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Thema: Privater FME Disziplinarverfahren

  1. #31
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    06.02.2004
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    Hallo,

    also das mit dem Zuhören ist doch sehr weit hergeholt.
    Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
    Zuhören kann ich bei jeder Probefahrt mit einem BOS-Fahrzeug. Und wieso soll dann das "andere" Zuhören nicht erlaubt sein?? Ob ich nun im Gerätehaus schlafe und Funk anhabe, oder ob ich die bequeme Art wähle und den FME aufschalte. Kommt aufs gleiche raus. Und solange ich die Infos nicht weitergebe oder mir einen Vorteil dadurch verschaffe, dann ist das absolut legal. Ich rede jetzt nur von der Tatsache des Zuhörens. Ob das Betreiben von "Abhörhilfen" außer den angemeldeten der BOS-Institution erlaubt ist. Ist ein anderes Ding. Darum geht es auch gar nicht.

    Und ein FME der für den BOS freigegeben ist, wäre mit Sicherheit nicht an jeder Ecke zu kaufen, wenn man einen amtlichen Nachweis lt. Gesetzgeber vorlegen müßte.......


    MfG
    StefanMM

  2. #32
    AlBaE80H Gast
    *kopfschüttel*

    Also wir hatten am Montag ( 9.2. ) Übung und da hab ich meinen Chef gefragt wie das aussieht mit privaten Meldern . Ich hab ne ganz klare Antwort bekommen: O-TON

    " Na klar kannst Du Dir einen kaufen . Er muss nur den TR-BOS Richtlinien entsprechen.Das ist sogar erwünscht , denn damit entlastest Du ja die Verbandsgemeindekasse ! Du musst dich nur hallt selber um bequarzung und programmierung kümmern ."


    Das mit der Mithörfunktion ist bei uns auch kein Problem . Die hat jeder freigeschaltet . Mann sollte halt nicht gerade eine ganze kneipe damit unterhalten . Deswegen hat ein Kamerad mal Ärger bekommen , aber auch nur mündlich !!

    Grüsse
    Holger

  3. #33
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    Jetzt wird's leider wieder etwas OT...
    @StefanMM:
    Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
    Du hast Dich aber schon mal bemüht das TKG zu lesen und auch zu verstehen? Ich verweise da mal auf § 85 (Fernmeldegeheimnis), § 86 (Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen) TKG (Telekommunikationsgesetz). Zusätzlich finden noch die §§ 201, 203, 331, 336, 353b, 358 StGB (Strafgesetzbuch) Anwendung.
    Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass Du in einer Feuerwehr in Bayern Dienst machst. Hier solltest Du eine förmliche Verpflichtung bekommen haben, die Du auch mit der Unterzeichnung der Niederschrift anerkennst. Hier ist ganz klar und eindeutig geregelt, was Du zu tun und zu lassen hast, bei der förmlichen Verpflichtung bekommst Du das auch genau erläutert.
    Wenn Du Dich also z.B. zu Hause in Deinem Wohnzimmer aufhältst und den BOS-Funk per FME mithörst machst Du Dich strafbar! Auch jeder KBM, KBI oder KBR, der ähnlich handelt macht sich strafbar. Ausschlaggebend ist hier nicht der Dienstgrad, sondern die momentane Tätigkeit. Befindet sich der Mensch im Dienst kann er am FME mithören (nur bei besonderen Führungsdienstgraden in Bayern erlaubt, also ab KBM aufwärts), muss sich aber an die geltenden Gesetze halten. Das kleine Lichtlein darf hier nicht per offenem FME mithören. Du kannst natürlich Nachrichten über Funk mitbekommen, die nicht für Dich bestimmt sind (auf Probefahrt, beim Übungs-/Einsatzdienst), weil es sich nicht vermeiden lässt. Hier befindest Du Dich ja im Dienst. Aber hier hast Du Dich auch wieder an die geltenden Gesetze zu halten.
    Es ist also nicht einfach so ein "Dummer-Jungen-Streich", wenn Du beim Mithören erwischt wirst!
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #34
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    Original geschrieben von Alex22
    und wenn einer sich gesetzeswiedrig verhält, warum soll dann kein disziplinarverfahren möglich sein? [/B]
    Nun bleib doch mal realistisch. Welchen (einleuchtenden) Grund sollte eine Feuerwehrführung haben, einen Kameraden, der sich von seinem eigenen Geld einen FME kauft, ein Diszi anzuhängen (was aufgrund der bereits geschilderten Gesetzeslage gar nicht möglich ist)?
    Grundsätzlich gilt immer noch: Wird ein FME (möglichst natürlich in Absprache mit der Führung) privat beschafft, so darf dieser auch auf den zugeteilten Schleifen betrieben werden.
    Wenn da jemand anderer Meinung sein sollte, wäre es, glaube ich, der Diskussion dienlich, wenn mal konkrete Gesetzesauszüge präsentiert werden, in denen das geregelt ist.
    Gruß
    Axel

  5. #35
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    Du sagst es, "möglichst in Absprachen mit dem Führungskräften". So wenn die ihm gesagt, "Nee mein Junge ist nicht." und dies eine Dienstanweisung ist, was man so auffassen kann, ist es schon möglich eine Disszi einzuleiten. Nur ich denke, dass es nicht nur dieser eine Grund ist, sondern es vielleicht auch noch andere Gründe gibt. Oder dieser Vorfall ist mal wieder aus der Luft gegriffen.....

  6. #36
    Registriert seit
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    Original geschrieben von axeme
    Nun bleib doch mal realistisch. Welchen (einleuchtenden) Grund sollte eine Feuerwehrführung haben, einen Kameraden, der sich von seinem eigenen Geld einen FME kauft, ein Diszi anzuhängen (was aufgrund der bereits geschilderten Gesetzeslage gar nicht möglich ist)?
    Grundsätzlich gilt immer noch: Wird ein FME (möglichst natürlich in Absprache mit der Führung) privat beschafft, so darf dieser auch auf den zugeteilten Schleifen betrieben werden.
    Wenn da jemand anderer Meinung sein sollte, wäre es, glaube ich, der Diskussion dienlich, wenn mal konkrete Gesetzesauszüge präsentiert werden, in denen das geregelt ist.
    ich glaub kaum das er sich nen fme gekauft hat den auf die schleifen programmiert hat die ihm zustehen, entweder er hat sich mehr drauf gemacht als er durfte oder er hat verbotenerweise monitorfunktion programmiert.

    zusätz

    @ axeme
    auszug aus dem TKG
    § 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.

    dadurch das jedes bundesland bestimmt wer an dem funkverkehrskreis teilnehmen darf und das für jeden landkreis das landratsamt meißt selbst regelt, (wer welche schleifen bekommt und feuerwehrintern der kommandant es bestimmt) hat derjenige illegal eine Funkanlage benützt um nachrichten zu empfangen, da er den FME ja anscheinend nicht benutzen durfte war die Nachricht nicht für sein FME bestimmt und somit hat er sich lt § 95 des TKG strafbar gemacht.
    Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

    Geändert von Alex22 (13.02.2004 um 14:39 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
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    @ Alex22:
    Soweit richtig, ja.
    Deswegen ja auch in Absprache mit der Führung. Aber das mit dem Diszi ist weiterhin unsinnig.

    @Ebi + PeterOs:

    Genau daran hab´ ich auch schon gedacht...:-)
    Gruß
    Axel

  8. #38
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    Hallo!
    Es ist nur weil es ein Privater FME ist, so die Begründung unseres OBM und Stellv.

    MfG
    Dennis Meyer
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  9. #39
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    Hallo,

    es könnte doch mal ein anonymer Anrufer bei eurem OBM anrufen, und alles weitere Erfragen warum es ein Diszi geben soll, Oder?

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  10. #40
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    Original geschrieben von axeme
    @ Alex22:
    Soweit richtig, ja.
    Deswegen ja auch in Absprache mit der Führung. Aber das mit dem Diszi ist weiterhin unsinnig.

    @Ebi + PeterOs:

    Genau daran hab´ ich auch schon gedacht...:-)
    stimmt, er kann kein diszi einleiten wie schonmal erwähnt, er der verwaltungsrat kann ihn aus der feuerwehr werfen und strafanzeige gegen ihn stellen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #41
    grisu72 Gast

    Re: Re: Eigener FME

    Original geschrieben von Alex22
    informier dich bitte erstmal richtig .. mag vieleicht bei euch in der wehr so geduldet sein, aber in wirklichkeit ist das mithören nur für Inspektoren und Räte erlaubt, keinesfalls für Gruppenführer.
    Sorry aber sag du mir doch mal was ein Landrat oder Direktoren von Gemeinden oder Landkreisen mit einem Melder zum Mithören wollen?? Ich glaube die haben was andres zu tun um vieleicht zu wissen wo die Mülltonne brennt. Und solltest du nicht wissen was ein Gruppenführer für eine Funktion in der Feuerwehr hat dann tust du mir echt leid!! Also bei uns im Landkreis gibt es kaum noch eine Feuerwehr die einen Analogen Melder haben und daher brauche ich auch keinen Melder zum mithören:)

  12. #42
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    Jetzt muß ich mich auch mal in diese Diskussion einklinken:

    Wir wollten auch mal jemanden aus der Feuerwehr "entfernen".
    Das geht aber gar nicht so leicht wie mancher Wehrführer das gerne hätte, denn aus dem Feuerwehrdienst kann einen nur der Magistrat (ich weiß nich wie das in Gmeinden heißt) entlassen und auch nur dann wenn er gegen die Satzung verstroßen hat, soll heißen, es reicht nicht aus dem Magistrat zu sagen "ey denn will ich nicht schmeißt den mal raus" denn dann zieht derjenige vors Arbeitsgericht und bekommt auch noch Recht (zurecht).

    @ Funker...
    Fragt bei eurem Rechtsauschuß der Stadt/Gemeinde nach wann und wie man Eurem Kameraden was "Anhängen" kann. Wenn die nämlich keinen Verstoß gegen die Satzung oder Dienstanweisungen feststellen können, ist die Sache geritzt, es sei denn der betreffende Kamerad hat sich noch andere Dinge zuschulden kommen lassen.

    mfg paladin112

  13. #43
    grisu72 Gast

    Super Paladin.........

    Original geschrieben von Paladin112
    Jetzt muß ich mich auch mal in diese Diskussion einklinken:

    Wir wollten auch mal jemanden aus der Feuerwehr "entfernen".
    Das geht aber gar nicht so leicht wie mancher Wehrführer das gerne hätte, denn aus dem Feuerwehrdienst kann einen nur der Magistrat (ich weiß nich wie das in Gmeinden heißt) entlassen und auch nur dann wenn er gegen die Satzung verstroßen hat, soll heißen, es reicht nicht aus dem Magistrat zu sagen "ey denn will ich nicht schmeißt den mal raus" denn dann zieht derjenige vors Arbeitsgericht und bekommt auch noch Recht (zurecht).

    @ Funker...
    Fragt bei eurem Rechtsauschuß der Stadt/Gemeinde nach wann und wie man Eurem Kameraden was "Anhängen" kann. Wenn die nämlich keinen Verstoß gegen die Satzung oder Dienstanweisungen feststellen können, ist die Sache geritzt, es sei denn der betreffende Kamerad hat sich noch andere Dinge zuschulden kommen lassen.

    mfg paladin112
    Du redest mir aus der sele aber das was du meinst ist das Ortskomando und laut Satzung steht da auch meistens drinne das Feuerwehrkameraden die sich unkameradschaftlich verhalten haben aus dem Aktiven Dienst Entlassen werden können. Aber dieses kann nur das ortskomando Entscheiden. Der OBM kann auch eine außerodenliche Mitgliederversammlung einberufen um sich Rat zu holen!!

  14. #44
    Registriert seit
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    FALSCH: Der OBM/Sbi kann KEINEN aus der Feuerwehr werfen, nicht mal wenn er gegen die Satzung verstoßen hat, ER muß das dem Magistrat melden und DIE entlassen dann bei Bedarf den Kameraden(in). Werden sie natürlich im Falle eines Verstoßen tun.
    Wenn der Komandant einen rauswirft, un der zieht vor Gericht dann siehts schlecht für den Kommandant aus!

  15. #45
    Registriert seit
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    244

    Re: Re: Re: Eigener FME

    Original geschrieben von grisu72
    Sorry aber sag du mir doch mal was ein Landrat oder Direktoren von Gemeinden oder Landkreisen mit einem Melder zum Mithören wollen?? Ich glaube die haben was andres zu tun um vieleicht zu wissen wo die Mülltonne brennt. Und solltest du nicht wissen was ein Gruppenführer für eine Funktion in der Feuerwehr hat dann tust du mir echt leid!! Also bei uns im Landkreis gibt es kaum noch eine Feuerwehr die einen Analogen Melder haben und daher brauche ich auch keinen Melder zum mithören:)
    Naja eigentlich gings um die Rechtslage und nicht um fromme Wünsche...

    Patrick

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