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Thema: Privater FME Disziplinarverfahren

  1. #46
    grisu72 Gast

    Menno

    Original geschrieben von Paladin112
    FALSCH: Der OBM/Sbi kann KEINEN aus der Feuerwehr werfen, nicht mal wenn er gegen die Satzung verstoßen hat, ER muß das dem Magistrat melden und DIE entlassen dann bei Bedarf den Kameraden(in). Werden sie natürlich im Falle eines Verstoßen tun.
    Wenn der Komandant einen rauswirft, un der zieht vor Gericht dann siehts schlecht für den Kommandant aus!
    Das meine ich doch das entscheidet das ortskomando !!

  2. #47
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    Ok sorry ich hatte Ortskommando auf die Feuerwehr bezogen aber wenn die mit Ortskommando den Magistrat meinst reden wir vom gleiche.

  3. #48
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    @paladin112

    Also ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber meinem Wissen nach entscheidet lediglich das Ortskommando darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei der Gemeinde/Magistrat gestellt werden soll. Das Ortskommando hat keine andere Möglichkeit jemanden aus der Feuerwehr zu entfernen. Dieses Entfernen kann auch schief gehen, wenn der Kamerad gegen die Entlassung klagt. Das Ortskommando kann dem jenigen nur nahe legen, dass er freiwillig die Feuerwehr verlässt. MEHR NICHT!!!!!!

    In Hamburg siehts anders aus, aber darauf möchte ich nicht eingehen....
    Geändert von PeterOs (13.02.2004 um 20:28 Uhr)

  4. #49
    grisu72 Gast

    Jaaaaaaaaaaa

    Original geschrieben von PeterOs
    Also ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber meinem Wissen nach entscheidet lediglich das Ortskommando darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei der Gemeinde/Magistrat gestellt werden soll. Das Ortskommando hat keine andere Möglichkeit jemanden aus der Feuerwehr zu entfernen. Dieses Entfernen kann auch schief gehen, wenn der Kamerad gegen die Entlassung klagt. Das Ortskommando kann dem jenigen nur nahe legen, dass er freiwillig die Feuerwehr verlässt. MEHR NICHT!!!!!!

    In Hamburg siehts anders aus, aber darauf möchte ich nicht eingehen....
    Ja Peter stimmt sage ich doch .........

  5. #50
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    @Paladin:

    Also, das Arbeitsgericht ist in solchen Fällen nicht sachlich zuständig, da ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau nicht im Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde steht.

    Es bleibt im jeden Falle, egal gegen welche Maßnahmen, die ein popeliger Wehrführer, StBI oder Bürgermeister gegenüber einem Feurwehrmann vornimmt, der Verwaltungsrechtsweg. Das heißt: VERWALTUNGSGERICCHT.

    In Hessen beispielsweise hat das VG Gießen zur Entlassung eines Wehrführers folgende Stellung bezogen: Ein wichtiger Grund i.S.d. § 12 HBK zur Entlassung eines Wehrführers liegt unter anderem vor, wenn zwischen den gemeindlichen Gremien und dem Wehrführer ein Spannungsverhältnis besteht.

    Bei einem "normalen" Feuerwehrmann ist das wesentlich schwieriger. Ohne dass dieser extrem straffällig geworden ist, bekommt man ihn nicht aus der Feuerwehr, wenn er es darauf anlegt. Für ihn gelten auch nicht die beamtenrechtlichen Vorschriften. Auf gut Deutsch: einen Wehrführer kann man leicht verschwinden lassen, einen Feuerwehrangehörigen ohne Ehrenbeamtenverhältnis nicht.

    @ALL:

    Noch eines: die Diskussion über die Zulässigkeit oder Strafbarkeit des Mithörens finde ich mittlerweile tierisch müßig und störend. Hier sei doch nun endlich mal auf die mehreren bestehenden threads hingewiesen !!!!

    HIER GING ES URSPRÜNGLICH EINZIG UND ALLEINE UM DIE MÖGLICHKEIT EINES DISZIPLINARVERFAHRENS GEGEN EINEN FEUERWEHRANGEHÖRIGEN! DIE ANDEREN DISKUSSIONEN ZERREISSEN DAS GANZE THEMA UND BRINGEN DIE THEMABEZOGENEN BEITRÄGE AUS DEM ZUSAMMENHANG! SCHADE :((

  6. #51
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    @ALL:

    Noch eines: die Diskussion über die Zulässigkeit oder Strafbarkeit des Mithörens finde ich mittlerweile tierisch müßig und störend. Hier sei doch nun endlich mal auf die mehreren bestehenden threads hingewiesen !!!!

    HIER GING ES URSPRÜNGLICH EINZIG UND ALLEINE UM DIE MÖGLICHKEIT EINES DISZIPLINARVERFAHRENS GEGEN EINEN FEUERWEHRANGEHÖRIGEN! DIE ANDEREN DISKUSSIONEN ZERREISSEN DAS GANZE THEMA UND BRINGEN DIE THEMABEZOGENEN BEITRÄGE AUS DEM ZUSAMMENHANG! SCHADE :((
    Entschuldigung, dass ich dazu was geschrieben habe...
    Scheinbar ist aber die Gesetzeslage doch noch nicht so bekannt, dass man m.M. nach ruhig mehrmals drauf hinweisen kann!
    Deswegen brauchst Du aber hier im Forum nicht umherzuschreien!
    Trotzdem, nix für ungut.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #52
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    Original geschrieben von Alex22
    stimmt, er kann kein diszi einleiten wie schonmal erwähnt, er der verwaltungsrat kann ihn aus der feuerwehr werfen und strafanzeige gegen ihn stellen.
    @ Alex22:
    Dann sind wir ja jetzt soweit fast einer Meinung ;-)

    @ all:

    Kommt mal langsam wieder etwas runter...es hat doch keinen Sinn, dass wir uns hier gegenseitig anmachen. Lasst uns mal versuchen, wieder auf eine sachliche Ebene zurückzukommen.
    Gruß
    Axel

  8. #53
    konfuzius5278 Gast
    Bin zwar nicht inn der Feuerwehr, aber man kann das ganze auf ein höheres Level ansiedeln. Also, wenn der Ortsbrandmeister oder wer auch immer VORHER klargestellt hat, das er den FME nicht genehmigt (er bzw. der Vorstand etc. müsste dies nämlich tun, da sie die Frequenzzuteilung haben (BOS empfangsgeräte genehminguspflichtig), dann ist dan eine Straftat und somit in jedem Verein/organisation Diziplinarpflichtig. Wenn aber der Feuerwehrmann davon ausgegangen ist, das der Organisation damit ein vorteil verschafft wird er also in treu und glauben über die Anmeldung sich befunden hat, dann kann natürlich kein Dizi eröffnet werden (es sei denn es gibt ein e Dinestanweisung etc) In jedem Fall darf er den Melder so aber nicht betreiben, es sei denn eine Nachbarwehr soder so sagt wir genehmen Dii diesen Melder.

    Ist zwar so Rehctsprechung aber wer so blöde vorgesetzte hat, naja....

  9. #54
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    @Konfuzius

    Also lasse ich mich doch nochmal auf diese leidige Diskussion ein:

    Erstens ist kein Ortsbrandmeister für solche Regelungen sachlich zuständig, sondern der Bund aufgrund der Gesetzgebungskompetenz aus dem GG.

    2. Der Ortsbrandmeister ist für die Strafbarkeit eines Verhaltens völlig irrelevant, denn er ist kein Gott -auch wenn viele Ortsbrandmeister dies glauben wollen. Was er sagt interessiert keinen, sondern nur das, was im StGB und im Nebenstrafrecht steht !!!

    3. Der Betrieb eines FME ist keine Frequenznutzung i.S.d. TKG. Daher sind FME NICHT GENEHMIGUNGSPFLICHTIG!!!! Quietschphone hat da völlig recht.

    4. Wenn das, was du da geschrieben hast, Rechtsprechung ist, würde ich mit dem rechtsprechenden Kollegen Richter gerne mal eine Unterhaltung führen ;) Ich glaube das jedenfalls nicht !

    5. Treu und Glauben ist ein Begriff aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB). Im Strafrecht gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

    6. Die Frequenzzuteilung untersteht der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation!

    7 Auch eine Nachbarfeuerwehr kann einen FME nicht genehmigen !

    8 Bezüglich des "Diszis" verweise ich auf meinen Beitrag weiter oben.

    9. Eine Disziplinarpflichtigkeit ist mir unbekannt, ich kenne nur eine Polizeipflichtigkeit !

    10. Strafverfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, keine Feuerwehr und erst recht und schon mal überhaupt nicht (da lediglich privatrechtliche Vereinigung) der Vorstand eines Vereins!

    11. Es wird in Deutschland niemals ein Verfahren eröffnet werden gegen einen Feuerwehrmann wegen des Betriebes eines privaten FME! Dafür verbürge ich mich! Es fehlt nämlich schon überhaupt die Strafbarkeit.
    Geändert von kafu (15.02.2004 um 13:18 Uhr)

  10. #55
    konfuzius5278 Gast
    Also
    1) Ich kenne die Namen für Führungskräfte etc. nicht, habe ich aber oben erwähnt

    2) Also im TKG steht:
    Bewilligungspflicht für Funkanlagen

    Begriffsbestimmungen

    § 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
    3. ,,Funkanlage'' elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen eine beabsichtigte Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen mittels elektromagnetischer Wellen stattfinden kann;

    § 68. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt.
    (2) Soweit dies mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen und störungsfreien Fernmeldeverkehr vereinbar ist, kann der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen sowie die Einfuhr, den Vertrieb und den Besitz von Funksendeanlagen auch allgemein für bestimmte Gerätearten oder Gerätetypen mit Verordnung generell für bewilligt erklären.

    Wie in §10 der BOS-Funkrichtline zu sehen, fällt BOS unter NICHT Öffentlicher Mobiler Landfunk. Hier ist auch von keiner allgemeinen Bewilligung die Rede.

    Somit kann ich nur schließen, das Bos-Empfangsgeräte (und das sind ja bekanntlich FME) genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung erfolgt dann in der Praxis allgemein für den RD und FF etc. Jedoch enthalt eine blöße Mitgliedschaft in den selben noch keine genehmigung, da diese erst von der oRGANISATION auf den einzelnen Übertragen werden muss.
    Es muss wahrscheinlich Gründe gegeben haben, die dieses Genehmigung auschließen.
    Wenn er zusätlich einen Organisationseingenen FME hat ist dies natürlich alles hinfällig

    3) Vielleicht mit Treu und glauben anders Formuliert: Er musste davon ausgehen, keine Straftat zu begehen, da er als Mitglied dieser Organisation davon ausgehen musste, das die genehemigung auf ihn übertragen wird, da es dem Einsatzgeschehen zu gute kommt.

    4) Natürlich nur wenn er mitglied in selbiger Feuerwehr wird. Dann kann diese die Genehmigung wieder auf ihn übertragen.

    5) Natürlich führt ein ungesetzliches Verhalten neben der Strafverfolgung noch zu Diziplinarmaßnahmen (wie genau das in der Feuerwehr geregelt ist, weiß ich nicht. ) Man stelle sich vor man fährt mit einem RTW mit 50 auf eine Rote Ampel zu ohne zu bremsen und dann Unfall . Das ist dann mangelnde Sorgfaltspflicht. Das hat Strafverfolgung und in jeder normalen organisation auch Diziplinarische Maßnahmen zur Folge.


    Trotzdem finde ich es lächerlich so zu handeln wie der OBM oder wer auch immer. Wahrscheinlich wollte man nur einen bestimmten Zweck damit verfolgen Gruß

  11. #56
    Progthor Gast

    SO EIN SCHWACHSINN

    Tag auch!!!

    Also so ein Blödsinn hab ich noch nicht gehört bzw. gelesen das man jemanden ein Disziplinarverfahren am Hals hängt nur weil er sich einen Funkmelder gekauft hat und betreibt.

    Klare Fakte kurz und bündig:

    - wie ist er an diesen Funkmelder rangekommen wo hat er diesen gekauft (Normal ist es so das Privat Personen solche nicht kaufen können)

    - Leider hat er kein recht auf die Beförderung. Kann aber seinen Dienstherren klar machen das es auf Grund dieser Tatsache nicht zur Beförderung gekommen ist dann denke ich hat er gute Chancen die Beförderung zu erhalten.

    - Die Person um die es geht sollte mal darüber Nachdenken eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinen Dienstherren einzureichen. Denn letztendlich hört es sich so an als wenn das alles aus reiner Willkür geschehen ist.

    Kurz gesagt der Wehrführer hat diesbezüglich nur das recht die Person aufzufordern den Funkmelder zuhause zulassen. MEHR NICHT. Alles andere geht zu weit und sollte man sich auch nicht gefallen lassen.


    Leider habe ich schon oft davon gehört das Feuerwehrmitglieder sich Funkmelder anschaffen. Bedenkt das es immer besser ist sich mit dem Wehrführer und der Feuerwehr allgemein darüber abzustimmen. Dann sollte es auch keine Probleme geben.

    Kreisausbilder Sprechfunk
    P.S. Bin Stinksauer über solche Vorgehensweise.

  12. #57
    Registriert seit
    01.07.2003
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    Re: SO EIN SCHWACHSINN

    Original geschrieben von Progthor
    Tag auch!!!


    - wie ist er an diesen Funkmelder rangekommen wo hat er diesen gekauft (Normal ist es so das Privat Personen solche nicht kaufen können)

    Wo steht das geschrieben, das Privatpersonen nicht an FME´s rankommen? Hab ich noch nirgends gelesen. Wenn du mir einen Beweis bringst, dann glaub ich´s dir.

    DU kannst den FME in jedem Funkfachhandel erwerben. Schau doch bei ebay, oder bei seriösen Händlern wie Kalina, Heckmann und BOS-Tec.

    Gruß STefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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