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Thema: Privater FME Disziplinarverfahren

  1. #16
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    FME`s sind anmelde und gebührenpflichtig
    So? Woher beziehst Du Deine Erkenntnisse?
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #17
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    Hatten wir die Diskussion nicht schon mal in erschöpfender Ausführlichkeit?

    Die einzige Frage ist doch: Auf welcher rechtlichen Grundlage hier ein Dissi eröffnet wurde, oder?

    Gruß Nero
    Wer schon die Übersicht verloren hat, sollte wenigstens den Mut zur Entscheidung haben

  3. #18
    Renegade Gast
    @Quietschphone

    Schau mal auf den Anmeldebogen der RegTP nach und da wirst du auch ein Feld Funkempfänger finden. Ist bei Betriebsfunk ja auch nicht anders wie beim BOS Funk.

  4. #19
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    Da denk' ich und auch die RegTP scheinbar etwas anders drüber:

    Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit
    Sicherheitsaufgaben (BOS);
    Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums
    des Innern zur BOS-Funkrichtlinie mit Formblatt „Jährliche Übersicht über
    die Anzahl der mobilen BOS-Landfunkstellen“

    2.1 Empfangsfunkanlagen
    Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
    - Anrufmeldeempfänger (ME O),
    - Taschenmeldeempfänger (ME I),
    - tragbare Meldeempfänger (ME II),
    - ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
    ME III und ME IV)
    - digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
    - digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
    Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
    und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
    Telekommunikation und Post (RegTP).
    Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
    sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
    damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
    Quelle: Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3


    Dies ist "nur" eine bayerische Zusatzrichtlinie, d.h. es kann in anderen Bundesländern noch erheblich einfacher geregelt sein.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #20
    Shadow Gast
    Man sollte mal die Person die das Disziplinarverfahren

    einleiten will mal zur ärztlichen Untersuchung schicken !

    Da kann doch was im Kopf nicht stimmen.

    Shadow

  6. #21
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    58
    Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
    sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
    damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.

    ------------------------------------

    Hallo,

    1. Was sind wesentliche Änderungen? Betsimmt nicht ein FME, den man sich privat beschafft......
    2. Es scheint mir hier nicht darum zu gehen daß man einen FME auf BOS hat, sondern lediglich um ein organisatorisches Alarmierungsproblem........

    Also bei so einem "Gesetzestext" hat sich jemand sehr viele Gedanken um nichts gemacht....

    MfG
    StefanMM

  7. #22
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    schon lustig ....
    einer verhält sich gesetzeswiedrig und manche hier würden den in die klappse stecken die dagegen vorgehen.
    lächerlich ... er hat sich strafbar gemacht und muß mit den konsequenzen rechnen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
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    ich sehe das so, alle für einen alle für ein... sollen doch alle die einen privaten fme dort haben einfach den fme mal ausschalten.
    mal sehen wer dann dumm aussieht.....

    gruß marc

  9. #24
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    Original geschrieben von Alex22
    schon lustig ....
    einer verhält sich gesetzeswiedrig und manche hier würden den in die klappse stecken die dagegen vorgehen.
    lächerlich ... er hat sich strafbar gemacht und muß mit den konsequenzen rechnen.
    Erklär mir mal bitte, inwiefern er sich hier gesetzeswidrig verhalten hat? Das Betreiben von FME´s ist anmelde- und gebührenfrei, soweit es auf Landesebene nicht anders gehandhabt wird. Wo liegt also sein Vergehen?
    Gruß
    Axel

  10. #25
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    Das Ding ist doch, wer soll ihm für einen Privatfme ein Diszi anhängen können? Wenn der FME privat ist hat er den privat beschafft und somit kann ihn ja wohl schlecht der Vorgesetzte anscheißen!

  11. #26
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    Original geschrieben von axeme
    Erklär mir mal bitte, inwiefern er sich hier gesetzeswidrig verhalten hat? Das Betreiben von FME´s ist anmelde- und gebührenfrei, soweit es auf Landesebene nicht anders gehandhabt wird. Wo liegt also sein Vergehen?
    es mag zwar anmelde und gebührenfrei sein, deswegen darst fu trotzdem nicht einfach eine funkanlage betreiben.

    das wurde alles schonmal ausführlich erklärt
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&threadid=1536

    und wenn einer sich gesetzeswiedrig verhält, warum soll dann kein disziplinarverfahren möglich sein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #27
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    Disziplanarverfahren können nur gegen Beamte eingeleitet werden. Während im Deliktsrecht (§839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) der weite Beamtenbegriff gilt (auch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige unterliegem dem Privileg der Amtshaftung), ist im Beamtenrecht selbst der enge Beamtenbegriff anzuwenden. Der persönliche Geltungsbereich des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) beschränkt sich gem. § 1 auf Beamte und Ruhestandsbeamte im Sinne des Bundesbeamtengesetzes. Ist der Kamerad also nicht Berufsfeurwehrmann (Feuerwehrbeamter) kann ein Disziplinarverfahren gar nicht gegen ihn eingeleitet werden. Allerdings sind Disziplinarmaßnahmen als untechnischer Begriff auf Grundlage des Feuerwehrrechts oder des einfachen Satzungsrechts möglich. Also solche Dinge, die wir aus der Ortssatzung kennen: Verweis, Ermahnung, Ausschluss. Wobei für letzteren ausschließlich der Gemeindevorstand/Magistrat zuständig ist. Gegen diese Maßnahmen bleibt der Verwaltungsrechtsweg mit allen Rechtsbehelfen (also förmliche: Widerspurch, Klage; nicht förmliche: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister ...). Hier hilft dann jeder Anwalt gerne weiter. Jedenfall ein Disziplinarverfahren gegen einen freiwilligen Feuerwehrmann ist nicht, da der persönliche Anwendungsbereich i.S.d. BDG nicht eröffnet ist !!!! Ich hoffe, ich konnte helfen.
    Geändert von kafu (12.02.2004 um 19:43 Uhr)

  13. #28
    grisu72 Gast

    Eigener FME

    Also ich kann da nur lächeln was ihr da schreibt. Wenn sich ein Feuerwehrkammerad einen privaten FME oder DME kauft dann ist das doch sein Problem. Solange es keine Vorschriften gibt wie z.b. eine Satzung die es in jeder Feuerwehr gibt dann kann er sich in jeden Zimmer einen Melder hinstellen. Sollte er aber einen Melder haben wo man den BOS Funk abhört denn darf er den nur haben wenn er eine Führungsperson in der Feuerwehr hat wie z.b. Gruppenführer oder höher... Das abhören von BOS Funk von einen FME ist nur gestattet wenn der Wehrführer oder KBM das erlaubt hat. Andere Personen dürfen aber den Funkverkehr nicht hören. Aber nochmal zum Thema wenn die Feuerwehr den Kollegen jetzt rausschmeißen will denn denke ich, dann sollte man die komplette Führung der Feuerwehr ein Misstrauensantrag stellen. Ich hoffe nur das es doch andere Probleme gibt als solch eine lapalie...... Gruß Uwe

  14. #29
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    Re: Eigener FME

    Original geschrieben von grisu72
    Also ich kann da nur lächeln was ihr da schreibt. Wenn sich ein Feuerwehrkammerad einen privaten FME oder DME kauft dann ist das doch sein Problem. Solange es keine Vorschriften gibt wie z.b. eine Satzung die es in jeder Feuerwehr gibt dann kann er sich in jeden Zimmer einen Melder hinstellen. Sollte er aber einen Melder haben wo man den BOS Funk abhört denn darf er den nur haben wenn er eine Führungsperson in der Feuerwehr hat wie z.b. Gruppenführer oder höher... Das abhören von BOS Funk von einen FME ist nur gestattet wenn der Wehrführer oder KBM das erlaubt hat. Andere Personen dürfen aber den Funkverkehr nicht hören. Aber nochmal zum Thema wenn die Feuerwehr den Kollegen jetzt rausschmeißen will denn denke ich, dann sollte man die komplette Führung der Feuerwehr ein Misstrauensantrag stellen. Ich hoffe nur das es doch andere Probleme gibt als solch eine lapalie...... Gruß Uwe
    informier dich bitte erstmal richtig .. mag vieleicht bei euch in der wehr so geduldet sein, aber in wirklichkeit ist das mithören nur für Inspektoren und Räte erlaubt, keinesfalls für Gruppenführer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
    Registriert seit
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    Bei uns im LK hat JEDER OBM, Stellvertreter usw. die Möglichkeit auf seinem FME mit zu hören (aber auch viele andere). Das wird alles über den Kreis abgewickelt und wenn die sich nicht an die Vorschriften halten müssten se ja wohl dran sein, also ich glaube schon, das es zulässig ist.

    Und nochmal zum Thema: Es ist seine private Scheiße wenn er als privat sich den Melder kauft und betreibt, da kann ihm doch kein Vorgesetzter was anhängen wenn er was privat macht! Der kann ihn höchsten anzeigen, das ist dann aber ja kein Diszi!

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