Hallo,

vielleicht interessiert es manch anderen:

das Thema Identitätsbetrug bei eBay ist ja in letzter Zeit sehr häufig in den Medien.

Ein geschädigtes eBay-Mitglied hat jetzt einen Erfolg gegen eBay erzielt. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Potsdamer Amtsgericht eBay, andere Teilnehmer als der Antragsteller unter dem Namen und der Adresse des Geschädigten zum Internethandel zuzulassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Mit anderen Worten: Nur Hans Müller als der Bahnhofstraße 1 darf als Hans Müller aus der Bahnhofstraße 1 bei eBay registriert und zum Handel zugelassen werden.

In der ct-Ausgabe 7/04 steht zum Thema Identitätsklau ein ausführlicher Bericht.