Hallo Ebi,
das ist mir natürlich auch so klar, wie es allen hier im Forum sein sollte. Deshalb habe ich nicht extra nochmal darauf hingewiesen.
Meines Wissens nach ist die Benutzung eines nachweislich legalen Empfängers jedoch wesentlich unproblematischer, als der Besitz eines BOS-Funkgerätes. Der reine Besitz ist natürlich wiederum auch nicht verboten, jedoch wird eine funktionsfähige Stromversorgung gern als vorsätzlicher Betrieb gewertet. Wie der Richter letztendlich entscheidet ist natürlich wieder ein anderes Kapitel mit zunehmend glimpflichem Ausgang, aber den Ärger kann man sich so einfach sparen.
Da also der unberechtigte Empfang von BOS-Funk in jedem Falle illegal ist und man wohl Schwierigkeiten haben wird, im "Ernstfall" zu beweisen, dass man mit einem betriebsbereiten BOS-FuG etwas anderes empfangen hat, als eben BOS-Funk, und da ein Scanner wesentlich billiger und multifunktioneller (AFu, CB, etc.) ist, dachte ich halt, er sei eine Alternative.
Gruß,
Boris