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Thema: Geklaute Sachen gekauft

  1. #1
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    Geklaute Sachen gekauft

    hallo leute, habe gestern von meinen wf einen anruf bekommen das mein fme,der übermantel handschuhe sowie mein helm aus dem lager einer bf geklaut worden sind. ich bin nicht der einzige der etwas gekauft hat wir haben gedacht es wäre ok. die polizei hat bei der person von der wir die sachen gekauft haben,eine hausdurchsuchung durchgeführt. müssen die sachen nun wieder abgeben.

    nun meine frage, was kommt nun auf uns zu und bekommen wir unsere kohle wieder die wir für die sachen ausgegeben haben? machen wir uns irgendeiner art strafbar???

    wenn sich jemand damit auskennt oder ihm sowas in der art auch mal passiert ist,bin ich dankbar für die hilfe.

  2. #2
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    Die Sachen musst du wieder abgeben und erstattet bekommst du höchst wahrscheinlich nichts.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #3
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    War/ist der Verkäufer hier im Kleinanzeigenteil bekannt?

    (Oder fällt das unter "Schnauze halten"?)

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    War/ist der Verkäufer hier im Kleinanzeigenteil bekannt?

    (Oder fällt das unter "Schnauze halten"?)
    nein er ist nicht im forum

  5. #5
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Die Sachen musst du wieder abgeben und erstattet bekommst du höchst wahrscheinlich nichts.
    na klasse, da hab ich wohl lehrgeld zahlen müssen. wie sieht es mit einer anzeige aus?

  6. #6
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    Zitat Zitat von gampi Beitrag anzeigen
    hallo leute, habe gestern von meinen wf einen anruf bekommen das mein fme,der übermantel handschuhe sowie mein helm aus dem lager einer bf geklaut worden sind. ich bin nicht der einzige der etwas gekauft hat wir haben gedacht es wäre ok. die polizei hat bei der person von der wir die sachen gekauft haben,eine hausdurchsuchung durchgeführt. müssen die sachen nun wieder abgeben.

    nun meine frage, was kommt nun auf uns zu und bekommen wir unsere kohle wieder die wir für die sachen ausgegeben haben? machen wir uns irgendeiner art strafbar???

    wenn sich jemand damit auskennt oder ihm sowas in der art auch mal passiert ist,bin ich dankbar für die hilfe.
    Strafbar -> nein, wenn du von dem Diebstahl nichts wusstest ;-)
    zurückgeben -> ja, weil man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann (siehe unten)
    Kohle -> nee, ist ja nicht des Verkäufers Eigentum gewesen :-(

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (22.11.2007 um 22:23 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    Kohle -> nee, ist ja nicht des Verkäufer Eigentum gewesen :-(
    Aber Hallo!
    Natürlich hast Du ein Anrecht, Dein Geld vom 'Verkäufer' wieder zu bekommen.
    Ich würde da auf jeden Fall Anzeige erstatten.

    In der Praxis ist es zwar oft so, daß bei diesen Leuten nichts zu holen ist, aber Du solltest unbedingt Deinen Anspruch geltend machen.

    Gruß,
    ahk

  8. #8
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    danke zum glück, aber der "verkäufer" müßte mir doch theoretisch die kohle wiedergeben

  9. #9
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    Hallo gampi

    ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke wenn es "Zweifelsfrei" dem Beschuldigten nachgewiesen ist und dieser für diese Straftat Verurteilt wurde,
    dann besteht für den Geschädigten das Recht auf Schadenersatz. Also in deinem Fall auf Rückerstattung des Kaufpreises und eventuelle andere Kosten.

    Aber ich bin nicht Fachkundig genug um so etwas zu genau zu erläutern.

    Denke aber so in etwa könnte das gehen.
    Wir hatten in diesem Forum da einige Personen, die hätten Dir mit Sicherheit eine
    Fachkundige Aussage dazu geben können. Leider sind diese momentan etwas
    zurückhaltend mit ihren Beiträgen. LEIDER (möchte nicht eine Diskusion eröffnen oder so...)
    Bei gewissen Themen fehlen sie aber sehr.


    Gruß
    Wildtäler

  10. #10
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    Zitat Zitat von gampi Beitrag anzeigen
    danke zum glück, aber der "verkäufer" müßte mir doch theoretisch die kohle wiedergeben
    sehr schön gesagt ( geschrieben ) "theoretisch" , wenn bei dem die Kohle zu holen ist !!

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    sehr schön gesagt ( geschrieben ) "theoretisch" , wenn bei dem die Kohle zu holen ist !!

    Gruß Michael
    naja wie gesagt,lehrgeld bezahlt und nicht unbedingt wenig

  12. #12
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    344
    @gampi

    Sicherlich wirst Du rein rechtlich die Möglichkeit haben, über den zivilen Rechtsweg die Dir entstandenen Unkosten vom Verkäufer zurück zu fordern.

    Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Du wahrscheinlich viel Zeit inverstieren musst, bis Du an das Geld kommst. Wenn Du überhaupt an das Geld kommst. Wenn der Die Funger hebt und seine Taschen ausleert und dabei nur Staub und Tabakreste zum Vorschein kommen, hast Du die Pappnase auf.

    Falls Du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, lasse Dich mal von einem Anwalt zivilrechtlich beraten oder versuche mal bei Deinem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Beratung zu bekommen.

    Aber wie gesagt: Recht haben bedeutet noch nicht Recht (Geld) bekommen.

  13. #13
    OF112 Gast
    Bin ebenfalls kein Anwalt, aber ein guter Freund von mir :-) Er kennt natürlich keine Details, deshalb ist nur ne Einschätzung möglich:

    Geld zurück: Kaum eine chance. Es besteht hier kein automatischer Rechtsanspruch. Man müßte den Täter Anzeigen wegen Betrugs und im Rahmen eines Zivilprozesses haftbar machen (teuer und langwierig). Wenn Ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen ist und er sagt er habe selbst nur gekauft und weiterverkauft dann ist der Schotter weg.

    Ware zurück: definitiv NEIN!

    Straftat: Nur wenn man wusste das die Ware gestohlen war. Dann Tatbestand der Hehlerei (Ja, nicht nur der Verkäufer ist Hehler, der Käufer auch).

  14. #14
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    Zitat Zitat von OF112 Beitrag anzeigen
    Bin ebenfalls kein Anwalt, aber ein guter Freund von mir :-) Er kennt natürlich keine Details, deshalb ist nur ne Einschätzung möglich:

    Geld zurück: Kaum eine chance. Es besteht hier kein automatischer Rechtsanspruch. Man müßte den Täter Anzeigen wegen Betrugs und im Rahmen eines Zivilprozesses haftbar machen (teuer und langwierig). Wenn Ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen ist und er sagt er habe selbst nur gekauft und weiterverkauft dann ist der Schotter weg.

    Ware zurück: definitiv NEIN!

    Straftat: Nur wenn man wusste das die Ware gestohlen war. Dann Tatbestand der Hehlerei (Ja, nicht nur der Verkäufer ist Hehler, der Käufer auch).
    wenn ich dich richtig verstanden habe brauche ich die sachen nicht wieder zurück geben? oder doch? wie denn nu, bin total durcheinander

  15. #15
    Registriert seit
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    Diebesgut

    Zitat Zitat von wildtäler Beitrag anzeigen
    Hallo gampi

    ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke wenn es "Zweifelsfrei" dem Beschuldigten nachgewiesen ist und dieser für diese Straftat Verurteilt wurde,
    dann besteht für den Geschädigten das Recht auf Schadenersatz. Also in deinem Fall auf Rückerstattung des Kaufpreises und eventuelle andere Kosten.

    Gruß
    Wildtäler
    Stimmt aber die BF ist die Geschädigte der Käufer danach hat im guten glauben das es des Verkäufer Eigentum ist gehandelt, man kann eine Rückerstattung des Kaufbetrag fordern, aber ob man etwas bekommt ???? :-(

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (22.11.2007 um 22:24 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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