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Thema: Programmierhardware legal?

  1. #1
    zwerch Gast

    Programmierhardware legal?

    Hallo zusammen!

    nach all den rechtlichen Fragen rund zum Thema Softwarelizenzen, frage ich mich ob der Nachbau einer Programmerstation wie z.B. für Quattro oder eine Blackbox für Motorola FuG legal ist?

    Kann mir das jemand sagen?

    Gruss
    ZWERCH

  2. #2
    Registriert seit
    19.12.2001
    Beiträge
    779
    Diese Bausätze/Schaltpläne stellen stinknormale Pegelwandler dar. Es gibt also im Prinzip keine "Urheberrechte" auf eine bestimmte Schaltung, solange man keine originalen Schaltpläne oder Layouts verwendet.

    Die Frage wäre dann noch, ob die Anwendung eines solchen Gerätes bei einem FME oder FuG, der/das einem nicht gehört (Organisationseigentum) legal wäre.

    Der Bau oder Besitz eines solchen ist aber sicherlich legal.

  3. #3
    dME-Phreak Gast
    Ob das nun legal ist oder nicht, darüber möchte ich mich nicht auslassen.
    Aber meine Meinung möchte ich hier kurz kundtun: Wenn ich eine Programmierhardware nachbaue, denke ich, dass das nicht illegal sein wird. Schliesslich wird grösstenteils nur, ich möchte es mal so nennen, ein "Schnittstellenbaustein" aufgebaut. Den Schaltplan dazu findet man sogar im Datenblatt des dazu benötigten ICs....

    Wenn man nun diese Hardware gebaut hat, bringt sie einem aber nichts, ohne die dazu passende Software, um mit dem zu programmierenden Melder kommunizieren zu können... und da ist man dann wieder bei dem altbekannten Softwarethema

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