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Thema: Funkgeräte mit E1 Zulassung

  1. #1
    clausix Gast

    Funkgeräte mit E1 Zulassung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: In neue Kfz, in denen ja bekanntlich viele elektronische Helferlein verbaut sind, darf man ja nach TÜV und Herstellervorgabe nur noch Funkgeräte mit dieser ominösen "E1-Zulassung" verbauen, um die die ABE des Kfz nicht zu verlieren. Da neue Geräte ja zum Teil doch erheblich mehr Geld kosten als gebrauchte Geräte bei z.B. EBay, wüsste ich gerne, ob es irgendwo eine Zusammenstellung gibt, welche (alten) Geräte dieser Norm noch entsprechen. Wer von Euch kennt also einen Link zu so einer Liste (ich brauche die eigentlich nur für 2m Geräte)? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    MfG
    Clausix

  2. #2
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    Hallo Clausix,
    schau mal hier:
    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...richt.pdf.html

    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    So, muss hier mal einen älteren Artikel ausgraben.

    Kann mir jemand sagen, ob hier das Einbaudatum oder das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend ist ?

    Danke !

  4. #4
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    Die Erstzulassung des Fahrzeugs (>01.10.2002) ist entscheidend.

    MfG

    Frank

  5. #5
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    Danke für die flotte Antwort. Gibts des auch irgendwo schriftlich ?

    Weil in den Artikeln, die ich gefunden habe stand das immer so "Einbau ab 01.xx.xxxx".

  6. #6
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    Steht ja in der PDF oben eigentlich so.

    Zitat auszugsweise von Seite 3:

    "Seit dem 01.10.2002 .... und nachträglich in Neufahrzeuge usw..."
    Geändert von Biermann (23.06.2005 um 21:20 Uhr)

  7. #7
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    Und wie ist das jetzt mit den Altgeräten geregelt, haben die Altgeräte jetzt einen Bestandsschutz oder müssen die Geräte die vor dem 01.10.2002 ohne e1-Zulassung nachzertifiziert werden bzw. darf ich die garnicht mehr in neuere Fahrzeuge einbauen?

  8. #8
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    Soweit ich weiß sind einige Geräte mal nachzertifiziert worden, aber wenn nicht dann dürfen sie strenggenommen nicht mehr eingebaut werden.

  9. #9
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    @Biermann:

    Ja, stimmt. Nur was ist wenn du ein Fahrzeug mit EZ 01.01.2000 am 10.06.2005 gekauft hast und dieses als MZF oder ELW nutzen möchtest ?

    Genau das ist nämlich im Moment mein Problem. Logisch wäre ja wirklich die Erstzulassung des Fahrzeugs - aber was ist im Bürokratismus schon logisch...

  10. #10
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    Hallo,

    Etwas schwierig ist es mit KFZ, die älter als BJ-1998 und jünger als BJ-11/2003 sind, denn:

    Es gibt ja schon eine art Vorstufe in der Geregelt war, das für KFZ, die nach 1998 erstmal zugelassen wurden, der Hersteller des KFZ den Einbau von (Funk)Geräten an Bedingungen knüpfen und sogar verbieten durfte, auch war da schon mal etwas mit der CE regelung...
    Da könnte es schwierig werden wenn man es GANZ genau nimmt, müsste dafür jetzt aber die alten Regelungen hervorkramen.

    Für ältere Fahrzeuge ist das alles Irrelevant, denn diese Fahrzeuge haben ja eine Betriebsgenehmigung, in der schon festgelegt ist, das solche FuG´s die Verkehrssicherheit NICHT beeinträchtigen dürfen! Da musste der Hersteller des KFZ für sorge tragen...

    Es ist ja auch Blödsinn, das ein PKW, der 15 Jahre mit Funkgeräten keine Probleme hatte, aufmal, nur wegen einer neuen Regelung nicht mehr sicher ist!!!

    In Fahrzeugen die nach 10/2003 ERSTMALS zugelassen wurden dürfen definitiv keine FuG´s ohne zulassung durch das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) mehr eingebaut werden, da diese Geräte bei diesen Fahrzeugen als Zusatzanbauten gelten (wie Reifen, Felgen usw.) Das gilt übrigends auch für Radios, GPS NF-Verstäörker, Laptops und und und... Es darf nichts Aktives mehr mit der Bordspannung verbunden werden, dass keine KBA (Also dieses E) Zulassung hat!!!!

    AUSNAHME:
    Der KFZ-HErsteller gibt das Frei, d.h. wenn Ford oder VW zb. sagen würde: In unsere Fahrzeuge dürfen alle zugelassenen 4m Band FuG´s mit einer Sendeleistung bis 10Watt eingebaut werden, dann könnte man auch im 2005 Passat ein Fug7B einbauen...
    Allerdings wird das kein Hersteller freiwillig machen, ist ja erhöhter Aufwand, diese ganzen Messungen...

    Wenn sich allerdings die hohen Herren bei den Beschaffungsstellen mal darüber Gedanken machen würden und dieses zb. in der Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung fordern würden, könnte das schon sein, wenn es dann mal um 100 Fahrzeuge und mehr geht ;-), zumindest bei Großaufträgen für Polizei BGS usw. Die kleine Dorffeuerwehr hat da eher wenige Chancen...
    Aber an soetwas wird nicht gedacht, wir haben ja in ein paar Monaten TETRA und dann sind eh neue Geräte fällig!

    Naja, was will man machen!

    Aber abschließend nochmal der Hinweis, bei allen Vorschriften im Straßenverkehr bzgl. Eigenschaften des KFZ und Zulassungsvorschriften gelten die Bstimmungen die am TAG der ERSTEN Zulassung gegolten haben!!! Nur dieses Datum ist maßgebend.
    Daher müssen zb. bei KFZ die vom Werk aus keine Gurte haben, diese auch nicht nachgerüstet werden! Es war halt am TAg der ersten Zulassung nicht vorgeschrieben...

    Gruß
    Carsten

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