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Thema: Wie sind noch nicht volljährige FW-Anwärter zu kleiden!

  1. #31
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    So sieht das in Minden(NRW) aus.

    Bei uns wird man in Minden mit 18 Jahren in den aktiven Dienst übernommen. Wenn man sein 18 Lebensjahr erreicht hat, ist man Feuerwehranwärter. Man bekommt die Uniform meistens komplett neu (Stiefel, Nomex- Hose, Jacke, Hanschuhe, Axt und Helm und Sicherheitsgurt). Manchmal bekommt man aber auch auch erst für eine Zeit noch die alte Uniform, falls die neue noch bestelllt werden muss.
    Man fährt genauso wie die anderen Mitglieder mit Einsätze.
    Die Helme haben bei uns 2 Kennzeichnungen.
    "A" steht für Atemschutz. Das heißt wer kein "A" auf dem Helm hat, hat noch kein Atemschutz.
    Anders gibt es halt keinen Unterschied zwischen den Feuerwehrmännern.

    Ich würde es für sinnvoll halten, dass in NRW die Anwärter schon mit 17 anfangen ihre Lehrgänge zu absolvieren, damit mit sie mit 18 schon wenigstens die Grundausbilung haben.
    So haben sie es mit 18 auch viel leichter in der Wehr.

    Aber ich habe ja noch 2 Jahre Zeit bis ich dies alles durchmachen muss. Vielleicht haben sich bis dahin die Richtlinien schon wieder geändert.
    MFG

  2. #32
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Original geschrieben von Andreas 53/01

    Denn nur die "neuen" Überarbeiteten Anzüge mit den sog. Kombireflektoren ( gelb-silber-gelb ) sind für den Straßenverkehr als Warnkleidung zulässig gem. VwV-StVO zu §35 Abs.6, DIN EN 471!
    Die "alten" Streifenanzüge (gelb-silber) dürfen nicht als alleinige Warnkleidung getragen werden, hier muss immer eine als Warnkleidung zugelassene Kleidung drüber getragen werden ( z.b. Überwürfweste o.ä.)

    MfG
    hast Du da Quellen für:

    -die Aussage, daß die "Streifenhörnchen-Überkleidung" als "Warnkleidung" zugelassen ist und nicht "nur" von den Unfallkassen akzeptiert wird?

    -daß die "alten" HuPF-Jacken mit den einfachen gelben und silbernen Streiefen dies nicht sind?

    mfG

    Matze

  3. #33
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    also bei uns ist es so das die Anwärter (ohne Grundlehrgang) erstmal die alte Baumwollkleidung (orange mit Orangem Koller) und ansonsten wie jeder andere auch ausgestattet werde. nachdem sie dann den grundlehrgang bestanden haben bekommen sie nen Melder und ne Nomex- (Brandschutz-) Jacke und nach erfolgreichem atemschuzt auch die Nomexhose und die Kopfhaube....... Agt´s werden bei uns auserdem mit einem roten Punkt auf dem Helm gekennzeichnet

    Gruß Maddin
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  4. #34
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    Hallo!

    Das versteh ich jetzt aber nocht so ganz, die Jacke bekommen sie, aber die Hose erst nach AGT-Lehrgang !?!?

    Auf die Erklärung bin jetzt gespannt?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #35
    Puckelhunde Gast
    Hallo

    bei uns bekommt mann die Hose auch erst nach bestandenem ATS-Lehrgang.Das wird damit begründet das man die Hosen an sich nur im Innenangrif getragen werden soll. Von daher benötigt jemand der keinen ATS-Lehrgang hat die Hose auch nicht. Es ist meiner Meinung nach aber eher eine Kostenfrage .

    MfG Puckelhunde

  6. #36
    Matze81 Gast
    Jo,

    warum sollte man jedem eine Überhose geben Die Hose ist ein Teil einer spezifischen Feuerschutzüberkleidung, die idR. nur im Innenangriff benötigt wird.? Jacke OK, wenn man meint, keine anderen mehr beschaffen zu wollen - ist aber eigentlich auch überflüssig.
    Warum kommt eigentlich keiner auf die Idee, zu sagen: "Hey, ich will auch nen CSA, sonst entsteht eine Ungerechtigkeit, außerdem sind die bei Regen so praktisch...!".

    ;o)

  7. #37
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    115
    Ist bei uns genauso, nur die AGTs haben Überhose, alle haben aber Nomex Jacken (außer die Anwärter die haben die Orangene Baumwolljacke)

  8. #38
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    ja also ich kann mich meinen vorrednern nur anschließen.... es ist wohl doch sehr eine Kostenfrage ob man für ca 80 nicht-AGT´s Nomexhosen anschafft oder nicht...


    @matze

    Sag das mal mit dem CSA nicht zu laut!!! Ich könnte mir gut vorstellen das es sowas schon gegeben habt bzw. geben wird
    ;-)
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  9. #39
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    32
    In unserer Feuerwehr wird es so gemacht, dass die Anwärter kurz vor der Grundausbildung ein Schreiben bekommen, dass sie sich bei dem Kammerwart zu melden haben und eingekleidet werden können. Vor der Grundausbildung ist es untersagt an den Proben teilzunehmen.
    Die Anwärter bekommen dann die komplette Ausrüstung wie die normale aktive Wehr.
    Sind unter den Anwärtern Mitglieder der JF haben diese in ihrer JF-Kleidung in die JF-Probe zu kommen. Sie sind also bis zum 18. Geburtstag volles Mitglied der JF und müssen auch in die Proben kommen. Ab da an, wo der Jugendliche nicht mehr in die JF-Proben kommt, kann er die Kleidung der JF abgeben.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub es wird sogar so gehandhabt, dass der Meldeempfänger nur ausgegeben wird, wenn die vollständige JF-Bekleidung zurückgegeben wurde. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.

    macom

  10. #40
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    @Macom: Schonmal aufs Datum des Threads geschaut? ;)

    der is von 2004 ;)
    MFG Flo

  11. #41
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    Bei uns gibt es nur Jugendfeuerwerler, oder Feuerwehr-Männer/Frauen!

    Wenn jemand 18j., geworden ist,wird der,oder diejenige in die Löschgruppe mit übernommen,und hat seine Lehrgänge zu machen.Die dürfen schon mit 17 gemacht werden.
    Und der Löschgruppenführer hat zu entscheiden, ob,oder ab wann der/die neue zum Einsatz mitdarf!(die wenigsten werden nein sagen)
    U18 Leute, mit zum Einsatz fahren zu lassen, ist ein heißes Eisen!Solange nix passiert, sagt ja keiner was, aber wenn doch, kann es übel enden.Sogar mit Gefängnis.
    Ist aber so auch viel einfacher, denn da brauch man mit dem Einkleiden nicht so lange überlegen.

    MfG Jumbo

  12. #42
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    Das Problem in der Form dürfte hauptsächlich in Bayern bestehen.

    SChutzkleidung sollte schon sein, da hat die JF sachen nix im einsatz zu suchen


    Möglichkeiten zu kennzeichen

    - Koller weglassen
    -Einen Streifen oder Punkt in irgendeiner Hübschen noch nicht in beschlag genommenen Farbe ( Orange / weis refel) vorne quer über den Helm

    - andere Farbe Rückenschild


    ICh finde es schon sehr zweckmäßig wenn man ab der Übernahme in die aktivve WEhr Nomex Jacke und Haube erhält. Erstens gibt es Strahlungswärem und ausserdem hat man auch ohne AGT Ausbildung im Winter kalt.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #43
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    Bei uns gibt es keine JF in der Dienstabteilung! Wer zur JF gehört, der kommt somit auch nicht zu Einsätzen!

    Der normale Ablauf ist so, dass ein Mtgl. der JF nach Übertritt in die "Aktive Wehr" zwischen 16 und 18 (oder jemand von "aussen") die "Truppmann-Ausbildung-Teil 1" macht. Ab diesem Zeitpunkt fährt das Mtgl. regulär bei allen Einsätzen, Übungen usw. mit. Der Gruppenführer (oder der Verantwortliche vorne rechts im Auto) achtet darauf, dass die "neuen" nicht in den Gefahrenbereich kommen. Erst nach Bestehen der Prüfung nach der "Truppmann-Ausbildung-Teil 2" dürfen die Kammeraden in den Gefahrenbereich.

    Im Rahmen der monatlichen Übungs-Dienste wird auch jeder "neue" auf diese Regelung hingewiesen, die ja seinem eigenen Schutz dient. Somit hält sich auch jeder unerfahrene daran, weil ihm klar ist, dass es hier im Erstfall um das eigene Leben geht.

    ich würde auch mal interessieren, wie es überhaupt möglich sein soll bei Bränden ohne AGT in den Gefahrenbereich zu kommen. (Die Kollegen, die dafür bezahlt wedren, sowie die Personen mit den roten RINGEN am Helm mal ausgenommen, die haben ja ein eingebautes Atemschutzgerät...)
    Ebenso gilt das für technische Hilfe: Wie kommt jemand ohne entsprechende Ausbildung dort in den Gefahrenbereich?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #44
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    ich denke mal das ist klar
    aber wie erkenne ich jemanden der im Gefahrenbereich nichts zu suchen hat

    deine Formel ATemschutz = Gefahrenbereich geht nicht ganz auf

    ausserdem ist eigentlich der Ganze EInsatz ein GEfahrenbereich

    und wenn die neuen gekennzeichnet sind habe ich als Verantwortlicher sofort ide Qualifikation vor augen. Ist gerade für Leute mit denen man net so oft zu tun hat sehr sinnvoll. und ich habe immer Freiwillige für Wasserversorgung etc und muss nicht meine "alten Hasen" hinten rauslösen weil ich sie Vorne brauch.

    Diskriminierend ist das kein Stück
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  15. #45
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    Hallo!
    Bei uns ist es so das die Jugendfeuerwehrmitglieder mit 17 Jahren mit Uniform der Aktiven ausgerüstet werden. Wenn sie 17 sind kommen sie auch zu den Übungen der Aktiven, so lernen sie schonmal die Gruppe und gewisse Sachen bei den Großen kennen. Wenn die Anwerter dann 18 werden dürfen sie mit auf Einsätze fahren und erhalten ihren Melder. Bis zum bestehen des TM1 sollten sie sich außerhalb des Gefahrenbereis aufhalten. Der TM1 findet bei uns alle 2 Jahre statt. Somit kann es passieren das jemand den Tm1 schon hat aber noch ein halbes Jahr warten muß bis er mitfahren darf, andersherum kann es aber auch sein das jemand der mit zum Einsatz fährt noch keinen TM1 hat. Ich denke aber auch das es dort keine ganz starre Regelung geben sollte, da man auch die Leute einschätzen kann. Das man z.B. sagt du bis jetzt zwar 18 aber ich möchte nicht das du vor deinem TM1 schon mit zu Einsäten fährst.
    Bei uns ist eine Kennzeichnung der Anwärter nicht nötig da man doch seine Pappenheimer kennt. Wir sind 36 Aktive in der LG.
    Ich find diese Regel eigentlich so sehr gut.

    Gruß
    Reissdorf

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