Original geschrieben von PeterOs
Also ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber meinem Wissen nach entscheidet lediglich das Ortskommando darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei der Gemeinde/Magistrat gestellt werden soll. Das Ortskommando hat keine andere Möglichkeit jemanden aus der Feuerwehr zu entfernen. Dieses Entfernen kann auch schief gehen, wenn der Kamerad gegen die Entlassung klagt. Das Ortskommando kann dem jenigen nur nahe legen, dass er freiwillig die Feuerwehr verlässt. MEHR NICHT!!!!!!

In Hamburg siehts anders aus, aber darauf möchte ich nicht eingehen....
Ja Peter stimmt sage ich doch .........