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Thema: BOS Gerät der HiOrg zu Hause?!?

  1. #1
    Registriert seit
    29.07.2002
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    385

    BOS Gerät der HiOrg zu Hause?!?

    Hallo Zusammen,

    Wie sieht es eigendlich aus wennich ein BOS Gerät meiner HiOrg mit nach Hause nehme zu Testzwecken.. z.b um andere Geräte wie z.b den Major zu Testen wegen der einstellungen?

    Beispiel.. Ichhabe hier ein Programm was fortlaufend im momment weiterentwickelt wird und bei jeder neuen Version muß ich jedesmal zur Wache fahren um zu Testen ob es Funktioniert.. das behindert natürlich unheimlich die Arbeit....

    Einfacher wäre es wenn ich ein Gerät zu Hause hätte udn dann alles direkt Testen würde ... Klar wo kein Kläger da kein Richter... Ich beabsichtige nicht mit dem Gerät zu senden sondern nur auszuwerten udn das im Rahmen meiner Tätigkeit in unserer Funkwerkstatt.

    NEIN ich habe keinen PC an dem ich arbeiten kann in der Werkstatt oder irgendwo im Hause einen den ich nutzen kann.

    Klar ist mir bekannt das daß unerlaubte abhören Verboten ist. Mir geht es auch Hauptsächlich um die Frage ob ich so ein Gerät überhaupt zu Hause haben darf... Abgesehen davon das ich mir auch eins bei Ebay ersteigern könnte .. Aber ob ich soviel Geld für mein Hobby ausgebe ...
    Pikachu

  2. #2
    Plk Gast
    Ja du darfst!
    siehe Richtlinie BOS / DV 810
    "du trägst zum ablauf sowie der herstellung der einsatzbereitschaft bei."
    Denn wo du die Geräte programmierst bleib letztendlich egal, solange du den segen deiner HiOrg hast.

    Sonst dürfte ich meinen Melder auch nicht bei einem händler in meiner stadt programmieren lassen, da dieser sich ja zum testen in die BOS Frequenz einhacken muss und dies wäre ja dann auch nicht erlaubt.

    Du solltest das ganze vorher mit der Leitstelle absprechen, damit nicht irgendwelche stati oder alarmierungen, je nach dem was du machst bei denen am drucker rauskommen.

    Gruß Flo

  3. #3
    Registriert seit
    01.08.2002
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    594

    Nebenbestimmungen für den nömL der BOS

    Besondere Bestimmungen für den nömL der BOS
    [...]
    und da steht unter Punkt 4 geschrieben:
    Handsprechfunkgeräte dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages an Angehörige der BOS ausgegeben werden.

    Und den Auftrag hast Du ja.

  4. #4
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Hi,

    ich bin da anderer Meinung.
    1. Grundsätzlich: Du darfst ein solches Gerät zu Hause haben

    2. Du darfst es aber nicht nutzen.
    Grund: Du hast keine Frequenzzuteilung lt. TKG.
    ------------------
    § 47

    Frequenzzuteilung

    (1)Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung durch die Regulierungs-behörde. Die Frequenzzuteilung erfolgt nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren.
    -----------------
    § 7 BOS Funkrichtlinien

    4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben
    (z.B. im Privat-Kfz)

    oder Handsprechfunkgeräte auch außerhalb eines konkreten
    Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen
    vorzuzeigen.

    ---------------------

    Soweit die Rechtslage.

    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
    irony Gast
    Hallo dazu eine Frage,


    hat jemand erfahrung damit welche Behörde schonmal Funktionsträger in der HiOrg definiert hat?

    SEG-Leiter

    stellv.SEG-Leiter

    GF

    stellv.GF

    würde da ein IM eine Gehnemigung ausstellen ?
    Würde ein Funkwart der ja den Auftrag hat die Geräte (zu Hause)zu warten auch unter die Absatz Funktionsträger fallen?

    gruss sven

  6. #6
    Boris F Gast
    Wenn es dir nur um Empfang geht, bietet sich doch ein CE-konformer und damit ohne Frage legaler Scanner an - oder nicht?


    Gruß,
    Boris

  7. #7
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Original geschrieben von Boris F
    Wenn es dir nur um Empfang geht, bietet sich doch ein CE-konformer und damit ohne Frage legaler Scanner an - oder nicht?


    Gruß,
    Boris
    Hallo Boris,

    auch mit einem Scanner mit CE Kennzeichnung ist es nicht legal, BOS - Funk abzuhören. Und somit ohne Frage - illegal.

    Die CE Kennzeichnung sagt nur etwas über die technische und EMV Beschaffenheit eines Gerätes etwas aus.

    Gruß
    Ebi
    Geändert von Ebi (18.03.2004 um 20:39 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    28
    Original geschrieben von Ebi
    Hallo Boris,

    auch mit einem Scanner mit CE Kennzeichnung ist es nicht legal, BOS - Funk abzuhören. Und somit ohne Frage - illegal.

    Die CE Kennzeichnung sagt nur etwas über die technische und EMV Beschaffenheit eines Gerätes etwas aus.

    Gruß
    Ebi



    Hi Ebi

    Soweit wie ich weiß ist es zwar nicht legal den BOS Funk abzuhören, aber Strafbar ist das auch nicht.
    Wermit einem zugelassenen Scanner mit der europäischen CE-Kennzeichnung den BOS-Funk abhört macht sich nicht strafbar. Der Betreiber kann alle Nachrichten abhören deren Empfang die technischen Möglichkeiten des Scanners zulassen.
    Nach derzeitiger Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage dafür zu sorgen, das Nachrichten die für die Funkanlage nicht betimmt sind, nicht abgehört werden können, indem das Gerät so Hergestellt wird, das ein Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Man macht sich nur Strafbar wenn mann die Empfangenen Nachrichten an dritte weitergibt.


    MFG firefighter

  9. #9
    Registriert seit
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    3.318
    @firefighter3310,

    das ist nicht richtig.
    siehe TKG § 86 i.V. 95.
    Ist sogar eine Straftat, keine OWi.

    Aber dieses Thema hatten wir hier schon 100 000 mal.

    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
    Boris F Gast
    Hallo Ebi,

    das ist mir natürlich auch so klar, wie es allen hier im Forum sein sollte. Deshalb habe ich nicht extra nochmal darauf hingewiesen.

    Meines Wissens nach ist die Benutzung eines nachweislich legalen Empfängers jedoch wesentlich unproblematischer, als der Besitz eines BOS-Funkgerätes. Der reine Besitz ist natürlich wiederum auch nicht verboten, jedoch wird eine funktionsfähige Stromversorgung gern als vorsätzlicher Betrieb gewertet. Wie der Richter letztendlich entscheidet ist natürlich wieder ein anderes Kapitel mit zunehmend glimpflichem Ausgang, aber den Ärger kann man sich so einfach sparen.

    Da also der unberechtigte Empfang von BOS-Funk in jedem Falle illegal ist und man wohl Schwierigkeiten haben wird, im "Ernstfall" zu beweisen, dass man mit einem betriebsbereiten BOS-FuG etwas anderes empfangen hat, als eben BOS-Funk, und da ein Scanner wesentlich billiger und multifunktioneller (AFu, CB, etc.) ist, dachte ich halt, er sei eine Alternative.


    Gruß,
    Boris

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