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Thema: LF 20/16 *** E DIN 14530 - 11

  1. #1
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    LF 20/16 *** E DIN 14530 - 11

    Hallo Forum...

    Hat irgendwer nähere Informationen zur o.g. DIN bzw. zum Fahrzeug ?? Beladeliste o.ä.?
    Welche LF bzw. HLF werden durch diese Norm ersetzt? LF 16/12? HLF 16/16?
    Ab wann werden die Fahrzeuge nach neuer Norm ausgeliefert?

    Vielen Dank schon mal...

    Grüße...

  2. #2
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    HI
    Das LF20/12v ersetzt das LF16/12 und das LF10/6 das LF8/6!
    Ausgeliefert wird beriets aber über Beladeliste kann ich dir nichts sagen!

    MfG Akkon_21

  3. #3
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    Hallo...

    Soweit ich weiß ändert sich an der Beladung nichts. Lediglich die Bezeichnung ist neu. Man will damit einen europäischen Standard herstellen. Die anderen EU- Länder sind halt etwas verwundert, warum es bei uns Fahrezuge gibt, deren Pumpen ausgerechnet 800l/min bei 8 bar leisten und nicht 1000l/min bei 8 bar. (Wo das doch so eine schöne runde Zahl ist...)
    Die aktuellen Pumpentypen erfüllen die 1000l/min bei 8 bar ohne Probleme. Die 800l sind ja auch nur die vorgeschriebene MINDESTförderleistung.
    Also konnte man die Bezeichnung einfach ändern ohne etwas an den Fahrzeugen, der Pumpe oder der Beladung änderen zu müssen.
    So hat es mir ein Dozent der niedersächsischen LFS in Celle erklärt.

    Grüßend...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  4. #4
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    So weit, so gut...

    Wie sieht es denn mit der Umbenennung innerhalb einzelner Wehren aus?
    Müssen jetzt alle schon existierenden LF 8/6 umbenannt werden?
    Gibt es dazu eine einheitliche Regelung? Oder ist es jeder Wehr selbst überlassen?
    Denn fakt ist ja wohl, dass bei der Feuerwehr Stuttgart seit 1997 Fahrzeuge existieren, deren Bezeichnung LF 20/20-2 ist. Allerdings auf der Grundlage, dass die eingebaute Pumpe mit FP 20/10 bezeichnet wird!! Also schon damals nach der aktuellen, heutigen Norm!

    Grüße...

  5. #5
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    Hi
    Also soviel wie ich weiss,darf man se noch weiter so nennen!
    Der Funkrufname bleibt jauach der gleiche!Man hat ja eigentlich nur den einsatztaktischen Wert verstärkt!

    MfG Akkon_21

  6. #6
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    Außerdem sind die alten Fahrzeuge ja auch noch nach der alten Norm beschafft worden. Die jetzt umzubenennen wäre ja falsch eigentlich.

    Gruß Joachim

  7. #7
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    Hi
    Da fällt mir gerade ein:
    In den alten Fahrzeugen ist doch ein Schlagteil drin wo drinsteht was das fürn Fahrzeug ist!
    Und das ist doch maßgebend!Also!!!

    MfG Akkon_21

  8. #8
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    Schlagteil=Hammer ?????

    Echt ? Da steht der Typ drinne ? Also die genaue Bezeichnung ?
    Aber ob das so stimmt. Unser LF war mal ne Zeitlang als HLF im Einsatz. Denke nicht das das soooooo bindend ist.

    Gruß Joachim

  9. #9
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    Hi
    Also bei uns im LF8/6 ist von Ziegler an der Fahrertür ne plakete wo draufsteht
    LF8/6 mit Baujahr und so alles!

    MfG Akkon_21

  10. #10
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    So sieht das Fahrzeug zur Normbeladung unter anderem eine Schiebleiter und eine Wärmebildkamera vor.
    3-teilige Schiebeleiter war in der DIN 14530 Teil 8 (LF 16 TS) und Teil 11 (LF 16/12) auch schon Normbeladung! Wärmebildkameras waren 1991/92 wohl auch noch nicht so gebräuchlich, dass man sie in die Norm aufnahm.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
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    Gut.
    Hast Recht das mit der Schiebeleiter stimmt. Da habe ich mich vertan, sorry.

    Aber das mit der Wärmebildkamera hab ich ja auch nicht auf damals bezogen, wollte es ja nur mal anmerken das es jetzt so ist.

    -Gruß-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  12. #12
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    Hatte ich auch so verstanden :-)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
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    Original geschrieben von Kreuz 50
    So weit, so gut...

    Wie sieht es denn mit der Umbenennung innerhalb einzelner Wehren aus?
    Müssen jetzt alle schon existierenden LF 8/6 umbenannt werden?
    Gibt es dazu eine einheitliche Regelung? Oder ist es jeder Wehr selbst überlassen?
    Denn fakt ist ja wohl, dass bei der Feuerwehr Stuttgart seit 1997 Fahrzeuge existieren, deren Bezeichnung LF 20/20-2 ist. Allerdings auf der Grundlage, dass die eingebaute Pumpe mit FP 20/10 bezeichnet wird!! Also schon damals nach der aktuellen, heutigen Norm!

    Grüße...
    Hallo...

    Umbenannt werden die älteren Fahrzeuge nicht. Die Bezeichnung am Tage der Indienststellung ist ausschlaggebend.
    Zu Stuttgart: So gut wie jede BF kocht bei den Fahrzeugen ihr eigenes Süppchen. So werden beispielsweise die verschiedensten HLF´s, HTLF´s, VLF´s usw. in Dienst gestellt. Diese Fahrzeuge entsprechen aber nicht der Norm eines LF 16/12, z.b. Ist auch nicht weiter schlimm. Gibt dafür dann halt keine finanziellen Zuschüsse.
    Die BF Hannover hat es mit ihren löschenden Müllwagen doch ähnlich gemacht. Die offizielle Bezeichnung lautet HLF 16/20-2.
    Die Vorgangermodelle (TLF-P und TLF-H) waren ebenfalls eine "Eigenkonstruktion" der BF Hannover.

    Grüße und so...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  14. #14
    Registriert seit
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    Hallo,

    die "löschenden Müllwagen". Ha!! Die löschen aber verdammt gut!!

    Die TLF-H und TLF-P, nun, das sind die alten Bezeichnungen
    die am Anfang gültig waren. Kurze Zeit später hießen sie dann HTLF und PTLF.
    Diese Fahrzeuge basierten auf genormten TLF 16/25!!
    Das TLF 27 (die "27" ist die interne Betriebsnummer) des Grundausbildungslehrganges
    war ein waschechtes TLF 16/25 plus 280l schaummitteltank!!
    Anweichend zur Norm waren der Schaummittelbehälter mit 280l Mehrbereichsschaummittel
    und die unterschiedlichen Module die sie zu "HTLF" oder "PTLF" werden ließen.
    Entweder ein THL-Modul, dann war es ein "HTLF"
    oder ein Pulver-Modul, dann waren es ein "PTLF".
    Die Pulver-Module beherbergten eine PLA 250 für 250kg BC-Pulver
    und zwei Pulverpistolen als Schnellangriffseinrichtungen (beidseitig eine).
    Diese Module fanden Platz in den Geräteräumen G1 und G3.

    Tschau
    -Michael-
    Michael Ruße

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