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Thema: HILFE !! Abmahnung wegen First Responder !!

  1. #1
    Relfers Gast

    HILFE !! Abmahnung wegen First Responder !!

    Hallo,

    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann helfen :

    Eine Firma aus Leipzig hat sich das Namensrecht an dem Namen "First Responder" beim Patentamt schützten lassen und mahnt jetzt alle Inhaber einer Seite mit dem Domainnamen firstresponder / first-responder .... ab und will die Übertragung der Domain.
    First Responder ist unserer Meinung nach ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs (§8 MarkG).
    Hat irgendjemand schon mal einen ähnlcihen Fall gehabt oder weiß hier Tips ??
    Man kann sich ja auch nicht "Feuerwehr" oder "Sanitäter" schützen lassen und dann allen anderen verbieten, diesen Namen zu verwenden ?
    Hilfe bitte unter die auf der Seite www.firstresponder.tk angegebene Email-Adresse oder hier !!!!!!

    Vielen Dank schon jetzt !!!!

    Habe es in diese Rubrik gestellt, da hier die meisten Leute unterwegs sind, die sich auch rechtsmäßig teilweise gut auskennen !!

  2. #2
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    5.255
    ist glaub ich das falsche forum...
    also ich hab nur gesehen das sich ein amerikaner First Responder schützen hat lassen ... in D find ich gar nix.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    1.071
    --> moved to "Allgemeines"

    Auch wenn hier mehr Leute unterwegs sind ist und bleibt es das falsche Forum :-)
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de">Kalina Funktechnik</a>
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  4. #4
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    4.425
    Hey Leute!

    Vielleicht wendest du dich mal an den Anwalt von Daniel!

    www.lawfactory-cologne.de - m.riedel@lawfactory-cologne.de

    vielleicht kann der dir weiterhelfen.




    Ansonsten hier noch eine Adresse:

    Hier wird dir denke ich noch besser geholfen (Fachbereichmäßig jedenfalls), musst du mal kucken:

    http://kanzlei-spengler.de/rtdrecht/rettung.html

    info@kanzlei-spengler.de

    RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN
    Wörthstraße 13-15
    D-97082 Würzburg
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
    crazyossi Gast
    Markenrechtlich ist der Name First Responder

    eingetragen unter: Registernummer/Aktenzeichen: 30359663.5

    für eine Firma aus Leipzig seit dem 08.04.2004

    und unter : Registernummer/Aktenzeichen: 30113646.7

    für einen Verein aus München seit dem 05.07.2002

    und nochmal unter :Registernummer/Aktenzeichen: 30210191.8

    für eine Firma aus München seit dem 28.02.2001

    weitere infos dazu stehen auf: https://dpinfo.dpma.de/index.html

    Allerdings in verschiedenen Schreibweisen.

    Ansonsten hilft auch: www.abmahnwelle.de weiter


    Stellt euch mal vor der mahnt jede First Responder einheit ab weil die den schriftzug auf ihrem fahrzeug haben.

    Denn diese nutzung könnte er als Markenrechtsinhaber auch untersagen.
    Geändert von crazyossi (13.04.2004 um 13:22 Uhr)

  6. #6
    Relfers Gast
    @crazyossi : Danke für Deine Recherche,
    es ist ja ein Witz, dass der Name gleich 3x eingetragen/geschützt wurde !!
    Jetzt kann unser "Abmahner" aus Leipzig ja gleich von den anderen beiden noch abgemahnt werden :-)

    Da hat das Patentamt ja äußerst gründlich recherchiert !!

    Mal schauen, ob "Feuerwehr" schon geschützt ist, oder "Freiwillige" ?? *gg*

    Relfers

  7. #7
    rainer-007 Gast

    Infos zu den Vorgängen rund um firstresponder.de

    hi Leute

    hier mal einige Infos:

    ------------------------------------------------------------------------------
    Markenschutz von First Responder

    Das bayer. Staatsministerium des Innern veröffentlichte am 17.08.2004
    unter ID3-2247-81 nachfolgendes Schreiben mit folgendem Inhalt:

    "Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister
    des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der
    Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als
    Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun
    unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First
    Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von
    Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung
    der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter
    Internet-Domains.

    Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit,
    dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine
    kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der
    Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des
    Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten
    geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die
    Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs-
    oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher
    nicht begründet."

    Quelle: Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart
    ------------------------------------------------------------------------------


    und hier mal der Beitrag der laut einer einstweiligen Verfügung aus dem Feuerwehr-Forum auf www.feuerwehr.de gelöscht werden musste:

    ------------------------------------------------------------------------------

    Thema Homepage: http://www.firstresponder.de

    Von XXXXXXXXXX

    Datum 14.09.2004 16:43

    --------------------------------------------------------------------------------
    Hallo zusammen!

    Meiner Wissens nach kann man ganz einfach dagegen vorgehen:

    Jeder hier im Forum gepostete Beitrag unterliegt dem Urheberrecht des
    jeweiligen Verfassers vorausgesetzt dieser verwendet seine eigenen
    Worte und nicht irgendwelche Zitate!
    Will heißen:
    Wenn ein von mir geposteter Beitrag hier aus dem Forum auf
    firstresponder.de erscheint, wird der "gute" Herr Assmann mit
    garantierter Sicherheit keine sonderlich nette Email erhalten, worin
    ich ihn auffordern werde, diesen Beitrag innerhalb von wenigen Minuten
    zu löschen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nach kommen, wird er
    sich ggf. wegen einer Urheberrechtsverletzung verantworten müssen!

    Jetzt bleibt es Euch überlassen, zu reagieren. Entweder schreibt ihm
    jeder einzelne Betroffene eine Email, oder Jürgen übernimmt das für
    alle in einer zusammengefassten Email im Namen der Betroffenen und als
    Betreiber dieses Forums (da bin ich mir der Rechtslage allerdings
    nicht 100% sicher.)

    Ich persönlich plädiere ja für einzelne Emails. Ist doch ne prima
    Beschäftigungs-Therapie! :-)

    Soweit mir bekannt ist, muß auch ein EINDEUTIGER Quellennachweis
    vorhanden sein. Ein: (aus den Foren der Freiwilligen Feuerwehren)
    reicht da nicht aus. Mal davon ab würde ich dies allein schon aus
    Eigenabsicherung tun. Wenn Ihn so jemand ansch...t, aus welchen
    Gründen auch immer, kann er sich nämlich nicht auf die Quellenangabe
    berufen.

    Weiterhin habe ich mich mal mit der guten Frau Baitinger auseinander
    gesetzt. Sie ist die Betreiberin und Geschäftsführerin der Fa.
    Artmedic Webdesign. Eine Internetdienstleistungs-Firma welche sich auf
    das Gesundheits-, Sozial- und Hilfeleistungsgewerbe spezialisiert hat.
    Da Sie mir bekannt ist ließ ich Ihr die URL sowie eine kurze
    Beschreibung der Seite zukommen. Grund: Sie entwickelt und
    programmiert freie, downloadbare PHP-Scripte - Also ehrenamtlich und
    ohne kommerzielle Hintergedanken!

    Das Newsscript auf der Startseite von firstresponder.de wurde von Ihr
    entwickelt.

    Sie wird nicht sehr begeistert sein wenn da jemand zum einen gegen das
    Ehrenamt "wettert", und zum anderen damit noch obendrauf Ihre
    potentielle Kundschaft verpönt!

    Derzeit warte ich noch auf Antwort von Ihr, aber ich gehe davon aus
    das es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Newsscript verschwinden
    muß! [ich halte Euch auf dem laufenden]

    Eine weitere Möglichkeit, dem Betreiber "an den Karren zu fahren",
    wäre es indem man nicht ihn auf sein unvollständiges und fehlerhaftes
    Impressum hinzuweisen versucht, sondern entsprechende andere Stellen.
    In dringlichen Fällen kann dies meines Wissens mit Geldstrafen bis zu
    25.000,- Euro geahndet werden! Dies dürfte Wohl oder Übel das aus
    dieser dubiosen Webseite bedeuten!

    Gruß
    XXXXXXXXXXXXX

    --------------------------------------------------------------------------------

    Jetzt kommt´s noch dicker:

    "Geschäftsführung erstattet gegen den Betreiber von www.feuerwehr.de bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige."

    Zitat aus www.firstresponder.de



    Gruss
    Rainer

  8. #8
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    5.255
    würd mich mal interessieren mit was für einer begründung der text gelöscht werden mußte.
    und warum der anzeige erstattet hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    28
    Intressant wäre es mal zu wissen, warum eine Anzeige erfolgt ist!

    Weiß jemand näheres?

    Freefire

  10. #10
    Registriert seit
    12.11.2002
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    159
    Ich hätte da auch eine Idee zum Thema www.firtsresponder.de
    wo ist auf der Seite, welche ja kommerziell genutzt wird (sprich von ner Firma) das Impessum mit Steuernummer etc?

    Gleich Abmahnung!

    Ich bin zwar nicht dafür gleiches mit gleichem zu Vergelten, aber in diesem Fall immer drauf!!!!

  11. #11
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    4.989
    @All

    Bälle flach halten !!!!! Gerade nach der einstweiligen Verfügung auf Feuerwehr.de sollte man sich hier überlegen was man schreibt. Nicht das hier am Ende das gleiche passiert und Daniel als Betreiber der Seite massive Probleme bekommt.

    Was auch immer der Hintergrund der ganzen Geschichte ist, man wird es erfahren. Wilde Spekulationen und Anschuldigungen/Androhungen bringen uns hier garnix !!!

    Abwarten und schauen was sich so ergibt in den nächsten Tagen und Wochen !!!

    Gruß Joachim

  12. #12
    crazyossi Gast
    is ja nimmer viel zu lesen , auf www.firstresponder.de

  13. #13
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    716
    Dazu fällt mir schon wieder ein Sprichwort ein:

    Wer dem anderen eine Grube gräbt, fällt am am Ende selbst hinein!

  14. #14
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    906
    Hallo,

    folgende News habe ich grad bei www.feuerwehr.de gefunden:

    Zitat:

    20.09.2004

    Warnung vor Markenschutz von First Responder [update]

    Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

    Es existiert ein Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81:

    "Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter Internet-Domains.

    Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit, dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs- oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher nicht begründet."

    Zitat aus dem Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81



    Das Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81 wurde an alle Feuerwehren in Bayern über den üblichen Verteiler weitergegeben. Es wurde auch von mehreren Kreisfeuerwehrverbänden auf deren Internetseiten veröffentlicht.

    Inzwischen wird auf die Betreiber der Webseiten (auch die der Kreisfeuerwehrverbände) die diesen Text veröffentlicht haben massiver Druck von Seitens der Betreiber von www.firstresponder.de ausgeübt.

    Die beim Amtsgericht Leipzig von Herrn Aßmann, dem Domaininhaber von www.firstresponder.de, beantragte einstweilige Verfügung (AZ. 106 C 9539/04) die unter anderem das Ziel hatte uns zu zum Löschen dieses Textes zu zwingen wurde vom zuständigen Richter in diesem Punkt abgelehnt.


    Anbei auch nochmal der Link:

    http://www.feuerwehr.de/news/2004/09...Responder.html

    Gruß

    Bjoerni

  15. #15
    rainer-007 Gast

    hat der ein Rad ab ?

    hi

    so langsam zweifle ich an den geistigen Fähigkeiten

    das steht nun auf www.firstresponder.de:



    Vorabmeldung


    Kreisfeuerwehrverband teilt mit, dass www.feuerwehr.de nicht die Meinungen der Feuerwehren in Deutschland vertritt.

    Fachmagazin kritisiert Verhalten und Kampagne von www.feuerwehr.de .

    Gericht in Leipzig ordnet im Rechtsstreit mündliche Verhandlung für den 29.09.2004 an.

    Betreiber von www.feuerwehr.de muss sich bis 27.09.2004 um 12.00 Uhr schriftlich erklärt haben.

    Betreiber von www.feuerwehr.de muss illegalen Beitrag im Forum löschen. In diesem Zusammenhang wurden zwei weitere Userbeiträge entfernt.

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