe ich da sicher freiräume!
    Wenn eine SEG (Hintergrund Rettungsdienst) alarmiert wird dann doch sicher weil sonst kein anderes Rettungsmittel verfügbar ist!
    Also sehe ich da auch kein problem wenn da kein RA drauf ist jedoch wir handhaben es so das min 1 RS drauf ist! Dieser ist natürlich auch nicht frisch vom Lehrgang! Es geht ja auch darum Situationen richtig einzuschätzen undd dazu gehört erfahrung!


    Gruß
    Chris

  12. #12
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    Was die SEG´s angeht da sehe ich da sicher freiräume!
    Wenn eine SEG (Hintergrund Rettungsdienst) alarmiert wird dann doch sicher weil sonst kein anderes Rettungsmittel verfügbar ist!
    Also sehe ich da auch kein problem wenn da kein RA drauf ist jedoch wir handhaben es so das min 1 RS drauf ist! Dieser ist natürlich auch nicht frisch vom Lehrgang! Es geht ja auch darum Situationen richtig einzuschätzen undd dazu gehört erfahrung!
    Richtig.
    Dem stimme ich voll und ganz zu.

  13. #13
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    Hallo!!

    Mich würde mal interessieren wie das denn für Werkfeuerwehren geregelt ist!! Wie muss ein RTW einer WF in BW besetzt sein?? So wie die RTW der HiOrgs ausserhalb der Werksgelände auch oder darf ein WF RTW minderer besetzt werden??
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  14. #14
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    Da die Besetzung der Rettungsmittel in Niedersachsen im RettDG unzureichend geregelt ist und man seit 1993 vergeblich auf eine Durchführungsbestimmung wartet, die die Personalvorhaltung der Rettungsmittel eigentlich regeln sollte, sind einige Landkreise dazu übergegangen, eigene Festlegungen zu treffen, wer welches Auto besetzen darf: Z. B. muss im Landkreis Friesland ein RA auf RTW und NEF sitzen, wobei inkonsquenterweise der RA im Jahrespraktikum dem RA gleichgestellt wird. Im Landkreis Wesermarsch ist auf dem RTW zwingend RA+RS vorgeschrieben. Für das NEF und den KTW gibt es keine Regelung, aber mind RS ist üblich.
    Ich halte es auch für zwingend erforderlich endlich mal eine praktikable Regelung auf Gestzes-Beine zu stellen, z.B. wie in S-H., wo auf dem RTW ein RA+RS200 (RS mit 200 nachgewiesenen Einsätzen) sitzen muss. Auch auf dem KTW ist dort ein RA Pflicht. Nur das NEF darf mit RS besetzt werden, was aber in der Praxis kaum gemacht wird.

  15. #15
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    Im Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes Niedersachsen wird ja von "geeignetem Personal" gesprochen.

    Wie im letzten Post zu lesen, gibt es in einigen Landkreisen und einigen Städten (in Oldenburg z.B. RTW (RA/RS), KTW (RS/RH), NEF (RA der BF)).

    Dennoch kann man als Leiter einer Rettungswache nicht jeden beliebigen "Mitarbeiter" auf einen RTW setzen. Da es bei einem Zwischenfall immer auch um ein Organisationsverschulden geht, sollte jedem Fahrdienstleiter bekannt sein, dass es eine Empfehlung des Innenministeriums (NDS) gibt, die RA/RS auf dem RTW empfiehlt. Dess weiteren wird der zuständige Richter im Prozessfall immer nach der bundesweiten "Durchschnittsbesatzung" schauen, was dabei rauskommt, kann sich jeder selber überlegen!

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