Hallo !!
Ich hab da mal ne Frage weil ich auf diesem Gebiet nicht sehr bewandert bin bzw. Null Ahnung habe.

Um in Bayern einen Funkrufnamen zu bekommen muss man ja irgendwo einen Antrag stellen. bei manchen Hilfsorganisationen macht des ja für die KV's der LV.
Soweit weiß ich es noch falls es so stimmt. Wenn nicht verbesssert mich bitte.

So in diesem Antrag muss nun irgendeine (ich nenn es mal ID Nummer) ID Nummer des Funkgeräts mit angegeben werden.
Stimmt bis hierher auch noch ???

So nun gehen wir mal davon aus das der Antrag gestellt wurde und nun während der Genehmigungsphase festgestellt wird das, dass Funkgerät defekt ist.

Wir könnten doch den Antrag laufen lassen. Bekommen dann den Funkrufnamen und dann könnten wir doch melden das, dass Gerät defekt ist und könnten im Anschluß die neue ID Nummer des neuen Gerätes melden. Denn ich denke mal wenn sich an der Funktion des Fahrzeugs in dem das Funkgerät ist nichts ändert dann wirds ja eh der alte Funkrufname bleiben.

Geht dieser Vorgang ???
Ist der Vorgang komplett falsch....funktioniert das ganz anders ???
Weiß zufällig wie lange in der Regel so eine Rufnamen zuteilung in Bayern dauert ????

Danke schonmal...
Gruß
EISI