Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 31 bis 34 von 34

Thema: Mißbrauch von Sonder-/Wegerechten

  1. #31
    Progthor Gast

    An Maddin

    Hallo Maddin

    Nach dem Unfall hab ich kein geheimnis daraus gemacht. Man muss allerdings dazu sagen das ich nicht an diesen Unfall schuld war. Obwohl mein Unfallgegner und selbst die Polizei mir die Schuld dafür gaben.

    Letztendlich hab ich ein guten Rechtsanwalt den jeder haben sollte. Der Rechtsanwalt hat eben Druck bei der Versicherung gemacht, die den einige Wochen später dann auch zahlte.

    Wie das vor Gericht ausgegangen wäre weiss ich nicht. Auf jeden fall hätte ich das mit dem beleuchteten Dachaufsetzer nicht gesagt. Wurde bei der Polizeivernehmung auch nicht gefragt.

    Gruß Progthor

  2. #32
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    259
    Ne Magnet-SoSi Anlage auf dem Privat PKW? Sag mal merkst Du noch was? Wenn das einer mitbekommt (und das wird zwangsläufig der Fall sein) dann gehst Du die nächsten paar Jahre zu Fuß! Da wird auch KEIN Polizist mit sich diskutueren lassen. Denn das ist:
    - Mißbrauch von Sonderechten
    - Amtsanmaßung
    - evtl. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    - Mißbrauch von Sondersignalanlagen

    Überhaupt eine solche Frage zu stellen grenzt schon an Dummheit! (sorry aber ist so..)

    MfG:

    Doc

  3. #33
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Öhm, da war ich wohl in einer anderen Diskussion!?
    Es ging eigentlich nicht um eine Magnethaftende Sondersignalanlage ....

    Zu 1. Mißbraucht er die Sonderrechte nicht, er hätte sie ja so oder so

    Zu 2. Maßt er sich auch kein Amt an, er ist ja schon das " Amt " sprich die Feuerwehr

    Zu 3. das könnte u.u. auch noch dazu kommen, je nach Verkehrslage

    Zu 4. kostet das nur 20 €, Ordnungswidrigkeit

    MfG

  4. #34
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Tag!!

    Zu 3: gef. Eingriff i. d. Straßenverkehr § 315b StGB

    Trifft nicht zu, da kein einziges Tatbestandsmerkmal beim "Mißbrauch von Sondersignalanlagen" erfüllt wird.
    Im Umkehrschluss würde eine berechtigte Benutzung von SoSiAnlagen auch einen gef. Eingriff i. d. Straßenverkehr darstellen. Andere VT erkennen ja nicht ob SoSi berechtigt eingesetzt wird oder nicht, und eine unberechtigte Benutzung genau so ein Gefährdungspotenzial hat, wie eine berechtigte Benutzung. Was soll daran also nen gef. Eingriff darstellen????

    Und so was mal auf kleiner Flamme kochen, da wird keiner so schnell ein paar Jahre zu Fuß gehen. Nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen...

    mfg
    Geändert von telemanne (19.06.2004 um 13:20 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •