Hi Karlson, wenn das so wäre, dann dürften 80% unserer Autos nicht mehr aus dem Stall, da nicht sicher gestellt ist, dass das Blaulicht in allen Richtungen gesehen wird.
Was auch nicht muss, laut dem Info-Blatt der FUK Hannover.

Hier steht ganz klar beschrieben, in welchem Bereich die Blaulichter sichtbar sein müssen.
"Die geometrische Sichtbarkeit des vorderen blauen Blinklichtes ist wie folgt geregelt:
Vertikalwinkel: nach oben mindestens 4°;nach unten: Der Schenkel des Sichtwinkels muss die Fahrbahn in einer Entfernung von 20m vom Fahrzeugumriss berühren.

Horizontalwinkel jeweils 135° nach links und rechts von VORNE aus gesehen.

Diese geometrische Sichtbarkeit ist durch den Bundesminister für Verkehr (BMV/StV7 - 8098 Va/70 vom 14.05.1970, VkBL 1970 S.336) bestimmt worden."

Das sagt meiner Meinung nach alles aus. Eine dritte Kennleuchte ist nicht notwendig, aber meines erachtens nach sinnvoll. Erstens zur Absicherung an der Unfallstelle, und zweitens dass auch der hinterher fahrende Verkehr weiß, dass sich dieses Fahrzeug auf einer Einsatzfahrt befindet, und es nicht noch unnötig überholt. Doch denke ich auch, dass diese dritte Kennleuchte seperat zuschaltbar sein sollte, da es bei der Kolonnenfahrt, vor allem nachts, elend stört.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch

MkG Peter