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Thema: Anmeldeprozedur von Funkgeräten der BOS

  1. #1
    TIM Gast

    Anmeldeprozedur von Funkgeräten der BOS

    Hallo zusammen,
    wer von Euch kann mir seine Erfahrungen und Hinweise über die Prozedur des Anmeldens eines FuG bei RegTP, Innenministerium u.ä. (wenn möglich Land Sachsen) mitteilen? Ist es überhaupt möglich, Geräte, welche nicht öffentlich, also durch die Komune oder Landkreis beschafft worden, genehmigt zu bekommen? Gibt es evtl. Sonderregelungen für Geräte, die ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken genutzt werden?

    Wäre prima, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte. Gern uach Kontakt per email.

    VIele Grüße.......
    Geändert von TIM (22.05.2004 um 19:18 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    21.09.2003
    Beiträge
    427
    POST ? Du meinst RegTP, oder ? ;)

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  3. #3
    TIM Gast
    Yes, ich bitte um Entschuldigung....habe es oben geändert.

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