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Thema: SAR-Werte von FuGs

  1. #1
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    SAR-Werte von FuGs

    Hat jemand zufällig SAR-Werte von 2m Handfunkgeräten?
    Ich habe gerade mit dem Thema EMVU an der Uni zu tun, und irgendwie musste ich da auch an unsere Handfunkgeräte denken...
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Grisuchris
    Hat jemand zufällig SAR-Werte von 2m Handfunkgeräten?
    öööhm..
    was bitte sind SAR Werte von Handfunkgeräten ???
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Clever mitgedacht. Welches Hand-FuG hältst Du direkt ans Ohr?

    Das ist der Grund, warum es solche Untersuchungen nicht geben wird.

    Thomas
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  4. #4
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    Die Untersuchungen hats schon gegeben (Uni Bonn), ich komme nur gerade an die Daten nicht ran. Ob ich das Ding direkt ans Ohr halte, oder 10 cm vor meinem Kopf rumfuchtle, ist zwar ein gewisser Unterschied, aber zu einer Strahlungsabsorbtion im Gewebe kommt es trotzdem.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ebi
    öööhm..
    was bitte sind SAR Werte von Handfunkgeräten ???
    Ebi
    Für Mobilfunk:

    Der so genannte SAR-Wert gibt die maximale Strahlungsintensität des Handys an. SAR steht dabei für "Spezifische Absorptions-Rate" und wird in Watt/Kilogramm (W/kg) angegeben. Für die allgemeine Bevölkerung wird der SAR-Wert - gemittelt auf den ganzen Körper - auf 0,08 W/kg begrenzt. Der gesetzliche Grenzwert für die höchstzulässige Belastung für Teilkörperbereiche - wie den Kopf - liegt bei 2 Watt pro Kilogramm gemittelt über 10g Körpergewebe und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 verankert. Die 26. BImSchV gilt nur für ortsfeste Anlagen, also z.B. für Mobilfunkanlagen. Da Handys im Sinne der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 1999 zu den Funkanlagen zählen, werden sie von der 26. BImSchV nicht erfasst.

    Derzeit gibt es für Handys nur Empfehlungen der ICNIRP und der Strahlenschutzkommission, nach denen der SAR-Wert maximal 2 Watt/kg betragen sollte.

    Ebi,meld Dich mal bei mir :-)

    Ciao Echelon

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo,

    gibt es denn für analoge Geräte überhaupt einen SAR Wert ?

    Meiner (unbedarften) Meinung nach gibt es das doch nur für digitale Hochfrequenzgeräte die periodisch pulsierende Mikrowellenstrahlung abstrahlen. Man korriegiere mich wenn ich falsch liege...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Christian
    gibt es denn für analoge Geräte überhaupt einen SAR Wert ?
    Ich denke schon,
    siehe http://www.bundesnetzagentur.de/enid...092d09/k3.html

    aber es dreht sich zum einen um Funkanlagen für gewerbliche bzw.wirtschaftliche Zwecke,zum anderen gilt die Verordnung erst bei einer EIRP von >=10 Watt.
    Meiner Meinung nach sind dann z.B.Handfunkgeräte im 2m-BOS Bereich raus.

    Grüsse Echelon

  8. #8
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    Die SAR ist eine Basisgröße in der ganzen EMVU Geschichte, die im Frequenzbereich 0,1 MHz bis etwa 10 GHz verwendet wird. Sie ist der Quotient aus der aufgenommener Leistung aus dem elektromagentischen Feld und der dazu betrachteten Masse. Sinn des Ganzen ist es, die thermische Wirkung durch die HF zu erfassen. Dabei ist es erstmal egal, ob man digitale Übertragungsverfahren hat, oder analoge. Strahlungsenergie nimmt man immer auf, nur wieviel ist dann u.a. frequenzabhängig.
    Wenn die SAR bei Geräten mit angegeben werden muss ist ne andere Sache.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  9. #9
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    Zitat Zitat von echelon
    Meiner Meinung nach sind dann z.B.Handfunkgeräte im 2m-BOS Bereich raus.
    Wo ist denn geregelt, daß die HfG der BOS nur noch max. 2,5 W Sedeleistung haben dürfen?
    Die BNetzA macht hier gerade etwas Terz deswegen. Insbesondere ein FuG 13x verliert mit 2,5 W ja durchaus seine Funktionalität.

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098
    Wo ist denn geregelt, daß die HfG der BOS nur noch max. 2,5 W Sedeleistung haben dürfen?
    Frank
    2 Quellen:
    -Laut den TR`s muss ein 10b/13b 4W HF erreichen,darf aber eine Leistungsreduzierung haben.
    -In der BOS-Funkrichtlinie steht max.2,5W für Handfunkgeräte.
    Ich weiss,eine Antwort auf Deine Frage ist das aber nicht:-)

    Ciao Echelon

  11. #11
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    Zitat Zitat von echelon
    -In der BOS-Funkrichtlinie steht max.2,5W für Handfunkgeräte.
    Ich weiss,eine Antwort auf Deine Frage ist das aber nicht:-)
    Doch doch, das ist genau das Dokument, in dem ich bisher nicht gesucht hatte.
    Danke!

    Frank

  12. #12
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    Zitat Zitat von Grisuchris
    Die Untersuchungen hats schon gegeben (Uni Bonn), ich komme nur gerade an die Daten nicht ran.
    Meinst Du etwa folgendes?

    http://www.fgf.de/fup/publikat/editi...chaft_Nr13.pdf

    Wahrscheinlich nicht, ist aber trotzdem lesenswert.

    MfG

    Frank

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