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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

  1. #91
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    Unsinn .. nach deiner Theorie darf ja jeder ein Blaues Blinklicht aufs Dach setzen...
    Die Beleuchtungstechnische Einrichtung muß in der StVZO vorgeschrieben sein, dann langt eine allgemeine Zulassungsnummer.
    Ist die Beleuchtungstechnische Einrichtung nicht fürs Fahrzeug vorgesehen ist sie eintragungspflichtig und muß trotzdem eine Zulassungsnummer haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #92
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
    Zitat Zitat von StVO, § 35
    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist. Aber auch das hatten wir hier schon einmal.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #93
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist.
    In dem Teil den du da zitierst geht es ja nicht darum das der Warnblinke dringend geboten ist sondern das etwas zu Erfüllung der Aufgaben dringend geboten ist.

    Gruß
    Reissdorf

  4. #94
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    Eben! Brauche ich einen Warnblinker, um meine dringenden Aufgaben zu erfüllen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #95
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    Da lässt sich bestimmt, wie du auch schreibst, drüber streiten. Ich meinte nur das du das dringend ja an der falschen Stelle benutzt hattest. Ich selber gehöre auch nicht zu der Fraktion die beim Einsatz mit Warnblinker und blinkendem Dachaufsetzer zum GH fahren.

    Einigen wir uns darauf das wir es so stehen lassen?

    Gruß
    Reissdorf

  6. #96
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Einigen wir uns darauf das wir es so stehen lassen?
    Aber gerne! Ich komme ursprünglich aus dem Schwobaländle und mir könnet alles, außer Hochdeitsch!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #97
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von fa2106
    Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!
    Selbst mit einem Einsatzfahrzeug mit SoSi darfst Du niemanden die Vorfahrt nehmen, andere müssen Dir die Vorfahrt gewähren! Tun Sie das nicht machen sie sich zwar strafbar. Du mußt allerdings erst einmal warten!

    Wenn ich das hier alles so lese wird mir echt Angst und Bange!
    Ich bin auch der Meinung, dass einem die Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH zustehen, allerdings nur wenn dies dringend geboten ist (Siehe StVO § 35 Absatz 1). Hinzu kommt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Absatz 8)!

    Jetzt mach mal einer dem Richter klar, dass genau für diesen Einsatz für diese Person die dringende Eile geboten war.

    Rechnet doch mal aus was eine Geschwindigkeitüberschreitung um 10-20 km/h (die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich vermutlich um max. 5 km/h, wenn überhaupt) zeitlich bringt: Das liegt im Sekundenbereich! Alles was mehr als 20km/h über der erlaubten Geschwindigkeitbegrenzung liegt ist meiner Meinung nach schon grob fahrlässig (und wir reden ja hier von Fällen wo man entweder für die Polizei auffällig wurde oder etwas passiert ist).

    Nachts bei komplett leerer Starße bei rot über die Kreuzung: OK! Aber tagsüber und/oder bei Verkehr: Jeder Richter lacht Dich aus wenn Du das mit einem Feuerwehreinstz begründen willst.

    Und einem die Vorfahrt nehmen, wie fa2106 geschrieben hat, da bekommt selbst der Einsatzfahrer im Einsatzfahrzeug einen zwischen die Hörner.

    Vergesst nicht: Ihr seit verantwortlich, ob im Privat PKW oder im Einsatzfahrzeug, und wenn was passiert tragt ihr auch die Schuld, denn dann habt ihr nicht nach § 35 Absatz 8 gehandelt!

    Übrigens mit Lichthupe drängeln und ähnliches erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, also ganz dünnes Eis wenn ihr dabei auf den falschen trefft!

    Mein Rat: Fahrt gesittet zum GH und gebt den anderen Verkehrsteilnehmern keinen Grund sich über "verrückten" Feuerwehrleute aufzuregen, wir haben zum Teil schon genug mit unserem Image zu kämpfen (Feierwehr, Spielplatz für erwachsene Männer etc.)

    Gruß,

    Lars

  8. #98
    Thallichtenberg 41 Gast
    Hallo, ich fahre seit ich den Führerschein habe ( 1993 ) bei jedem Eileinsatz, d.h. Menschen oder Tierleben in Gefahr oder um bedeutende Sachwerte zu schützen mit Dachaufsetzer und Warnblinker. Dabei gehts dann auch mal über ne rote Ampel oder etwas schneller durch die Stadt oder über die Land/ Bundesstraße. Ich habe bis jetzt nur gute Erfahren damit gemacht. Die "Scherze" mache ich aber nicht bei ner Ölspur, nem PKW oder Mülleimerbrand

  9. #99
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    Moin moin,

    dann sei doch mal so gut und stoppe die Zeiten: einmal mit "Scherz" und einmal ohne. Mich würde der Unterschied interessieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #100
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    Also die Geschwindigkeit gibt nicht viel Zeitvorteil ..
    Aber das rote Ampel überfahren grad in der Stadt macht durchaus bis zu 5 min aus.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #101
    Christian Gast
    Hallo,

    @knutpotsdam

    Wie kommst Du denn darauf das die Zivilwagen der Pol dann keine Zulassung mehr hätten ? Die sind im Kfz-Schein / Brief bzw. in den neuen Papieren als "SoKFz Funkstreifenwagen FuStrW zivil" gekennzeichnet.

    Die wesentlichen Merkmal eines (zivilen) Streifenwagens sind wohl ein aufsetzbares Blaulicht und eine verdeckt installierte SoSi-Anlage an. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. "Kennleuchte nach DIN 14xxx für blaues Blinklicht", abnehmbar"

    Wieso sollte das Fzg. also seine Zulassung verlieren ?

  12. #102
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    Hallo,

    wir mussten leider in jüngster Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Bevölkerung die "flotte Fahrweise" nicht mehr billigt. Solange die Personen nicht selber betroffen sind, sehen leider viele nicht mehr die Notwendigkeit der schnellen Hilfe. Das ging schon bis zur schriftlichen Beschwerde bei der Stadtverwaltung. Das sind dann aber auch die Personen, die dreimal anrufen und fragen wo wir bleiben, wenn sie hilfe brauchen.

    Grundsätzlich darf die (eigene) Sicherheit nie unter der gebotenen Eile leiden. Ich selbe nehme mir auch die Freiheit meine Anfahrt zum Gerätehaus dem Alarmierungstext anzupassen. Ein Kollege sagt immer: Fahr langsam wir haben es eillig.

    Grüße
    dani k.

  13. #103
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    Hallo,
    ich bezog mich auf den Beitrag, dass Blaulicht zwingend in den Papieren eingetragen sein müsse, da ansonsten die Zulassung erlischen würde.
    Wie bereits geschrieben, in unseren zivilen FuStKw steht nix davon drin, die Zulassung selbst ist als "normaler" PKW durchgeführt (bis auf den Halter..:).

  14. #104
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    Wenn ich im Alarmfall von zu Hause mit meinem Fahrzeug zum Gerätehaus eile, dann

    ->Spaßmodus aus
    nutze ich meine mechanisch betriebene Signalisierungseinrichtung am Fahrzeug um die aufgrund der (meistens mitlaufenden) Sirene alarmierten und auf der Straße stehenden Kinder vor meinem Herannahen zu warnen.

    Ja, ich oute mich hiermit, mein Fahrzeug ist ein Fahrrad und ich habe 400m zum GH
    ->Spaßmodus an
    mein Name ist Programm

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