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Thema: ab wieviel jahren RTW

  1. #1
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    ab wieviel jahren RTW

    hallo alle zusammen
    hab da mal ne frage wo steht denn geschrieben ab wieviel jahren man RTW fahren darf (sprich als 3)?
    Hab da mal gehört frühstens ab dem 17 lebensjahr mit angefangener rettungsdienst ausbildung.ansonsten erst ab 18.

    jetzt wollte ich das ganze mal nach lesen


    gruß marcel

  2. #2
    76440 Gast
    soweit ich weiss gibt's da keine offizielle regelung, sondern das ist alles wachenspezifisch ...

  3. #3
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    also bei uns ab 17! Gelesen habe ich das aber auch noch nirgends. Ich schließe mich Marcel an, aber ich lasse mich auch gerne eines besseren Belehren.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #4
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    Bei uns darf erst ab 18 Jahren aus Versicherungstechnischen Gründen auf den RTW. Dies ist aber auch erst seit ca. 2 Jahren so, vorher war das bei uns auch ganz egal, hauptsache der 3. Mann hatte eine abgeschlossene SAN-Ausbildung.

  5. #5
    HvO-19222 Gast

    3. Mann am Retter

    Also bei uns auf der Wache ist es sogar schon 16 jährigen erlaubt auf dem RTW mitzufahren. mit einverständniserklärung der Eltern sogar Nachtschichten. Im Nachbarkreisverband jedenfalls fährt der 3. nicht unter dem 17. Lebensjahr, ab 18 dann auch Nachtschichten. Grundvoraussetzung ist bei uns eine begonnene Ausbildung SAN A+B

  6. #6
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    bei uns ab 18 ... wegen den meißt unschönen dingen die man auf nem RTW oft sieht und als dritter.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Also das Mindestalter wird in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt.

    Ich kann hier nur für Bayern sprechen, da ist das Mindestalter auf dem KTW 16 Jahre, auf dem RTW 17 Jahre.

    Wie es innerhalb der einzelnen Verbände gehandhabt wird, kann der Verband selber entscheiden, solange er sich an das Gesetz hält, ansonsten könnte er versicherungstechnische Probleme bekommen.

  8. #8
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    Original geschrieben von rettungsteddy
    Also das Mindestalter wird in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt.
    nenne mir doch mal bitte den Paragraphen im BayRDG ... hab nämlich nix gefunden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Ich kanns grad auch nicht finden *peinlich*, werde aber den entsprechenden Text von meinem Chef im Laufe dieser / der nächstne Woche holen, bin nämlich selbst von dieser Regelung betroffen gewesen.
    Und da hat mir mein Chef dann den Text gezeigt....

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