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Thema: Reservekanister

  1. #1
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    Reservekanister

    Weiß jemand von Euch wieviel Liter Kraftstoff man in Deutschland im Reservekanister pro Fahrzeug mitführen darf?

  2. #2
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    150
    Hallo,

    Habe mal gehört, dass man in einem PKW bis 3,5 to. 20 Liter Kraftstoff in einem dafür zugelassenem Behälter spazierenfahren darf.

    Ab 3,5 to. sollen es 40 Liter sein.
    Gebe aber keine Garantie. ist schon ne Weile her.

    Gruß Sebastian
    Und immer kräftig ( RUMSCHRAUBEN) ;-))

  3. #3
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    4.425
    Hey Leute!


    Frage: Hat das was mit BOS-Funk im weitesten Sinne zu tun -> NEIN!

    Warum fragst du nicht einfach da nach, wo man dir auch helfen kann -> z. B. ADAC

    *schade, denn da würde man dir mit Sicherheit helfen können*
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    620
    viele anderen Sachen haben hier im Forum genauso wenig mit BOS zu tun. Da ist er wohl nicht der einzige. Oder wurde der Beitrag aus dem BOS Forum verschoben? Wenn er nämlich im Allhemeinen Forum steht stimmt meine Aussage von oben, wenn der Im BOS stand ,betrachtet es als erledigt.
    Krümel

    ___________________

  5. #5
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    668
    Sorry das ich hier so eine Frage stellte, dachte nur das vielleicht auch der ein oder andere bei der POL, BGS oder Zoll ist, und mir weiterhelfen könnte. Aber da haben anscheinend wohl allgemeine Computer- oder Handyfragen vorrang.

  6. #6
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    2.363
    Hallo!

    bis 2,8t, max. 20l in einem dafür zugelassenen Behälter.
    Auf Querbelüftung ist zuachten sofern der behälter im geschlossenen Raum aufbewahrt wird, das Rauchen im Fahrzeug ist dann automatisch untersagt!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
    Yachtie45 Gast

    Reservekanister

    Wie schon gesagt 20 Liter im zugel.Behälter
    egal ob Plastik oder Metall.

    Jedoch :
    Im grenzüeberschreitenden Verkehr
    abgabenfrei nur 10 Liter !

    Sonderfall: in Luxembourg gar keine Reservekanister
    wohl weil im Kleinstaat nicht erforderlich.

    Gerade dort, wo es preislich interesssant wäre.


    Gutes Nächtle

    Yachtie45

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    in D :

    bis 3,5 t zul.GG 20 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".

    ab 3,5 zul.GG 40 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".

    Belüftung des Aufbwahrungsortes erforderlich, Rauchverbot im KfZ bei Aufbewahrung im Innenraum des sebigen.

    in LUX und Spanien sind gefüllte Reservekanister verboten.

    Übrigens in Italien und Spanien sind seit neuestem Warnwesten Pflicht. Und in den ehem. Ostblockstaaten wie Tschechei, Slowakei, Ugarn sind Feuerlöscher (Pulver min 1 kg oder CO2 min 1 kg) Pflicht.

  9. #9
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    04.03.2003
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    244
    Genau deshalb war ich mal für ein Offtopic-Forum.

    Patrick

  10. #10
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    --> verschoben nach HiOrg.

    Das ist ne Frage die eigentlich ganz gut ins HiOrg Forum passt.
    Jede Feuerwehr/HiOrg hat sicher auf ihrem Fahrzeug Reservekanister für Notstromer, TS oder Kettensäge drauf.

    Also garnicht mal sooo OffTopic.

    Gruß Joachim

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