Hallo!
Der Aussage stimme ich zu. Auch im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt steht das bei gleichzeitiger Mitgliedschaft und bzw. gleichzeitigem Einsatz der Dienst in der Feuerwehr immer Vorrang hat.
MfG
Nicky
Hallo!
Der Aussage stimme ich zu. Auch im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt steht das bei gleichzeitiger Mitgliedschaft und bzw. gleichzeitigem Einsatz der Dienst in der Feuerwehr immer Vorrang hat.
MfG
Nicky
Hey Manfred!
Danke für die aufklärenden Worte! :-)))
Gruß
Etienne
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo ,
Ich denke man sollte erstmal an sein Privatleben denken, also Familie! Natürlich gehört die geregelte Arbeit dazu, weil ohne kann man schlecht eine Familie ernähren! Dann kommt dann eine Organisation zb. Feuerwehr, also Dienstabende und Einsätze, dann noch Rettungsdienst und der örtliche Sportverein ! Jetzt meine Frage, habt ihr keine freundin oder Familie ? will die nicht auch mal das ihr da seit ? oder finden die es gut wenn ihr immer unterwegs seit!?
Also ich bin der Meinung man braucht auch jemanden zuhause, mit dem man nach "harten" sachen reden kann ... und das ist verdammt wichtig , weil dieser Jemand ist die eigentliche Stütze, auch wenn man mit Kameraden noch drüber reden kann ...man nimmt die sachen immer mit nach hause, und dann ist wichtig das jemand da ist !
Ich hoffe euch meine Meinung dazu , verständlich rüber zubringen :-)
Grüße
Sascha
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)
Hi Sascha,
du hast es auf den Punkt gebracht.
Man kann nur einem Herrn dienen.....
In diesem Sinne wünsche ich schöne Ostertage.
MkG
Manfred
Funki
______
Besucht mich doch auch mal auf meiner Homepage und im Forum: http://www.retter112.de
Hallo liebe Kameraden,
ich kann hier nur für Niedersachsen eine Antwort geben.
Im Nieders. Brandschutzgesetz - Kommentar -steht unter
§ 7 Unvereinbarkeit
(1) Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen.
(2) Anghörige der Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister......und so weiter....sein.
MkG
Manfred
Funki
______
Besucht mich doch auch mal auf meiner Homepage und im Forum: http://www.retter112.de
Hey Manfred!
Danke für die Aufklärung! Jetzt sollte für Niedersachsen alles klar sein! :-)
PS: Schönes Wochenende euch!
Gruß
Etienne
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
... tja dann seid ihr ja richtig arm dran,
in Schleswig-Holstein gibt es keinen Hinderungsparagraphen,
aber lieber Arm dran als Arm ab ;-))
Gruß Holger
Ich wohne auch in SH.
Bin im KatS und in der Fw. Werde ich vom KatS alarmiert (selbst wenn ich bei der Fw im Einsatz bin) geht es los.
Es dürfte eigendlich keine Probleme damit geben schließlich müssen eigendlich beide Bosse (Wehrführer und der v. der HiOrg) sich mit der mitgliedschaft in dem anderen "verein"(Verein ist ein besch... wort für Gruppen die Menschenleben Retten) einverstanden erklären und müssen somit damit rechnen das der Kammerad vieleicht mal nicht da ist.
Sogar für die Dienste gibt es bei mir eine Regelung hab ich Dienst im KatS muss die Fw mich entschuldigen.
MkG STORM
hmm... storm, schön...
less dir ma mein eintrag durch, weil will den nicht nochmal schreiben *gg*
Sowas kann man machen wenn man "solo" ist :-)
Schönes Wochenende noch !!!
Grüße
Sascha
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)
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