Ich weiß zwar nicht, woher du das hast, aber diese Bestimmung würde ich gerne mal sehen. Du kannst länger als 10 Std. arbeiten, wenn in dieser Zeit Bereitschaftsdienst enthalten ist, desweiteren mußt du auch die Wochenarbeitszeit berücksichtigen.Original geschrieben von AkkonHaLand
Laut EUGH-Urteil sind nach 10 Stunden keine Arbeiten mehr erlaubt! Auch Ruhezeit ("Ich kann ja in der Nacht schlafen") ist Arbeitszeit
Soweit die Rechtslage....
Ich persönlich bevorzuge die 24 Std-Dienste, da ich dadurch nur 2 Tage/Woche arbeiten muss!
Wenn aber jemand aus dem Betrieb auf das EUGH-Urteil beruft muss der Betrieb sofort auf 10-Std-Dienste umstellen!
Wenn Sie einer darauf beruft, muss man nicht umstellen.
Wie gesagt, ich würde gerne mal deine Quellen erfahren. Kannst mir auch gerne per Mail oder PN zukommen lassen.
Gruß
Bjoerni